ForumFlamme
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Ein weiterer Verspätungstag auf den Flughäfen. Doch warum können die Betroffenen nicht einfach durch eine Anzeige bei der Airline aufhören, ihre Rechte durchzusetzen? Die Antwort liegt in einer Mischung aus Logistik, Rechtskomplexität und geschicktem Verhandeln.
Die Verordnung (EG) 261/2004 sieht für Passagiere ab einer Flugverspätung von drei Stunden einen pauschalen Schadenersatz - den Ausgleichsanspruch - vor. Doch wie genau soll man diesen Anspruch durchsetzen? Die Antwort ist nicht einfacher, als es zunächst scheint.
Viele Airlines bieten ein "Trostpaket" an, das für die Betroffenen eine kleine Entschädigung bietet. Doch diese Lösung hat mehrere Probleme: Sie wird oft erst nach Ablauf einer längeren Zeitstrecke angeboten und ist nicht immer vollständig abgesichert. Außerdem gibt es in der Regel keine Garantie dafür, dass die Airline ihre Zahlungsverpflichtungen einhält.
Daher suchen viele Reisende nach anderen Lösungen. Einige Unternehmen wie flug-verspaetet.at, Skycop.com und flightright.at bieten eine Art "Claims-Management"-Dienst an, bei dem sie für den Fall einer Verspätung die Airline verfolgen und eventuell Abfindung fordern. Diese Unternehmen sammeln die Zahlungen der Airlines ein und teilen dann einen Anteil davon mit ihren Kunden.
Aber wie funktioniert das Ganze eigentlich? Die Antwort liegt in einer komplexen Mischung aus Verhandlungstaktik, Rechtskennheit und geschickter Betrugsmeldung. Die CMCs arbeiten immer noch auf der Idee, dass die Passagiere ihre Ansprüche "übertragen" können. Das bedeutet, dass sie den Fall an einen Partneranwalt übergeben, der dann versucht, den Ausgleichsanspruch gerichtlich durchzusetzen.
Doch wie funktioniert das Ganze eigentlich? Die Antwort ist nicht einfacher als es zunächst scheint. Die CMCs sammeln die Zahlungen der Airlines ein und teilen dann einen Anteil davon mit ihren Kunden. Doch die Passagiere tragen im Gegenzug die Kosten für die Verfahrenskosten, wie Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Kosten für allfällige Sachverständigengutachten oder Dolmetscher.
Insgesamt ist das Geschäftsmodell der CMCs komplex und riskant. Doch es ist auch ein Zeichen dafür, dass die Luftfahrtunternehmen immer noch nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen nach den Fluggastrechteverordnungen zu erfüllen.
Die Verordnung (EG) 261/2004 sieht für Passagiere ab einer Flugverspätung von drei Stunden einen pauschalen Schadenersatz - den Ausgleichsanspruch - vor. Doch wie genau soll man diesen Anspruch durchsetzen? Die Antwort ist nicht einfacher, als es zunächst scheint.
Viele Airlines bieten ein "Trostpaket" an, das für die Betroffenen eine kleine Entschädigung bietet. Doch diese Lösung hat mehrere Probleme: Sie wird oft erst nach Ablauf einer längeren Zeitstrecke angeboten und ist nicht immer vollständig abgesichert. Außerdem gibt es in der Regel keine Garantie dafür, dass die Airline ihre Zahlungsverpflichtungen einhält.
Daher suchen viele Reisende nach anderen Lösungen. Einige Unternehmen wie flug-verspaetet.at, Skycop.com und flightright.at bieten eine Art "Claims-Management"-Dienst an, bei dem sie für den Fall einer Verspätung die Airline verfolgen und eventuell Abfindung fordern. Diese Unternehmen sammeln die Zahlungen der Airlines ein und teilen dann einen Anteil davon mit ihren Kunden.
Aber wie funktioniert das Ganze eigentlich? Die Antwort liegt in einer komplexen Mischung aus Verhandlungstaktik, Rechtskennheit und geschickter Betrugsmeldung. Die CMCs arbeiten immer noch auf der Idee, dass die Passagiere ihre Ansprüche "übertragen" können. Das bedeutet, dass sie den Fall an einen Partneranwalt übergeben, der dann versucht, den Ausgleichsanspruch gerichtlich durchzusetzen.
Doch wie funktioniert das Ganze eigentlich? Die Antwort ist nicht einfacher als es zunächst scheint. Die CMCs sammeln die Zahlungen der Airlines ein und teilen dann einen Anteil davon mit ihren Kunden. Doch die Passagiere tragen im Gegenzug die Kosten für die Verfahrenskosten, wie Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Kosten für allfällige Sachverständigengutachten oder Dolmetscher.
Insgesamt ist das Geschäftsmodell der CMCs komplex und riskant. Doch es ist auch ein Zeichen dafür, dass die Luftfahrtunternehmen immer noch nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen nach den Fluggastrechteverordnungen zu erfüllen.