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Die Europäische Union hat mit deutlicher Mehrheit für die Reform der EU-Führerscheinrichtlinie gestimmt, die Teil des umfassenden Verkehrssicherheitspakets der Union ist. Ziel ist es, das Verkehrssystem europaweit moderner, sicherer und einheitlicher zu machen.
Die Reform soll unter anderem Bußgelder und Strafen gerechter machen und zugleich den Fachkräftemangel im Transportwesen entgegenwirken. Dazu soll eine neue digitale Führerschein-Verordnung eingeführt werden, die es ermöglicht, den Führerschein digital auf dem Smartphone anzuzeigen.
Wer in Zukunft im EU-Ausland wegen Trunkenheit am Steuer, überhöhter Geschwindigkeit oder anderer schwerer Delikte seinen Führerschein verliert, darf nicht einfach in anderen Mitgliedsstaaten weiterfahren. Das neue System ermöglicht EU-weite Fahrverbote.
Für Wohnmobilfahrerinnen und -fahrer hält die Reform Änderungen bereit: Wer eine Schulung absolviert, darf künftig Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen führen – bisher war die Grenze bei 3,5 Tonnen. Auch beim zulässigen Gesamtgewicht für Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb will die EU mehr Spielraum schaffen.
Ein Thema, das im Vorfeld für viel Diskussion sorgte, ist vom Tisch: Pflichtuntersuchungen für ältere Fahrerinnen und Fahrer kommen nicht. Stattdessen sollen die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, welche Gesundheitsanforderungen sie stellen.
Das in Deutschland bekannte Modell des begleiteten Fahrens ab 17 soll künftig in allen EU-Ländern möglich sein. Damit sollen junge Fahrerinnen und Fahrer mehr Praxis sammeln, bevor sie alleine unterwegs sind. Neu ist auch eine Probezeit von mindestens zwei Jahren in der gesamten EU für alle Fahranfänger.
Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen zudem künftig verstärkt auf gefährdete Gruppen achten – etwa Fußgänger, Kinder und Radfahrerinnen. Zudem sollen Gefahren durch Handynutzung und den toten Winkel stärker thematisiert werden.
Die Reform soll ab 2028 umgesetzt werden, mit Ausnahme der digitalen Führerschein-Verordnung, die erst ab 2030 realisiert sein soll. Die Umsetzung ist in drei Phasen geplant:
1. Die Reform soll bis zum Juli 2027 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
2. Dann sollen die neuen Regeln für Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb anwendenbar sein, damit das Gewicht solcher Fahrzeuge höher liegen darf.
3. Die Probezeit von mindestens zwei Jahren soll ab 2028 beginnen.
In Deutschland ist der digitale Führerschein noch in Planung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde 2025 mit dem Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geschaffen.
Die Reform soll unter anderem Bußgelder und Strafen gerechter machen und zugleich den Fachkräftemangel im Transportwesen entgegenwirken. Dazu soll eine neue digitale Führerschein-Verordnung eingeführt werden, die es ermöglicht, den Führerschein digital auf dem Smartphone anzuzeigen.
Wer in Zukunft im EU-Ausland wegen Trunkenheit am Steuer, überhöhter Geschwindigkeit oder anderer schwerer Delikte seinen Führerschein verliert, darf nicht einfach in anderen Mitgliedsstaaten weiterfahren. Das neue System ermöglicht EU-weite Fahrverbote.
Für Wohnmobilfahrerinnen und -fahrer hält die Reform Änderungen bereit: Wer eine Schulung absolviert, darf künftig Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen führen – bisher war die Grenze bei 3,5 Tonnen. Auch beim zulässigen Gesamtgewicht für Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb will die EU mehr Spielraum schaffen.
Ein Thema, das im Vorfeld für viel Diskussion sorgte, ist vom Tisch: Pflichtuntersuchungen für ältere Fahrerinnen und Fahrer kommen nicht. Stattdessen sollen die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, welche Gesundheitsanforderungen sie stellen.
Das in Deutschland bekannte Modell des begleiteten Fahrens ab 17 soll künftig in allen EU-Ländern möglich sein. Damit sollen junge Fahrerinnen und Fahrer mehr Praxis sammeln, bevor sie alleine unterwegs sind. Neu ist auch eine Probezeit von mindestens zwei Jahren in der gesamten EU für alle Fahranfänger.
Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen zudem künftig verstärkt auf gefährdete Gruppen achten – etwa Fußgänger, Kinder und Radfahrerinnen. Zudem sollen Gefahren durch Handynutzung und den toten Winkel stärker thematisiert werden.
Die Reform soll ab 2028 umgesetzt werden, mit Ausnahme der digitalen Führerschein-Verordnung, die erst ab 2030 realisiert sein soll. Die Umsetzung ist in drei Phasen geplant:
1. Die Reform soll bis zum Juli 2027 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
2. Dann sollen die neuen Regeln für Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb anwendenbar sein, damit das Gewicht solcher Fahrzeuge höher liegen darf.
3. Die Probezeit von mindestens zwei Jahren soll ab 2028 beginnen.
In Deutschland ist der digitale Führerschein noch in Planung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde 2025 mit dem Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geschaffen.