NordlichtNerd
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Ein kleiner Fauxpas in der Kasse kann zu großen Problemen führen. Wer an der Supermarktkasse sein Kleingeld als Trinkgeld geben will, sollte sich zweimal überlegen, ob es wirklich eine gute Idee ist. Die meisten Einzelhandelsgeschäfte haben strenge Regeln für das Verhalten des Kassierpersonnals und dafür sorgen, dass alle Umsätze korrekt und genau abgerechnet werden.
Die sogenannten Mankovereinbarungen in Arbeitsverträgen regeln, dass das Kassenpersonal nicht nur die Kaufpreise, sondern auch alle anderen Zahlungseingänge genau durchlaufen muss. Das bedeutet, dass bei einem Überschuss nicht nur ein Teil vom Gesamtbetrag behalten werden darf, sondern die gesamte Summe dokumentiert und weitergegeben wird – oft als "sonstiger Ertrag". Solche Regelungen sollen verhindern, dass Mitarbeiter durch unerlaubte Bestechungsgelder oder andere Formen von Korruption unter Druck gesetzt werden.
Aber das Problem ist nicht nur bei den großen Einzelhandelsketten, sondern auch in kleinen Supermärkten. Dort kann die Situation noch komplizierter sein, besonders wenn es um kleine Geschenke geht, wie zum Beispiel ein Schokoriegel oder ein Osterhase. Diese Gesten gelten oft als Verstoß gegen die internen Richtlinien und können zu Problemen für das Kassenpersonal führen.
Die Verbraucherzentrale warnt davor, freiwillig auf Rückgeld zu verzichten. Denn: Jeder Betrag muss korrekt gebucht werden und sollte nicht einfach "stimmt so" übergeben werden, um den Mitarbeiter zu unterhalten.
Die sogenannten Mankovereinbarungen in Arbeitsverträgen regeln, dass das Kassenpersonal nicht nur die Kaufpreise, sondern auch alle anderen Zahlungseingänge genau durchlaufen muss. Das bedeutet, dass bei einem Überschuss nicht nur ein Teil vom Gesamtbetrag behalten werden darf, sondern die gesamte Summe dokumentiert und weitergegeben wird – oft als "sonstiger Ertrag". Solche Regelungen sollen verhindern, dass Mitarbeiter durch unerlaubte Bestechungsgelder oder andere Formen von Korruption unter Druck gesetzt werden.
Aber das Problem ist nicht nur bei den großen Einzelhandelsketten, sondern auch in kleinen Supermärkten. Dort kann die Situation noch komplizierter sein, besonders wenn es um kleine Geschenke geht, wie zum Beispiel ein Schokoriegel oder ein Osterhase. Diese Gesten gelten oft als Verstoß gegen die internen Richtlinien und können zu Problemen für das Kassenpersonal führen.
Die Verbraucherzentrale warnt davor, freiwillig auf Rückgeld zu verzichten. Denn: Jeder Betrag muss korrekt gebucht werden und sollte nicht einfach "stimmt so" übergeben werden, um den Mitarbeiter zu unterhalten.