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Der Bundestag hat das sogenannte Kritis-Dachgesetz beschlossen, das die kritische Infrastruktur im Bundesgebiet stärker schützen soll. Dieses Gesetz setzt Deutschland einstweilige EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen um.
Die Regierung plant jedoch weniger Transparenzpflichten für kritische Betreiber zu fordern als ursprünglich geplant. Stattdessen soll der Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern, bestehende Informations- und Transparenzpflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen.
Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, kritische Infrastrukturen wie Energieunternehmen, Flughäfen und andere große Einrichtungen vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen zu schützen. Die Bundesregierung soll künftig eine nationale Kritis-Resilienzstrategie vorlegen müssen.
Der Bundestag fordert auch die Bundesregierung dazu auf, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen. Dies soll verhindern, dass Anschläge auf kritische Einrichtungen besser werden können.
Das Kritis-Dachgesetz sieht einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktureinrichtungen vor. Wenn sich Betreiber nicht an diese Vorschriften halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen.
Die kritische Infrastruktur umfasst zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung. Bestimmte Vorgaben gelten auch für die Bundesverwaltung.
Die Regierung muss sicherstellen, dass kritische Einrichtungen mindestens 500.000 Menschen versorgen. Es soll jedoch keine regionale Sonderwege geben. Stattdessen sollen bundesweit einheitliche Regeln gelten.
Der Bundestag fordert auch eine schnelle Risikoanalyse für den Energiesektor an. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt den Beschluss und drängt auf die unmittelbare Veröffentlichung der nationalen Risikoanalyse. Eine faire Kostenverteilung zwischen Wirtschaft und Staat ist erforderlich, um Schutzmaßnahmen finanzieren zu können.
Die Regierung plant jedoch weniger Transparenzpflichten für kritische Betreiber zu fordern als ursprünglich geplant. Stattdessen soll der Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern, bestehende Informations- und Transparenzpflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen.
Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, kritische Infrastrukturen wie Energieunternehmen, Flughäfen und andere große Einrichtungen vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen zu schützen. Die Bundesregierung soll künftig eine nationale Kritis-Resilienzstrategie vorlegen müssen.
Der Bundestag fordert auch die Bundesregierung dazu auf, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen. Dies soll verhindern, dass Anschläge auf kritische Einrichtungen besser werden können.
Das Kritis-Dachgesetz sieht einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktureinrichtungen vor. Wenn sich Betreiber nicht an diese Vorschriften halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen.
Die kritische Infrastruktur umfasst zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum und Siedlungsabfallentsorgung. Bestimmte Vorgaben gelten auch für die Bundesverwaltung.
Die Regierung muss sicherstellen, dass kritische Einrichtungen mindestens 500.000 Menschen versorgen. Es soll jedoch keine regionale Sonderwege geben. Stattdessen sollen bundesweit einheitliche Regeln gelten.
Der Bundestag fordert auch eine schnelle Risikoanalyse für den Energiesektor an. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt den Beschluss und drängt auf die unmittelbare Veröffentlichung der nationalen Risikoanalyse. Eine faire Kostenverteilung zwischen Wirtschaft und Staat ist erforderlich, um Schutzmaßnahmen finanzieren zu können.