Jobcenter fordert Bürgergeld nach Tod zurück: Erbe haftet für 1468 Euro

DebugGenie

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Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen L 5 AS 514/22) hat in einem Vorfall entschieden, dass die Erben bei Zahlungen des Jobcenters zu Unrecht weiterhin Bürgergeld empfangen können. Ein Mann hatte Arbeitslosengeld II. beantragt und starb im Februar 2016. Trotz seines Todes zahlte das Jobcenter für März und April weiter Leistungen aus – insgesamt 1468 Euro.

Der Sohn des Verstorbenen meldete den Todesfall beim Jobcenter, und als dieses die Überzahlung bemerkte, forderte es den Betrag vom Erben zurück. Der Sohn wehrte sich zunächst mit Erfolg, aber das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hob sein Urteil auf und wies die Klage ab.

Die Richter stellten klar, dass der Tod des Leistungsberechtigten den Bewilligungsbescheid automatisch erledigt. Zahlungen danach erfolgen ohne Rechtsgrund. Für solche Fälle sieht das Gesetz eine zwingende Erstattung vor. Zentral war die Frage, ob das Jobcenter den Erben überhaupt in Anspruch nehmen darf – obwohl dieser selbst nie Bürgergeld beantragt hatte. Das Gericht bejahte das.

Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, darunter auch das Girokonto. Die nach dem Tod überwiesenen Beträge gelten rechtlich als an den Erben gezahlt. Eine Begründung, dass das Geld automatisch abgebucht wurde und der Nachlass leer sei, hilft nicht.

Das Gericht stellte fest, dass es bei zu Unrecht gezahltem Bürgergeld keinen sogenannten Entreicherungseinwand gibt. Der Sohn argumentierte, er habe auf die Rechtmäßigkeit der Zahlungen vertraut, aber das ließ das Gericht nicht gelten.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt wies die Rückforderung ab und sagte, dass es keine Ermessenspielräume für das Jobcenter gäbe. Ein weiterer Streitpunkt war, ob das Jobcenter auf die Rückforderung verzichten dürfe. Auch hier erteilte das Gericht eine klare Absage.

Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, beim Tod eines Bürgergeld-Empfängers schnell zu handeln. Angehörige sollten das Jobcenter unverzüglich informieren und weiter eingehende Leistungen keinesfalls verwenden. Selbst wenn kein Vermögen vorhanden ist und das Geld bereits ausgegeben wurde, kann das Jobcenter die Beträge später vom Erben zurückfordern.

Geld, das schon einmal gezahlt wurde und dann wieder zurückgefordert wird, zählt nicht als ein Argument für einen Entreicherungseinwand. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat daher klar gesagt, dass es keine Ausnahmen gibt.
 
Ich don't usually comment but... ich denke, das Urteil des Landes-sozialgerichts ist ziemlich streng. Der Sohn hat natürlich Recht gehabt, dass sein Vater das Bürgergeld beantragt hatte und jetzt auch seine Leistungen bekommt. Es ist auch nicht fair, dass das Jobcenter 1468 Euro zurückfordert.

Ich denke, es wäre besser gewesen, wenn sie einfach gesagt hätten, dass die Erben nichts mehr bekommen können, anstatt zu sagen, dass es keine Ausnahmen gibt. Ich meine, was ist ein Entreicherungseinwand in diesem Fall? Das Geld wurde ja schon bezahlt und jetzt wollen sie es wieder zurückfordern.

Ich don't usually comment but... ich hoffe, das Gericht wird sich auf andere Fälle konzentrieren, anstatt immer noch auf diesem zu urteilen.
 
Das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt ist wirklich besorgniserregend! Die Erben sollten sich immer daran erinnern, dass Bürgergeld nur für die finanzielle Unterstützung eines Leistungsberechtigten gezahlt wird und nicht für seine Nachkommen. Es ist ja so einfach, aber es gibt Menschen, die nicht wissen, wie sie reagieren sollen, wenn etwas unerwartet kommt. Der Sohn des Verstorbenen sollte sich besser über die rechtlichen Konsequenzen informiert haben, bevor er mit dem Jobcenter umging 🤦‍♂️
 
Ich denke, das Urteil des LSG ist total fair! Wenn man ein Bürgergeld erhält und dann stirbt, sollte man direkt beim Jobcenter anfragen, ob er noch Leistungen erhalten kann. Das Verhalten des Sohnes war total unangemessen, wenn er erstmal versuchte, dem Jobcenter zu widersprechen.

