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Die EU-Kommission droht Österreich mit einer Klage, weil die Regierung nicht den gesetzlichen Anforderungen für Familiennachzüge entspricht. Laut dem Mahnschreiben verstoßen Österreich und Polen gegen das eigene Recht, da Angehörige von Nicht-EU-Bürgern nicht die vorgesehenen Aufenthaltsdokumente erhalten. Diese Personen würden von bestimmten Rechten ausgeschlossen.
Die EU-Kommission hat Österreich bereits 2011 und 2024 verwarnt, weil es den Freizügigkeitsrichtlinie der EU nicht mehr umgesetzt hat. Jetzt droht die Kommission mit einer Klage, wenn Österreich in den nächsten zwei Monaten keine Antwort gibt.
Die EU-Kommission fordert von Österreich, dass diese Maßnahmen ergreift, um den Aufenthalt und die Einreise von Familienangehörigen zu ermöglichen. Wenn die Regierung nicht reagiert, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof verweisen.
Im gleichen Sinne droht die EU-Kommission auch Polen, weil dieses Land der Freizügigkeitsrichtlinie nicht mehr folgt. Die Kommission mahnt beide Länder, ihre Verpflichtungen zu übernehmen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
In einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren mahnt die EU-Kommission Österreich und vier weitere EU-Staaten, ihre Zolldaten an das SURV3-System zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission 57 standardisierte Datenelemente übermitteln, aber bisher nur einen Teil dieser Daten. Auch diesen Fall kann die EU-Kommission an den Gerichtshof verweisen.
Die EU-Kommission hat Österreich bereits 2011 und 2024 verwarnt, weil es den Freizügigkeitsrichtlinie der EU nicht mehr umgesetzt hat. Jetzt droht die Kommission mit einer Klage, wenn Österreich in den nächsten zwei Monaten keine Antwort gibt.
Die EU-Kommission fordert von Österreich, dass diese Maßnahmen ergreift, um den Aufenthalt und die Einreise von Familienangehörigen zu ermöglichen. Wenn die Regierung nicht reagiert, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof verweisen.
Im gleichen Sinne droht die EU-Kommission auch Polen, weil dieses Land der Freizügigkeitsrichtlinie nicht mehr folgt. Die Kommission mahnt beide Länder, ihre Verpflichtungen zu übernehmen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
In einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren mahnt die EU-Kommission Österreich und vier weitere EU-Staaten, ihre Zolldaten an das SURV3-System zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission 57 standardisierte Datenelemente übermitteln, aber bisher nur einen Teil dieser Daten. Auch diesen Fall kann die EU-Kommission an den Gerichtshof verweisen.