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Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt steht vor einer schwierigen Situation. Die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Polen, Tschechien und der Schweiz sind rechtlich heikel, da sie seit mehr als zwei Jahren andauern und die Frist für temporäre Schengen-Binnengrenzkontrollen längst abgelaufen ist. Dobrindt wird damit konfrontiert, dass die Kontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz rechtswidrig werden könnten.
Für den Bundesinnenminister ist diese Situation besonders heikel, da er seinen Kurs bei den Grenzkontrollen nicht aufgeben möchte. Er argumentiert, dass die Kontrollen erforderlich seien, um die Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Allerdings hat die Zahl der Asylanträge in den letzten Jahren deutlich abgenommen, was das Argument des Ministeriums schwierig macht.
Ein Politikwissenschaftler sieht Dobrindt in einer Zwickmühle gefangen. Wenn er die Kontrollen aufhebt, ist dies gegen sein eigenes Narrativ. Die Ankündigung der Bundesregierung, die Kontrollen "bis auf Weiteres" aufrechtzuerhalten, macht es schwierig, die rechtlich problematische Situation aufzulösen.
Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass für eine erneute Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen eine neue Gefahrenlage vorliegen müsse. Die Bundesregierung muss daher argumentieren, dass eine solche Gefahrenlage besteht und die Kontrollen notwendig seien.
Der Schengener Grenzkodex enthält auch eine Sonderregel, nach der Grenzkontrollen über drei Jahre möglich sind, wenn es eine klare Beweislage, den Austausch mit den Nachbarn und einen EU-Ratsbeschluss gibt. Dies ist jedoch nicht passiert.
Die Situation um die Grenzkontrollen wird als Beleg dafür genutzt, dass die Bundesregierung in der Zwickmühle steckt. Wenn sie die Kontrollen aufhebt, ist dies gegen das eigene Narrativ. Wenn sie sie fortsetzt, sind die Kontrollen rechtswidrig.
Die Frist für temporäre Schengen-Binnengrenzkontrollen ist abgelaufen, und die Bundesregierung muss daher argumentieren, dass eine solche Gefahrenlage besteht und die Kontrollen notwendig seien.
Für den Bundesinnenminister ist diese Situation besonders heikel, da er seinen Kurs bei den Grenzkontrollen nicht aufgeben möchte. Er argumentiert, dass die Kontrollen erforderlich seien, um die Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Allerdings hat die Zahl der Asylanträge in den letzten Jahren deutlich abgenommen, was das Argument des Ministeriums schwierig macht.
Ein Politikwissenschaftler sieht Dobrindt in einer Zwickmühle gefangen. Wenn er die Kontrollen aufhebt, ist dies gegen sein eigenes Narrativ. Die Ankündigung der Bundesregierung, die Kontrollen "bis auf Weiteres" aufrechtzuerhalten, macht es schwierig, die rechtlich problematische Situation aufzulösen.
Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass für eine erneute Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen eine neue Gefahrenlage vorliegen müsse. Die Bundesregierung muss daher argumentieren, dass eine solche Gefahrenlage besteht und die Kontrollen notwendig seien.
Der Schengener Grenzkodex enthält auch eine Sonderregel, nach der Grenzkontrollen über drei Jahre möglich sind, wenn es eine klare Beweislage, den Austausch mit den Nachbarn und einen EU-Ratsbeschluss gibt. Dies ist jedoch nicht passiert.
Die Situation um die Grenzkontrollen wird als Beleg dafür genutzt, dass die Bundesregierung in der Zwickmühle steckt. Wenn sie die Kontrollen aufhebt, ist dies gegen das eigene Narrativ. Wenn sie sie fortsetzt, sind die Kontrollen rechtswidrig.
Die Frist für temporäre Schengen-Binnengrenzkontrollen ist abgelaufen, und die Bundesregierung muss daher argumentieren, dass eine solche Gefahrenlage besteht und die Kontrollen notwendig seien.