Ein Torwart-Handspiel, das in den Strafraum hinausfuhr und beim Ballspiel unzweifelhaft mit der Hand berührt wurde - und der Schiedsrichter sah nichts dagegen. Der FC Bayern-Torwart Jonas Urbig hatte in der 20. Minute der Partie gegen Borussia Mönchengladbach einen entscheidenden Fehler gemacht, aber nicht den, für den er bestraft wurde.
Urbigs Unachtsamkeit geschah außerhalb des Strafraums und er berührte den Ball mit seinem Oberschenkel, bevor er ihn dann weiter an sich selbst geführt hatte. Der Deutsche Fußballbund (DFB) erklärt jedoch, dass dies nicht als strafbares Handspiel bewertet wurde.
"Urbig hat den Ball erst mit dem Oberschenkel angenommen, von dort ist er an den anderen Oberschenkel und teilweise an den normal und natürlich geführten Arm gesprungen", sagte Alex Feuerherdt, Leiter Kommunikation und Medienarbeit der DFB Schiri GmbH. "Deshalb wurde das Handspiel nicht als strafbar bewertet."
Aber warum dann die Rote Karte nicht gezeigt? Der DFB erklärt, dass selbst ein Handspiel des Torwarts außerhalb des Strafraums nicht zwingend einen Platzverweis zur Folge hat. Es müsste noch beurteilt werden, ob das Handspiel eine offensichtliche Torchance vereitelt oder nur ein aussichtsreicher Angriff verhindert wurde.
In Urbigs Fall war er jedoch weitgehend unbedrängt, als er den Ball berührt hat. Das Handspiel kam also an keinen Punkt der Partie, in dem eine offensichtliche Torchance gewesen wäre. Die Frage ist daher, ob die Rote Karte für Urbig gerechtfertigt war.
Der DFB bleibt dabei, dass es sich um ein unglückliches Missverständnis handelte und dass Urbig nicht bestraft werden sollte. "Er hatte keine Möglichkeit, das Handspiel zu korrigieren", sagte Feuerherdt. "Urbig durfte weiterspielen."
Urbigs Unachtsamkeit geschah außerhalb des Strafraums und er berührte den Ball mit seinem Oberschenkel, bevor er ihn dann weiter an sich selbst geführt hatte. Der Deutsche Fußballbund (DFB) erklärt jedoch, dass dies nicht als strafbares Handspiel bewertet wurde.
"Urbig hat den Ball erst mit dem Oberschenkel angenommen, von dort ist er an den anderen Oberschenkel und teilweise an den normal und natürlich geführten Arm gesprungen", sagte Alex Feuerherdt, Leiter Kommunikation und Medienarbeit der DFB Schiri GmbH. "Deshalb wurde das Handspiel nicht als strafbar bewertet."
Aber warum dann die Rote Karte nicht gezeigt? Der DFB erklärt, dass selbst ein Handspiel des Torwarts außerhalb des Strafraums nicht zwingend einen Platzverweis zur Folge hat. Es müsste noch beurteilt werden, ob das Handspiel eine offensichtliche Torchance vereitelt oder nur ein aussichtsreicher Angriff verhindert wurde.
In Urbigs Fall war er jedoch weitgehend unbedrängt, als er den Ball berührt hat. Das Handspiel kam also an keinen Punkt der Partie, in dem eine offensichtliche Torchance gewesen wäre. Die Frage ist daher, ob die Rote Karte für Urbig gerechtfertigt war.
Der DFB bleibt dabei, dass es sich um ein unglückliches Missverständnis handelte und dass Urbig nicht bestraft werden sollte. "Er hatte keine Möglichkeit, das Handspiel zu korrigieren", sagte Feuerherdt. "Urbig durfte weiterspielen."