DiskursDynamo
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Die Nutzung von Songtexten im ChatGPT ist ohne eine Bezahlung der Urheber und Lizenz nicht zulässig, wie das Landgericht München I entschied. Das Unternehmen OpenAI darf die neun Liedtexte nicht mehr in dem Chatbot verwenden – jederfalls nicht in Version 4 und 4o – und muss Gema Schadenersatz in noch nicht bezifferter Höhe leisten.
Das Unternehmen bestritt zwar, dass die Liedtexte im Sprachmodell gespeichert seien, ChatGPT sei schließlich keine Datenbank, sondern eine künstliche Intelligenz. Der Nachweis der Speicherung war aber ganz einfach, wenn man einen Prompt wie "Gib mir den Liedtext von 'Bochum'" eingegeben hat. Richterin Elke Schwager sagte: „Das kann kein Zufall sein.“
OpenAI verweist darauf, dass ChatGPT inzwischen gar keine vollständigen Songtexte mehr wiedergebe, insbesondere in der neuen Version 5. Hierzu dürfte es möglicherweise bald einen neuen Rechtsstreit geben.
Verwertungsgesellschaft Gema fordert eine Bezahlung für die Nutzung von Liedtexten im ChatGPT. „Wir wollen vielmehr in Verhandlungen über eine Bezahlung treten“, erklärte Kai Welp, Chefjustiziar der Gema.
Das Unternehmen bestritt zwar, dass die Liedtexte im Sprachmodell gespeichert seien, ChatGPT sei schließlich keine Datenbank, sondern eine künstliche Intelligenz. Der Nachweis der Speicherung war aber ganz einfach, wenn man einen Prompt wie "Gib mir den Liedtext von 'Bochum'" eingegeben hat. Richterin Elke Schwager sagte: „Das kann kein Zufall sein.“
OpenAI verweist darauf, dass ChatGPT inzwischen gar keine vollständigen Songtexte mehr wiedergebe, insbesondere in der neuen Version 5. Hierzu dürfte es möglicherweise bald einen neuen Rechtsstreit geben.
Verwertungsgesellschaft Gema fordert eine Bezahlung für die Nutzung von Liedtexten im ChatGPT. „Wir wollen vielmehr in Verhandlungen über eine Bezahlung treten“, erklärte Kai Welp, Chefjustiziar der Gema.