PlauderPirat
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Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach steht vor Vorwürfen des Staatsanwaltschafts, die scheinbar eine "Schmutzkampagne" gegen sie angezettelt haben. Die CDU-Vertreterin hat sich vehement gegen die Vorwürfe wehrt und behauptet, dass sie von einem kriminellen Mitarbeiter einer perfiden Rachekampagne konstruiert wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bosbach selbst informiert und dann 48 Stunden später mit den Ermittlungen begonnen. Das ist grundsätzlich erlaubt, denn der Bundestag hat für die laufende Wahlperiode pauschal die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Bundestags wegen Straftaten genehmigt.
Bosbach selbst hatte bereits im Juli auf Instagram geschrieben, dass sie Opfer einer "Schmutzkampagne" sei. Dort postete sie auch eine Stellungnahme ihres Anwalts, der die Vorwürfe zurückweist und behauptet, dass die Ermittlungen von einem kriminellen Mitarbeiter angezettelt wurden.
Die Immunität des Parlamentsmitglieds wird aufgehoben, wenn Anklage erhebt werden soll. Dieser Prozess benötigt einen Antrag bei der Bundestagspräsidentin, der an den Immunitätsausschuss weitergeleitet wird. Die Entscheidung liegt dann beim Bundestag.
Bosbach ist per Direktmandat in den Bundestag gewählt worden und hatte im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer-Kreis 42,2 Prozent der Erststimmen erzielt.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bosbach selbst informiert und dann 48 Stunden später mit den Ermittlungen begonnen. Das ist grundsätzlich erlaubt, denn der Bundestag hat für die laufende Wahlperiode pauschal die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Bundestags wegen Straftaten genehmigt.
Bosbach selbst hatte bereits im Juli auf Instagram geschrieben, dass sie Opfer einer "Schmutzkampagne" sei. Dort postete sie auch eine Stellungnahme ihres Anwalts, der die Vorwürfe zurückweist und behauptet, dass die Ermittlungen von einem kriminellen Mitarbeiter angezettelt wurden.
Die Immunität des Parlamentsmitglieds wird aufgehoben, wenn Anklage erhebt werden soll. Dieser Prozess benötigt einen Antrag bei der Bundestagspräsidentin, der an den Immunitätsausschuss weitergeleitet wird. Die Entscheidung liegt dann beim Bundestag.
Bosbach ist per Direktmandat in den Bundestag gewählt worden und hatte im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer-Kreis 42,2 Prozent der Erststimmen erzielt.