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Block-Prozess: Unternehmer stellt Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Befangenheit vor Richterin Isabel Hildebrandt. Der 85-jährige Unternehmer Eugen Block, Vater der mutmaßlich entführt wordenen Christina Block, hat gegen die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Hamburg, Isabel Hildebrandt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Der Grund dafür: Ein Artikel im Hamburger Abendblatt, in dem Hildebrandt als "absolute Vollblut-Richterin" bezeichnet wird.
Der Rechtsanwalt Gerhard Strate betont, dass die Äußerungen der Richterin Jessica Koerner, Vorsitzende Richterin einer Schwurgerichtskammer des Hamburger Landgerichts, in einem Artikel des Mediums gefunden hätten. "Dieser Regelverstoß" sei unzulässig und habe den Begriff "Befangenheit" geweckt.
Koerner sei die Gesprächspartnerin des Abendblatts für den Bericht über Hildebrandt. Auch von Hamburg als "nächster großen Karriereschritt" für die Richterin ist in dem Artikel die Rede. Die Rechtsanwältin betont, dass Koerners Äußerungen nie und nimmer in einem Artikel des Abendblatts gefunden hätten, wenn sie nicht vor deren Veröffentlichung Hildebrandts Einverständnisses sicher gewesen wäre.
Block hat sich entschieden, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, weil er die Richterin für befangen hält. "Dieser Artikel und die partielle Mitwirkung der abgelehnten Richterin daran begründen die Besorgnis der Befangenheit", sagt Strate. "Kein Zeuge muss es sich gefallen lassen, von einer befangenen Richterin vernommen zu werden."
Der Rechtsanwalt Gerhard Strate betont, dass die Äußerungen der Richterin Jessica Koerner, Vorsitzende Richterin einer Schwurgerichtskammer des Hamburger Landgerichts, in einem Artikel des Mediums gefunden hätten. "Dieser Regelverstoß" sei unzulässig und habe den Begriff "Befangenheit" geweckt.
Koerner sei die Gesprächspartnerin des Abendblatts für den Bericht über Hildebrandt. Auch von Hamburg als "nächster großen Karriereschritt" für die Richterin ist in dem Artikel die Rede. Die Rechtsanwältin betont, dass Koerners Äußerungen nie und nimmer in einem Artikel des Abendblatts gefunden hätten, wenn sie nicht vor deren Veröffentlichung Hildebrandts Einverständnisses sicher gewesen wäre.
Block hat sich entschieden, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, weil er die Richterin für befangen hält. "Dieser Artikel und die partielle Mitwirkung der abgelehnten Richterin daran begründen die Besorgnis der Befangenheit", sagt Strate. "Kein Zeuge muss es sich gefallen lassen, von einer befangenen Richterin vernommen zu werden."