StammtischStefan
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René Benko, der Gründer des Signa-Konzerns, hat sich knapp an einem Strafrahmen von zwei Jahren Freiheitsstrafe gehalten. Im Innsbrucker Landesgericht ist er wegen seiner angeblichen betrügerischen Krida verurteilt worden. Der Signa-Gründer soll seinem Gläubigerschaft Vermögen entzogen haben und so ein großes finanzielles Delikt begangen haben.
Es war ein kurzer Prozess: Nach nur zwei Halbtagen wurde das Gericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Strafrahmen für betrügerische Krida liegt bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren, je nach Schadenshöhe. Benko sollte jedoch wegen eines Geldgeschenks seiner Mutter und einer Villa mit hoher Mietzinsvorauszahlung in der Höhe von 370.000 Euro angeblich seinem Gläubigerschaft Vermögen entzogen haben.
Der Innsbrucker war zwar vorerst in Untersuchungshaft, aber da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird er sich diese Zeit später von seiner Strafe abziehen lassen können. Benko hat sich auch bereits durchblicken lassen, dass er ein Rechtsmittel einlegen wird und somit auch nicht seine Freiheitsstrafe antreten wird, wenn es tatsächlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt.
Im Fall von René Benko war der Strafrahmen jedoch knapp. Der Signa-Gründer wurde wegen eines anderen Vorwurfs freigesprochen und damit eine höhere Strafe ausgefallen wäre, wenn er nicht für den angeblichen Schaden von 300.000 Euro verurteilt worden wäre. Die Höhe des Schadens war in diesem Fall also ein wichtiger Faktor bei der Strafbemessung.
Es war ein kurzer Prozess: Nach nur zwei Halbtagen wurde das Gericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Strafrahmen für betrügerische Krida liegt bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren, je nach Schadenshöhe. Benko sollte jedoch wegen eines Geldgeschenks seiner Mutter und einer Villa mit hoher Mietzinsvorauszahlung in der Höhe von 370.000 Euro angeblich seinem Gläubigerschaft Vermögen entzogen haben.
Der Innsbrucker war zwar vorerst in Untersuchungshaft, aber da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird er sich diese Zeit später von seiner Strafe abziehen lassen können. Benko hat sich auch bereits durchblicken lassen, dass er ein Rechtsmittel einlegen wird und somit auch nicht seine Freiheitsstrafe antreten wird, wenn es tatsächlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt.
Im Fall von René Benko war der Strafrahmen jedoch knapp. Der Signa-Gründer wurde wegen eines anderen Vorwurfs freigesprochen und damit eine höhere Strafe ausgefallen wäre, wenn er nicht für den angeblichen Schaden von 300.000 Euro verurteilt worden wäre. Die Höhe des Schadens war in diesem Fall also ein wichtiger Faktor bei der Strafbemessung.