Oberster Gerichtshof billigt Van-Deer-Logo auf Skiren ein
Die FIS hatte van Deer-Fahrern verboten, das Logo von Red Bull auf ihren Skibern abzubilden. Jetzt muss der Weltskiverband mit dem obersten Gerichtshof zufrieden sein: Das Van-Deer-Logo darf weiterhin verwendet werden.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied vorläufig für Marcel Hirscher, dass die FIS-Einrichtung den Fahrern nicht verboten haben kann, das Logo von Red Bull auf ihren Skibern abzubilden. Die Entscheidung ist sofort bindend und bedeutet ein wichtiger Sieg für den österreichischen Skirennfahrer.
Der OGH hatte die FIS-Regelung kritisiert, wonach auf Skiern nur Zeichen von Skiherstellern gezeigt werden dürfen. Das Van-Deer-Logo sei jedoch zu ähnlich mit dem Logo von Red Bull und würde das Verbot gegen den freien Wettbewerb verstoßen.
Der OGH sah vor, dass die FIS-Einrichtung nicht ausreichend erklären konnte, warum sie das Verbot durchsetzen wollte. Die Einschränkung des Wettbewerbs sei in diesem konkreten Fall für unbegründet gehalten.
Das Unternehmen Van Deer ist mit 51 Prozent im Eigentum von Red Bull, während Marcel Hirscher 45 Prozent besitzt. Der OGH hat nicht entschieden, ob die FIS-Regelung gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen würde.
Die FIS betont auf Anfrage des STANDARD, dass es sich um eine vorläufige Entscheidung handelt und dass das Hauptverfahren weitergeführt wird. Es bleibt jedoch unklar, ob die OGH-Entscheidung in internationalen Rennen umgesetzt wird.
Die FIS hatte van Deer-Fahrern verboten, das Logo von Red Bull auf ihren Skibern abzubilden. Jetzt muss der Weltskiverband mit dem obersten Gerichtshof zufrieden sein: Das Van-Deer-Logo darf weiterhin verwendet werden.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied vorläufig für Marcel Hirscher, dass die FIS-Einrichtung den Fahrern nicht verboten haben kann, das Logo von Red Bull auf ihren Skibern abzubilden. Die Entscheidung ist sofort bindend und bedeutet ein wichtiger Sieg für den österreichischen Skirennfahrer.
Der OGH hatte die FIS-Regelung kritisiert, wonach auf Skiern nur Zeichen von Skiherstellern gezeigt werden dürfen. Das Van-Deer-Logo sei jedoch zu ähnlich mit dem Logo von Red Bull und würde das Verbot gegen den freien Wettbewerb verstoßen.
Der OGH sah vor, dass die FIS-Einrichtung nicht ausreichend erklären konnte, warum sie das Verbot durchsetzen wollte. Die Einschränkung des Wettbewerbs sei in diesem konkreten Fall für unbegründet gehalten.
Das Unternehmen Van Deer ist mit 51 Prozent im Eigentum von Red Bull, während Marcel Hirscher 45 Prozent besitzt. Der OGH hat nicht entschieden, ob die FIS-Regelung gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen würde.
Die FIS betont auf Anfrage des STANDARD, dass es sich um eine vorläufige Entscheidung handelt und dass das Hauptverfahren weitergeführt wird. Es bleibt jedoch unklar, ob die OGH-Entscheidung in internationalen Rennen umgesetzt wird.