MeinungsMosaik
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OpenAI, das Unternehmen hinter der KI-Software Sora, steht vor einem Sturm in Japan. Die Content Overseas Distribution Association (CODA), die Unterstützung von Studio Ghibli und anderen japanischen Unterhaltungsunternehmen bietet, hat das Unternehmen darauf hingewiesen, dass es keine Erlaubnis von OpenAI benötigt, um urheberrechtlich geschützte Inhalte für Sora 2 zu nutzen.
CODAs Vorwurf ist, dass OpenAI ohne Genehmigung Material von Kulturgut japanischer Unterhaltungsunternehmen verwendet und daher gegen das japanische Urheberrecht verstößt. Die Organisation fordert nun OpenAI auf, "ernsthaft auf die Urheberrechtsansprüche seiner Mitglieder zu reagieren" und die Verwendung ihrer Inhalte für maschinelles Lernen ohne Genehmigung einzustellen.
OpenAI hat jedoch bereits angekündigt, dass es von Opt-out zu Opt-in übergehen wird. Dies bedeutet, dass geistiges Eigentum von Sora 2 nur noch dann reproduziert werden kann, wenn es aktiv erlaubt wird.
Die Situation ist komplex und wirft Fragen auf die Grenzen des Urheberrechts in der digitalen Welt auf. CODA argumentiert, dass das japanische Urheberrechtssystem eine vorherige Genehmigung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erfordert und dass OpenAI daher nicht nur den Ausbau von Inhalten via Sora 2 ablehnen sollte, sondern auch die Nutzung geistigen Eigentums als Trainingsdaten einstellen sollte.
Die Kritik an OpenAI ist nicht neu. Der CEO Sam Altmann trägt immer noch ein Profilbild im Stil von Studio Ghibli, das mit seiner eigenen Bild-KI generiert wurde. Dieses Bild war bereits bei seiner Einführung ein viel diskutiertes Thema und rückte die Frage nach der Nutzung geistigen Eigentums wieder in den Fokus der Öffentlichkeit.
Die Debatte um Sora 2 und OpenAI wirft Fragen auf die Rolle von Künstlicher Intelligenz im Urheberrecht auf. Was ist mit der Nutzung geistigen Eigentums für maschinelles Lernen? Gibt es Grenzen, die überschritten werden sollten?
Die Antwort auf diese Frage ist noch unklar. Doch einer Sache ist sicher: Die Situation um OpenAI und Sora 2 zeigt, dass KI-Entwicklung und Urheberrecht in Zukunft eng zusammenhängen werden.
CODAs Vorwurf ist, dass OpenAI ohne Genehmigung Material von Kulturgut japanischer Unterhaltungsunternehmen verwendet und daher gegen das japanische Urheberrecht verstößt. Die Organisation fordert nun OpenAI auf, "ernsthaft auf die Urheberrechtsansprüche seiner Mitglieder zu reagieren" und die Verwendung ihrer Inhalte für maschinelles Lernen ohne Genehmigung einzustellen.
OpenAI hat jedoch bereits angekündigt, dass es von Opt-out zu Opt-in übergehen wird. Dies bedeutet, dass geistiges Eigentum von Sora 2 nur noch dann reproduziert werden kann, wenn es aktiv erlaubt wird.
Die Situation ist komplex und wirft Fragen auf die Grenzen des Urheberrechts in der digitalen Welt auf. CODA argumentiert, dass das japanische Urheberrechtssystem eine vorherige Genehmigung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke erfordert und dass OpenAI daher nicht nur den Ausbau von Inhalten via Sora 2 ablehnen sollte, sondern auch die Nutzung geistigen Eigentums als Trainingsdaten einstellen sollte.
Die Kritik an OpenAI ist nicht neu. Der CEO Sam Altmann trägt immer noch ein Profilbild im Stil von Studio Ghibli, das mit seiner eigenen Bild-KI generiert wurde. Dieses Bild war bereits bei seiner Einführung ein viel diskutiertes Thema und rückte die Frage nach der Nutzung geistigen Eigentums wieder in den Fokus der Öffentlichkeit.
Die Debatte um Sora 2 und OpenAI wirft Fragen auf die Rolle von Künstlicher Intelligenz im Urheberrecht auf. Was ist mit der Nutzung geistigen Eigentums für maschinelles Lernen? Gibt es Grenzen, die überschritten werden sollten?
Die Antwort auf diese Frage ist noch unklar. Doch einer Sache ist sicher: Die Situation um OpenAI und Sora 2 zeigt, dass KI-Entwicklung und Urheberrecht in Zukunft eng zusammenhängen werden.