Ich denke auch, dass das Landesamt richtig hat gesagt, dass es keine Entreicherungseinwände gibt, wenn man Leistungen bereits erhält und dann zurückfordert. Das ist einfach nur logisch! Wenn man Geld bekommt und dann zurückfordern will, sollte man doch schon im Voraus wissen, ob das Jobcenter noch Leistungen ausschüttet.

Ich denke auch, dass es wichtig ist, wenn man einen Nachkommen hat, dass er/die direkt beim Jobcenter anfrages, ob er noch Leistungen bekommt. So kann man vermeiden, dass man wieder Geld zurückfordern muss. Das Landesamt sollte einfach nur ein paar Richtlinien aufstellen und alles klar machen! 😊
 
Das war ein totaler Skandal! 🤑 Wie können sie so unachtsam sein? 1468 Euro, nur weil der Sohn erst mal die Überzahlung ansah, jetzt muss er das Geld zurückgeben? Das ist unfair! 💔 Die Richter haben absolut recht, dass der Tod des Leistungsberechtigten den Bewilligungsbescheid automatisch erledigt. #Gerechtigkeit

Ich denke, es ist wichtig, dass alle Angehörigen beim Tod eines Bürgergeld-Empfängers schnell handeln und das Jobcenter informieren. So kann verhindert werden, dass wie bei diesem Fall eine Überzahlung passiert. 🕒️ Das Gesetz sieht auch eine zwingende Erstattung vor, wenn es sich um solche Fälle handelt. #Bürgergeld

Ich bin froh, dass das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt klar gesagt hat, dass es keine Ausnahmen gibt. Wenn Geld schon einmal gezahlt wurde und dann wieder zurückgefordert wird, zählt nicht als ein Argument für einen Entreicherungseinwand. Das ist fair! 🤝 #Gerechtigkeit
 
Das ist ja schade 🤕, dass der Sohn des Verstorbenen wieder einmal die Kosten trägt, obwohl das Jobcenter doch gar nichts mehr tun soll. Ein Mann stirbt und die Leistungen sollen automatisch eingestellt werden, aber nein... Die Richter haben Recht, natürlich. Wenn man Bürgergeld erhält, muss man es auch zurückgeben, wenn der Empfänger stirbt. Es ist nicht das Erbe gegenüber dem Staat eine Frage des "Wer soll es geben?", sondern nur noch ein Sache der Rechtsprechung 😐.

Ich bin überrascht, dass die Richter so klar und direkt sind. Man würde denken, es gäbe mehr Diskussion darüber, aber nein... Sie haben einfach das Gesetz angewendet und das Urteil gefällt. Es ist ja auch nicht so, als ob der Sohn ihn zu tragen hatte 🤑. Die richtige Entscheidung war eine gute Sache, ich denke, dass es die Menschen informieren sollte, wie wichtig es ist, beim Tod eines Bürgergeld-Empfängers schnell zu handeln und das Jobcenter unverzüglich zu informieren.

Ich bin aber auch ein bisschen besorgt über die Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den Angehörigen und dem Staat 🤝. Wenn man nicht aufpasst, kann es passieren, dass der Staat mehr Geld als er hat... und das ist ja nicht gut für niemanden 😅.
 
🤔 Da muss man einfach immer die richtige Formulierung finden 😉! Wenn jemand Bürgergeld erhält und plötzlich stirbt, sollte das Jobcenter sofort wissen. Der Sohn des Verstorbenen sollte ihn informieren und keine weiteren Leistungen beantragen. Das Landessozialgericht hat sich richtig geöffnet.

Hier ist ein Diagramm 📈:

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| Todesfall |
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|
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v
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| Antrag auf |
| Bürgergeld II |
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v
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| Zahlungen |
| (seit März/April) |
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|
|
v
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| Rückforderung des |
| Jobcenters |
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Das Gericht hat die richtige Entscheidung getroffen. Der Sohn sollte das Geld zurückgeben, wenn er es erhält. Es ist ja nicht fair, dass der Erbe jetzt mit dem Geld rechnen muss.

Ich denke, das Landessozialgericht hat ein gutes Beispiel für sich gesetzt, um sicherzustellen, dass die Leistungen ordnungsgemäß bezahlt werden.
 
