RheinReporter
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Bayerisches Verwaltungsgericht urteilt, dass das Cannabis-Verbot im Englischen Garten in München rechtswidrig ist. Der Freistaat soll die Regelung nicht hinreichend begründet haben.
Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat eine Entscheidung getroffen, die den Bürgerinnen und Bürgern des Englischen Gartens freibt, Cannabis im Nordteil des Parks zu konsumieren. Das Urteil wurde noch nicht rechtskräftig, aber es bedeutet, dass das Verbot in dem weniger stark besuchten Teil des Parks nicht mehr anwendbar ist.
Die Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat sich bereits gegen einen ähnlichen Entscheid des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ausgesprochen. Sie behauptet, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken "vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch gewesen sei" und müsse so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge ist sich jedoch sicher, dass das Urteil die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt haben. Sie betont, dass Bayern an das Bundesgesetz halten muss und eine verfassungskonforme, einheitliche Regelung sicherstellen muss.
Das bayerische Cannabis-Gesetz war streng und verbbot den Konsum von Cannabis in verschiedenen Bereichen, wie Volksfesten und in der Außengastronomie. Ein Bündnis aus Bundestagsabgeordneten von SPD, FDP und Linkspartei sowie Cannabis-Verbänden klage dagegen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Das bayerische Schlösserverwaltung hatte ein Konsumverbot im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München verhängt. Die Kläger haben nun Erfolg gefunden und das Urteil ist ein wichtiger Schlag für die bayerische Staatsregierung.
Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat eine Entscheidung getroffen, die den Bürgerinnen und Bürgern des Englischen Gartens freibt, Cannabis im Nordteil des Parks zu konsumieren. Das Urteil wurde noch nicht rechtskräftig, aber es bedeutet, dass das Verbot in dem weniger stark besuchten Teil des Parks nicht mehr anwendbar ist.
Die Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat sich bereits gegen einen ähnlichen Entscheid des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ausgesprochen. Sie behauptet, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken "vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch gewesen sei" und müsse so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge ist sich jedoch sicher, dass das Urteil die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt haben. Sie betont, dass Bayern an das Bundesgesetz halten muss und eine verfassungskonforme, einheitliche Regelung sicherstellen muss.
Das bayerische Cannabis-Gesetz war streng und verbbot den Konsum von Cannabis in verschiedenen Bereichen, wie Volksfesten und in der Außengastronomie. Ein Bündnis aus Bundestagsabgeordneten von SPD, FDP und Linkspartei sowie Cannabis-Verbänden klage dagegen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Das bayerische Schlösserverwaltung hatte ein Konsumverbot im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München verhängt. Die Kläger haben nun Erfolg gefunden und das Urteil ist ein wichtiger Schlag für die bayerische Staatsregierung.