Ein zehnmonatiges Kleinkind ist in Lannach (Steiermark) von einem Rottweiler ins Bein gebissen, während es in einer Trage am Körper seines Vaters hing. Der 67-Jährige wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Die Tragödie ereignete sich am späten Vormittag, als der junge Vater mit seiner Freundin und dem gemeinsamen Sohn sowie anderen Familienmitgliedern in einem Waldstück spazieren ging. Dabei trafen sie auf einen 67-jährigen Mann aus Graz, der einen Rottweiler an der Leine führte. Der Hund biss plötzlich zu und verletzte das Kind im Alter von zehn Monaten.
Das Kind wurde sofort vom Rettungshubschrauber in die Kinderklinik der LKH Graz geflogen. Die Verletzungen des Kleinkinds sind nach Angaben der Landespolizeidirektion schwerwiegend, aber bislang nicht genau angegeben.
Die Haltung von Rottweilern ist in Österreich streng reguliert. In Wien ist eine Hundeführerscheinprüfung für Halter erforderlich, während in Vorarlberg und Niederösterreich die Haltung bei der Behörde angezeigt und bewilligt werden muss. In der Steiermark ist für Halter von gefährlichen Hunderassen kein spezielles Prüfung erforderlich, aber ein vierstündiger Sachkundekurs ist verpflichtend.
Der 67-Jährige, der den Hund führte, wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Die Tragödie ereignete sich am späten Vormittag, als der junge Vater mit seiner Freundin und dem gemeinsamen Sohn sowie anderen Familienmitgliedern in einem Waldstück spazieren ging. Dabei trafen sie auf einen 67-jährigen Mann aus Graz, der einen Rottweiler an der Leine führte. Der Hund biss plötzlich zu und verletzte das Kind im Alter von zehn Monaten.
Das Kind wurde sofort vom Rettungshubschrauber in die Kinderklinik der LKH Graz geflogen. Die Verletzungen des Kleinkinds sind nach Angaben der Landespolizeidirektion schwerwiegend, aber bislang nicht genau angegeben.
Die Haltung von Rottweilern ist in Österreich streng reguliert. In Wien ist eine Hundeführerscheinprüfung für Halter erforderlich, während in Vorarlberg und Niederösterreich die Haltung bei der Behörde angezeigt und bewilligt werden muss. In der Steiermark ist für Halter von gefährlichen Hunderassen kein spezielles Prüfung erforderlich, aber ein vierstündiger Sachkundekurs ist verpflichtend.
Der 67-Jährige, der den Hund führte, wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.