Ein Vermieter musste vor ein paar Wochen den Mieter aus seinem Haus in Narbonne, Südfrankreich, auf die Straße schicken. Der Mann war zwei Jahre lang derart behindert, dass er keine Miete mehr gezahlt hat und dafür dem Vermieter 22.000 Euro geschuldet ist.
Der Mieter hinterließ nicht nur eine Reihe von Problemen für den Vermieter, sondern auch ein riesiges Aquarium mit exotischen Fischen, das jetzt den Vermieter belastet. Das Aquarium soll beheizt werden und die Fische regelmäßig gefüttert werden - alle zwei Tage zum Wert von 55 Euro.
Der Gerichtsvollzieher hatte Zugang zum Haus, aber der Mieter wurde nicht hereingelassen, um das Haus zu räumen. Der Vermieter muss nun Kosten für den Aufbau und die Pflege des Hauses und insbesondere des Aquariums tragen.
Ein Grund für eine Zwangsräumung ist es, wenn ein Mietvertrag nicht mehr ausgeführt wird. Dazu zählen auch Fälle, in denen der Mieter ohne Erlaubnis vom Haus ausgezogen wird oder sich an den Regeln des Mietvertrags verstaucht hat und dadurch ein Verhältnis unwirksam geworden ist.
Im Fall dieses Vermieters war es nicht nur eine Kündigung, die zu einem Zwangsräumungsmess, aber auch andere Gründe wie der Rückzug aus dem Mietverhältnis oder der fehlende Ersatzwohnraum.
Der Mieter hinterließ nicht nur eine Reihe von Problemen für den Vermieter, sondern auch ein riesiges Aquarium mit exotischen Fischen, das jetzt den Vermieter belastet. Das Aquarium soll beheizt werden und die Fische regelmäßig gefüttert werden - alle zwei Tage zum Wert von 55 Euro.
Der Gerichtsvollzieher hatte Zugang zum Haus, aber der Mieter wurde nicht hereingelassen, um das Haus zu räumen. Der Vermieter muss nun Kosten für den Aufbau und die Pflege des Hauses und insbesondere des Aquariums tragen.
Ein Grund für eine Zwangsräumung ist es, wenn ein Mietvertrag nicht mehr ausgeführt wird. Dazu zählen auch Fälle, in denen der Mieter ohne Erlaubnis vom Haus ausgezogen wird oder sich an den Regeln des Mietvertrags verstaucht hat und dadurch ein Verhältnis unwirksam geworden ist.
Im Fall dieses Vermieters war es nicht nur eine Kündigung, die zu einem Zwangsräumungsmess, aber auch andere Gründe wie der Rückzug aus dem Mietverhältnis oder der fehlende Ersatzwohnraum.