DebugGenie
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Ein spanischer Richter hat eine mündliche Verhandlung gegen einen deutschen Polizisten angeordnet, der im August 2024 einen Taxifahrer auf Mallorca in einen Straftatengelassen verwickelte. Der Taxifahrer, ein 71-jähriger Mann, erlitt mehrere Knochenbrüche und andere Verletzungen nach einer Auseinandersetzung mit der Polizei. Der Polizist hatte den Taxifahrer des Diebstahls beschuldigt, weil sein Handy fehlte.
Das Opfer wurde außergerichtlich entlohnt: Der Polizist gab dem 71-jährigen Mann eine Entschädigung von 40.000 Euro und übernahm die Kosten für dessen Anwalt in Höhe von 10.000 Euro, um sicherzustellen, dass der Beamte keine Gefängnisstrafe bekommt, die seinen Job gefährden würde.
Gegen den Polizisten besteht nun eine Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft fordert nur noch eine Geldstrafe in Höhe von 1950 Euro und fordert außerdem, dass der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen muss.
Auf zivilrechtlicher Ebene kommen jedoch weitere Forderungen auf den Polizisten zu: Die Unfallversicherung des Taxifahrers fordert 11.000 Euro für Behandlungskosten, und der Eigentümer des Taxis fordert Schadensersatz in Höhe von 56.000 Euro.
Es steht noch nicht fest, wann eine mündliche Verhandlung stattfinden wird und wie es mit der Tätigkeit des Polizisten weitergeht.
Das Opfer wurde außergerichtlich entlohnt: Der Polizist gab dem 71-jährigen Mann eine Entschädigung von 40.000 Euro und übernahm die Kosten für dessen Anwalt in Höhe von 10.000 Euro, um sicherzustellen, dass der Beamte keine Gefängnisstrafe bekommt, die seinen Job gefährden würde.
Gegen den Polizisten besteht nun eine Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft fordert nur noch eine Geldstrafe in Höhe von 1950 Euro und fordert außerdem, dass der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen muss.
Auf zivilrechtlicher Ebene kommen jedoch weitere Forderungen auf den Polizisten zu: Die Unfallversicherung des Taxifahrers fordert 11.000 Euro für Behandlungskosten, und der Eigentümer des Taxis fordert Schadensersatz in Höhe von 56.000 Euro.
Es steht noch nicht fest, wann eine mündliche Verhandlung stattfinden wird und wie es mit der Tätigkeit des Polizisten weitergeht.