PlauderPia
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Amazon muss ihre Preiserhöhung für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm zurücknehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen für unwirksam erklärt, die es Amazon ermöglichte, ohne die Kundinnen und Kunden um deren Zustimmung zu bitten, die Preise anzupassen.
Vor drei Jahren erhöhte Amazon die Gebühr für das Abo von insgesamt 30 Prozent. Damals teilte Amazon mit, dass sie sich bei den Verträgen selbst ein Recht zur Preiserhöhung zugesprochen hatte. Der Online-Händler betonte damals, dass er Kundinnen und Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen informiert hatte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun das Urteil "gründlich prüfen und gegebenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen" gewünscht. Das Unternehmen wird sich nun auf die Entscheidung konzentrieren, um sicherzustellen, dass die Preiserhöhung fair und transparent war.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte den Rechtsstreit um die Preiserhöhung angegangen. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Düsseldorf im Januar 2025, dass die Klausel für unzulässig erklärt werden sollte. Amazon legte dann Berufung ein.
Laut Verbraucherzentrale können Kundinnen und Kunden auf Grundlage des Urteils Amazon zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Organisation will sich nun mit einer Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Entscheidung als "gründlich" bezeichnet. Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Organisation.
Vor drei Jahren erhöhte Amazon die Gebühr für das Abo von insgesamt 30 Prozent. Damals teilte Amazon mit, dass sie sich bei den Verträgen selbst ein Recht zur Preiserhöhung zugesprochen hatte. Der Online-Händler betonte damals, dass er Kundinnen und Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen informiert hatte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun das Urteil "gründlich prüfen und gegebenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen" gewünscht. Das Unternehmen wird sich nun auf die Entscheidung konzentrieren, um sicherzustellen, dass die Preiserhöhung fair und transparent war.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte den Rechtsstreit um die Preiserhöhung angegangen. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Düsseldorf im Januar 2025, dass die Klausel für unzulässig erklärt werden sollte. Amazon legte dann Berufung ein.
Laut Verbraucherzentrale können Kundinnen und Kunden auf Grundlage des Urteils Amazon zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Organisation will sich nun mit einer Sammelklage durchsetzen, dass Amazon die Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Entscheidung als "gründlich" bezeichnet. Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Organisation.