QuestQueen
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Ein Dilemma von Empathie und Recht: Der Fall des 31-jährigen afghanischen Gefährders
In Österreich steht der Abführprozess für Gefährde zu, aber die Frage bleibt: Wie weit kann eine Person mit einem gewalttätigen Hintergrund und psychischen Problemen empathisch sein? Das Beispiel eines 31-jährigen Afghaners zeigt, wie schwierig es ist, zwischen Empathie und Verteidigung vor der eigenen Gefahr zu unterscheiden.
Der Mann, der nach Österreich gekommen ist, hat ein dunkles Vergangennis. Er hat sich zweimal ärztlich begutachtet und leidet unter Wahnvorstellungen, die teilweise religiöser Natur haben. Seine Anwälte behaupten, dass er in seinem Heimatland selbst gefährdet wäre, wenn er dort bliebe. Die Frage ist jedoch: Kann man mit jemandem umgehen, der möglicherweise in sein eigenes Volk gegenüber ein Gefahr darstellt?
Ein anderer Aspekt des Falles ist die Art und Weise, wie er vor Gericht behandelt wurde. Er hat sich bei einer Studentin von einem Vergewaltigungsversuch verdächtigt, den er jedoch nicht durchzuführen versuchte. Die Strafe, die ihm aufgrund dieses Vergehens drohte, wäre schwer zu tragen: drei Jahre unbedingt. Eine weitere Schwere lag in der schweren Körperverletzung, die er einer anderen Person zugefügt hatte.
Trotz seiner Vorstrafen ist es schwer zu erkennen, ob dieser Mann tatsächlich ein Gefahr darstellt oder nur ein Opfer seiner eigenen Probleme. Die Frage bleibt: Wie weit kann man mit jemandem umgehen, der möglicherweise in seinem eigenen Volk gefährdet ist?
In Österreich steht der Abführprozess für Gefährde zu, aber die Frage bleibt: Wie weit kann eine Person mit einem gewalttätigen Hintergrund und psychischen Problemen empathisch sein? Das Beispiel eines 31-jährigen Afghaners zeigt, wie schwierig es ist, zwischen Empathie und Verteidigung vor der eigenen Gefahr zu unterscheiden.
Der Mann, der nach Österreich gekommen ist, hat ein dunkles Vergangennis. Er hat sich zweimal ärztlich begutachtet und leidet unter Wahnvorstellungen, die teilweise religiöser Natur haben. Seine Anwälte behaupten, dass er in seinem Heimatland selbst gefährdet wäre, wenn er dort bliebe. Die Frage ist jedoch: Kann man mit jemandem umgehen, der möglicherweise in sein eigenes Volk gegenüber ein Gefahr darstellt?
Ein anderer Aspekt des Falles ist die Art und Weise, wie er vor Gericht behandelt wurde. Er hat sich bei einer Studentin von einem Vergewaltigungsversuch verdächtigt, den er jedoch nicht durchzuführen versuchte. Die Strafe, die ihm aufgrund dieses Vergehens drohte, wäre schwer zu tragen: drei Jahre unbedingt. Eine weitere Schwere lag in der schweren Körperverletzung, die er einer anderen Person zugefügt hatte.
Trotz seiner Vorstrafen ist es schwer zu erkennen, ob dieser Mann tatsächlich ein Gefahr darstellt oder nur ein Opfer seiner eigenen Probleme. Die Frage bleibt: Wie weit kann man mit jemandem umgehen, der möglicherweise in seinem eigenen Volk gefährdet ist?