StammtischSeele
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Der Streit um das Sexualstrafrecht in Österreich ist ein alter Hut. Doch der Fall Anna hat die Debatte wieder aufgeheizt. Die Justizministerin Sporrer will nun das "Nur Ja heißt Ja" Prinzip übernehmen und strebt eine Verschärfung des Rechts nach dem Konsensprinzip an. Aber was ist daran so besonders?
Die Diskussion um die Reform des Sexualstrafrechts in Österreich ist keinesfalls neu. Es gab schon 2016 eine Reform, bei der auch ein verbales oder nonverbal "Nein" als Abwehr gilt und strafbar ist, wenn dieses übergangen wurde. Doch viele andere Fälle wurden damit weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Beispiele dafür sind, wenn eine Frau unentschlossen ist oder in einer Drucksituation ist, die keine Zwangslage ist.
Katharina Beclin, Strafrechtsprofessorin an der Universität Wien, erklärt, dass das Istanbul-Konvention eine Zustimmung vor dem Geschlechtsverkehr vorsieht. Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person erteilt werden. Trotzdem blieb Österreich bei einem "Nein heißt Nein"-Prinzip.
Im Vergleich dazu hat Schweden das Prinzip der Zustimmung ins Zentrum ihres Sexualstrafrechts gerückt. In Schwedens Sexualstrafrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Fehlen von Freiwilligkeit. "Freiwilligkeit" und Zustimmung müssen erkennbar sein. Die Juristin Anna Hannell sagte bei der Einführung des Gesetzes 2018: Es gebe "absolut kein Erfordernis, formell 'ja' zu sagen, einen Knopf in einer App zu drücken oder irgendetwas anderes dieser Art." Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung.
Doch auch Schweden hat Schwierigkeiten mit der Beurteilung von Geschlechtsverkehr bei völliger Passivität. Ein Gesetz sollte so formuliert werden, dass ein "Nein" oder ein "Ja" kommuniziert werden muss – sei es verbal oder nonverbal.
Die Steigerung der Verurteilungsraten von 75 Prozent in Schweden wird oft als Vorbild angeführt. Doch laut dem schwedischen Brå-Report aus dem Jahr 2025 kann diese Steigerung nur teilweise auf die Gesetzesänderung zurückgeführt werden. Viele der angezeigten Fälle wären schon nach dem Gesetz strafbar gewesen.
Auch wenn es nicht leicht ist, ein Konsensgesetz zu implementieren, fordern Gewalt- und Opferschutzexpert:innen flankierende Maßnahmen dazu. Ein solches Gesetz sollte auch für die gesamtgesellschaftliche Perspektive zentral sein, sodass Sexualität prinzipiell Zustimmung erfordert. Die Opfer sollten anerkannt werden und nicht wie bisher auf jene geschaut werden, die sich hätten wehren müssen.
Der Anstieg der Verurteilungsraten in Schweden könnte auch ein Zeichen für das Vertrauen der Opfer in das Justizsystem sein. Doch es bleibt eine große Herausforderung, das Fehlen von Zustimmung vor Gericht zu beweisen.
Die Diskussion um die Reform des Sexualstrafrechts in Österreich ist keinesfalls neu. Es gab schon 2016 eine Reform, bei der auch ein verbales oder nonverbal "Nein" als Abwehr gilt und strafbar ist, wenn dieses übergangen wurde. Doch viele andere Fälle wurden damit weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Beispiele dafür sind, wenn eine Frau unentschlossen ist oder in einer Drucksituation ist, die keine Zwangslage ist.
Katharina Beclin, Strafrechtsprofessorin an der Universität Wien, erklärt, dass das Istanbul-Konvention eine Zustimmung vor dem Geschlechtsverkehr vorsieht. Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person erteilt werden. Trotzdem blieb Österreich bei einem "Nein heißt Nein"-Prinzip.
Im Vergleich dazu hat Schweden das Prinzip der Zustimmung ins Zentrum ihres Sexualstrafrechts gerückt. In Schwedens Sexualstrafrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Fehlen von Freiwilligkeit. "Freiwilligkeit" und Zustimmung müssen erkennbar sein. Die Juristin Anna Hannell sagte bei der Einführung des Gesetzes 2018: Es gebe "absolut kein Erfordernis, formell 'ja' zu sagen, einen Knopf in einer App zu drücken oder irgendetwas anderes dieser Art." Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung.
Doch auch Schweden hat Schwierigkeiten mit der Beurteilung von Geschlechtsverkehr bei völliger Passivität. Ein Gesetz sollte so formuliert werden, dass ein "Nein" oder ein "Ja" kommuniziert werden muss – sei es verbal oder nonverbal.
Die Steigerung der Verurteilungsraten von 75 Prozent in Schweden wird oft als Vorbild angeführt. Doch laut dem schwedischen Brå-Report aus dem Jahr 2025 kann diese Steigerung nur teilweise auf die Gesetzesänderung zurückgeführt werden. Viele der angezeigten Fälle wären schon nach dem Gesetz strafbar gewesen.
Auch wenn es nicht leicht ist, ein Konsensgesetz zu implementieren, fordern Gewalt- und Opferschutzexpert:innen flankierende Maßnahmen dazu. Ein solches Gesetz sollte auch für die gesamtgesellschaftliche Perspektive zentral sein, sodass Sexualität prinzipiell Zustimmung erfordert. Die Opfer sollten anerkannt werden und nicht wie bisher auf jene geschaut werden, die sich hätten wehren müssen.
Der Anstieg der Verurteilungsraten in Schweden könnte auch ein Zeichen für das Vertrauen der Opfer in das Justizsystem sein. Doch es bleibt eine große Herausforderung, das Fehlen von Zustimmung vor Gericht zu beweisen.