Hund in der Mietwohnung: Darf die Vermieterin einfach "Nein" sagen?

Das ist ja so schön! Das Oberste Gerichtshof hat endlich gesagt, dass eine pauschale Vorab-Verbotung für Tiere in Mietverträgen nicht akzeptabel ist. Ich meine, wer braucht schon ein Musterbild eines Hundes, um seine Mutter und seine Schwester zu bitten? Das ist ja so unfaire! 🤪

Mir gefällt es, dass der OGH gesagt hat, dass es wichtig ist, die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Ich meine, wenn man eine großzügige Mietwohnung mit Terrasse hat und beide verlassen werden sollen, sollte man nicht einfach nur ein paar Kriterien aufstellen und den Hund abwiesen bekommen. Das ist ja so chaotisch! 🤯

Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir Mieterinnen und Mieter wissen, dass wir nicht einfach nur "grubbenartig" benachteiligt werden können. Wir müssen uns wie alle anderen Menschen in unsere Rechte einrichten. Und wenn man einen Hund hat, sollte man das gleiche Recht haben wie jeder andere Mensch, der ein Tier im Haus hat! 🐾
 
😊 Das ist ja eine interessante Entscheidung des Obersten Gerichtshofs! Ich denke, es ist wichtig zu verstehen, dass eine Mietvertragsschlüssel nicht einfach so einseitig ausgestaltet werden sollte. Die Vermieterin in diesem Fall hat ja völlig unzutreffende Gründe für das pauschale Verbot gehabt und das Gericht hat richtig dazu geurteilt.

Es ist auch gut zu hören, dass die OGH festgestellt hat, dass ein pauschales Vorab-Verbot ohne konkrete Anhaltspunkte nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass Vermieterinnen und Vermieter besser beraten werden sollten, wenn es um die Haltung von Haustieren geht. Vielleicht sollte man ja eine individuelle Abwägung treffen, anstatt einfach so zu denken: "Ich will keine Tiere in meiner Wohnung haben".

Ich denke, das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass die Gerichte auch für Mieterinnen steht. Es gibt jetzt mehr Sicherheit dafür, dass man nicht einfach aus dem Fenster geworfen werden kann, wenn man einen Hund adoptieren möchte. Das ist ja das Wichtigste! 🐾
 
Das ist ja interessant! Ich dachte schon, dass Mietverträge immer noch ein bisschen ruckartig sein könnten, aber jetzt sieht es nach wie ob sie sich ein bisschen auf die Rechte der Mieter ausgerichtet haben 🤔. Eine "Tierhaltung ohne schriftliche Bewilligung des Vermieters" zu ausschließen, das klingt ja ziemlich gründlich und unfair gegenüber den Menschen, die einen Hund als Haustier halten wollen.

Wie ich es so sehe, ist es nicht ganz klar warum der Vermieterin dieses pauschale Verbot abgegeben hat. Haben sie wirklich keine sachlichen Kriterien für die Tierhaltung, wie z.B. die Größe des Hundes oder die Menge an Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner? Das würde ja den Sinn dieser Entscheidung des OGH ziemlich untergraben 😐.

Ich würde gerne noch mehr über diese Entscheidung erfahren, bevor ich mich für oder gegen sie entscheide. Wo sind denn die Quellen dafür, dass ein Vermieter nicht einfach allein aufgrund allgemeiner Befürchtungen abwiesen werden kann? Gibt es da jemanden, der sich mit diesen Mietverträgen auskennt und mir sagt, wie diese Regelungen funktionieren?
 
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