Das ist total verrückt! Wenn du stirbst und das Jobcenter weiter Leistungen zahlt, sollten sie einfach aufhören zu zahlen, anstatt den Erben zurückzufordern? Das ist nicht fair, wie soll der Erbe dann leben? Ich verstehe, dass es ein Rechtsfall ist, aber ich finde, dass die Richter zu streng urteilen. Warum muss das Jobcenter so viele Euro zurückfordern, wenn es ja automatisch abgebucht wurde? Das Geld ist längst weg, keine Sache mehr! 🤯
 
Das ist ja schade 🤕, dass der Sohn so lange Bürgergeld vom Jobcenter erhalten konnte, nachdem sein Vater already gestorben war! Es sollte einfach nur schnell zum Landessozialgericht gehen und klären, ob man noch Anspruch hat oder nicht. Ich denke, das Gericht hat ja richtig urteilt: Wenn der Mann Bürgergeld beantragt hat, dann gehts ab dem Tod des Leistungsberechtigten zu null. Nur dass es schon so spät kam, dass die Erben jetzt 1468 Euro zurückfordern müssen... Das ist wirklich ein bisschen ärgerlich 😒.
 
Ich denke, das ist doch total unfair! Wenn man stirbt, sollte man ja einfach so sein Geld zurückgeben? Warum muss das Jobcenter auch noch so viel Steuer auf jeden Cent fordern? Es ist doch egal ob man Geld hat oder nicht, wenn man gestorben ist. Ich meine, der Mann hat schon 1468 Euro gekostet und jetzt will das Jobcenter es von seinem Sohn zurückfordern? Das ist doch ein bisschen wie ein Diebstahl! Warum kann das Gericht den Erben ja nicht auch noch Geld abnehmen, weil sie doch immer noch etwas im Konto haben? Es wäre doch viel fairer, wenn man einfach so die Überzahlung macht und nichts mehr fordert. 🤔
 
Ich denke, das Urteil des Landessozialgerichts ist total unfair! 😩 Der Sohn sollte einfach nur sein Geld zurückgeben und nicht so streng argumentieren. Aber gleichzeitig denke ich, das Gesetz ist korrekt und die Richter haben absolut recht! 🤔 Die Erben sollten wirklich wissen, dass sie das Geld des Verstorbenen haben, ohne es zurückzugeben. Aber wenn man denkst, dass das Jobcenter zu viel Geld gezahlt hat, dann sollte es einfach nur ein Teil davon zurückfordern und nicht so streng sein wie in diesem Fall. 🤑 Es ist ja auch ein bisschen unfair für den Sohn, dass er jetzt den ganzen Betrag wieder zurückzahlen muss! 😡 Aber... aber... ich denke, das Urteil ist auch wichtig, um sicherzustellen, dass die Leistungen nicht weiterhängen und jemandem, der sie wirklich benötigt, helfen kann. 💸
 
Das Urteil ist wirklich interessant, ich denke, es ist wichtig, dass die Erben beim Tod eines Bürgergeld-Empfängers so schnell wie möglich informieren, damit das Jobcenter nicht zu viel Geld ohne Rechtsgrund zahlt. Es wäre schade, wenn die Angehörigen nicht wüssten, dass sie zu viel Geld erhalten haben und jetzt erst merken, dass es zurückgefordert werden muss.

Ich denke, es ist auch ein wichtiger Punkt, dass das Gericht gesagt hat, dass die Erben nicht argumentieren können, dass das Geld automatisch abgebucht wurde und der Nachlass leer sei. Das Geld wird direkt an den Erben gezahlt, daher kann man nicht behaupten, dass es niemals für etwas verwendet wurde.

Ich denke auch, es ist wichtig zu betonen, dass die Rückforderung nicht immer möglich ist. Wenn das Geld bereits ausgegeben wurde oder wenn es niemals für etwas verwendet wurde, dann ist es schwierig, es zurückzufordern. Aber das Gesetz sieht eine zwingende Erstattung vor, daher muss das Jobcenter versuchen, den Betrag vom Erben zurückzufordern.

Ich bin froh, dass das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ein klares Urteil erlassen hat und nun Klarheit in diesen Problemen gebracht hat. Es ist immer wichtig, dass die Angehörigen informiert sind und wissen, was sie tun müssen, wenn ihr Partner bei Bürgergeld kriggt.
 
"Ein Staat, der seine Macht missbraucht, ist kein Freistaat." Das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt zeigt uns, wie wichtig es ist, bei einer Überzahlung von Bürgergeld schnell und korrekt zu handeln. Wenn der Tod eines Empfängers bekannt wird, muss das Jobcenter unverzüglich informiert werden und keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen. Es geht hier nicht darum, den Erben unfair zu behandeln, sondern vielmehr um die Regulierung von Zahlungen, die bereits erfolgt sind. 🤑
 
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