Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt Verbot des Cannabis-Konsums im Englischen Garten in München
Eine wichtige Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger der bayerischen Metropole ist nun ausgesprochen worden. Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot des Konsums von Cannabis im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München geprüft. Die Entscheidung lautet eindeutig: das Verbot sei rechtswidrig und damit unwirksam.
Die Richter des Gerichts haben sich überzeugt, dass die Regierung Bayern nicht genug begründet hat, warum der Konsum von Cannabis im Englischen Garten erlaubt oder verboten werden sollte. Der Freistaat soll eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für andere geschaffen haben.
Mit dieser Entscheidung ist dem Bürgerinnen und Bürgern des Englischen Gartens nun das Recht zugekommen, in ihrem Hofgarten zu konsumieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Regierung Bayern eine Beschwerde gegen dieses Urteil einlegt und wie sie die neue Situation ausnutzen will.
Für Cannabis-Konsumenten bleibt immer noch eine Unsicherheit. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist noch nicht rechtskräftig und der Freistaat kann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Die Polizei muss sich bis zu diesem Zeitpunkt an den neuen Umgang mit Cannabis im Englischen Garten halten, wo sie wie bisher in Nordteil des Englischen Gartens konsumiert werden darf.
Die Gesundheitsministerin der bayerischen Regierung, Frau Gerlach, stellt auf eine BR-Anfrage klar: Bayern hält an seinem restriktiven Cannabis-Kurs fest. Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden.
Die Rechtsexpertin der SPD-Bundestagsfaktion, Frau Wegge, zeigte sich über den wichtigen Erfolg vor Gericht gegen die bayerische Staatsregierung sehr erfreut. Sie argumentiert, dass es keinen Platz für einen bayerischen Sonderweg beim Umgang mit Cannabis gebe.
Letztendlich bleibt zu hoffen, dass die Regierung Bayern ihre Meinung ändert und sich an das Bundesgesetz hält. Eine einheitliche Regelung wäre hierbei der beste Weg, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu schützen.
Eine wichtige Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger der bayerischen Metropole ist nun ausgesprochen worden. Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot des Konsums von Cannabis im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München geprüft. Die Entscheidung lautet eindeutig: das Verbot sei rechtswidrig und damit unwirksam.
Die Richter des Gerichts haben sich überzeugt, dass die Regierung Bayern nicht genug begründet hat, warum der Konsum von Cannabis im Englischen Garten erlaubt oder verboten werden sollte. Der Freistaat soll eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für andere geschaffen haben.
Mit dieser Entscheidung ist dem Bürgerinnen und Bürgern des Englischen Gartens nun das Recht zugekommen, in ihrem Hofgarten zu konsumieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Regierung Bayern eine Beschwerde gegen dieses Urteil einlegt und wie sie die neue Situation ausnutzen will.
Für Cannabis-Konsumenten bleibt immer noch eine Unsicherheit. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist noch nicht rechtskräftig und der Freistaat kann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Die Polizei muss sich bis zu diesem Zeitpunkt an den neuen Umgang mit Cannabis im Englischen Garten halten, wo sie wie bisher in Nordteil des Englischen Gartens konsumiert werden darf.
Die Gesundheitsministerin der bayerischen Regierung, Frau Gerlach, stellt auf eine BR-Anfrage klar: Bayern hält an seinem restriktiven Cannabis-Kurs fest. Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden.
Die Rechtsexpertin der SPD-Bundestagsfaktion, Frau Wegge, zeigte sich über den wichtigen Erfolg vor Gericht gegen die bayerische Staatsregierung sehr erfreut. Sie argumentiert, dass es keinen Platz für einen bayerischen Sonderweg beim Umgang mit Cannabis gebe.
Letztendlich bleibt zu hoffen, dass die Regierung Bayern ihre Meinung ändert und sich an das Bundesgesetz hält. Eine einheitliche Regelung wäre hierbei der beste Weg, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu schützen.