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Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf um die Erschließung der Marienfelder Feldmark in Tempelhof-Schöneberg unternommen: Die Feldmark wurde nun offiziell zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieser Entscheidung folgt jahrzehntiger Bürgerinitiative, die es endlich schafft hat, dass der erste konkrete Schritt in Richtung rechtlicher Schutz umgesetzt wird.
Bereits am Freitag wurde im Amtsblatt für Berlin berichtet, dass das Landschaftsschutzgebiet offiziell ausgewiesen ist. Ab dem 20. November soll die Rechtsverordnung zur öffentlichen Auslegung vorliegen, von der Bürger und Verbände bis zum 19. Dezember Einwendungen einreichen können. Mit dieser Frist beginnt das formale Unterschutzstellungsverfahren, das das große Gebiet von 59 Hektar rechtschützend schützen soll.
Das kleine Landschaftsschutzgebiet "Wäldchen am Königsgraben", das bisher in diesem Bereich existiert hat, wird nun aufgehoben und in das neue, größere Schutzgebiet integriert. Das größere Gebiet grenzt an Brandenburg und befindet sich ganz in der Nähe des Mauerwegs. Die Bürger haben endlich die Chance, dass ihr Engagement erfolgreich umgesetzt wird und die Marienfelder Feldmark geschützt bleibt.
Bereits am Freitag wurde im Amtsblatt für Berlin berichtet, dass das Landschaftsschutzgebiet offiziell ausgewiesen ist. Ab dem 20. November soll die Rechtsverordnung zur öffentlichen Auslegung vorliegen, von der Bürger und Verbände bis zum 19. Dezember Einwendungen einreichen können. Mit dieser Frist beginnt das formale Unterschutzstellungsverfahren, das das große Gebiet von 59 Hektar rechtschützend schützen soll.
Das kleine Landschaftsschutzgebiet "Wäldchen am Königsgraben", das bisher in diesem Bereich existiert hat, wird nun aufgehoben und in das neue, größere Schutzgebiet integriert. Das größere Gebiet grenzt an Brandenburg und befindet sich ganz in der Nähe des Mauerwegs. Die Bürger haben endlich die Chance, dass ihr Engagement erfolgreich umgesetzt wird und die Marienfelder Feldmark geschützt bleibt.