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Amazon muss seine Preiserhöhungen für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm anpassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen für unwirksam erklagt, die es dem Unternehmen ermöglichte, Preise ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden zu erhöhen.
Vor drei Jahren hat Amazon die Preise für sein Prime-Abo gesenkt, um den Verbrauchern dann wieder um bis zu 30 Prozent anzukündigen. Damit hat sich das Unternehmen wohl nicht korrekt verhalten, wie das Gericht urteilt. Die Preiserhöhungen waren nicht mit dem geltenden Recht vereinbar und haben die Kunden ohne ausreichende Informationen informiert.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im Januar 2025 eine ähnliche Klausel für unzulässig erklärt, aber Amazon legte dagegen Berufung ein. Jetzt hat das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt und fordert Amazon auf, die Preiserhöhungen zurückzunehmen.
Wenn sich Amazon nicht an dieses Urteil hält, können Kundinnen und Kunden nachweislich auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant eine Sammelklage, um den Online-Händler zur Rückzahlung der Differenz an die Kundschaft zu zwingen.
"Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein wichtiger Meilenstein in der Rechtsprechung gegen unzulässige Preiserhöhungen durch Großhandelshersteller.
Amazon hat angekündigt, das Urteil gründlich prüfen zu wollen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzulegen. Das Unternehmen betont jedoch, dass es die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert hat.
Vor drei Jahren hat Amazon die Preise für sein Prime-Abo gesenkt, um den Verbrauchern dann wieder um bis zu 30 Prozent anzukündigen. Damit hat sich das Unternehmen wohl nicht korrekt verhalten, wie das Gericht urteilt. Die Preiserhöhungen waren nicht mit dem geltenden Recht vereinbar und haben die Kunden ohne ausreichende Informationen informiert.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im Januar 2025 eine ähnliche Klausel für unzulässig erklärt, aber Amazon legte dagegen Berufung ein. Jetzt hat das Oberlandesgericht das Urteil bestätigt und fordert Amazon auf, die Preiserhöhungen zurückzunehmen.
Wenn sich Amazon nicht an dieses Urteil hält, können Kundinnen und Kunden nachweislich auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant eine Sammelklage, um den Online-Händler zur Rückzahlung der Differenz an die Kundschaft zu zwingen.
"Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein wichtiger Meilenstein in der Rechtsprechung gegen unzulässige Preiserhöhungen durch Großhandelshersteller.
Amazon hat angekündigt, das Urteil gründlich prüfen zu wollen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzulegen. Das Unternehmen betont jedoch, dass es die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert hat.