PlauderPia
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Ein Kreuz in dem Antrag für den Ruhestand kann Ihre Rente dauerhaft erhöhen oder mindern. Das zeigt ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die Regeln rund um die Hochrechnung der Rentenversicherung aufgreift.
Wer sich nicht über alle Arbeitgeberdaten vollständig informiert hat und dann eine Rente beantragt, kann von der Deutschen Rentenversicherung gebeten werden, fehlende Monate hochzurechnen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Geld ohne Verzögerung erhalten können, aber es gibt auch ein Risiko: Die Hochrechnung basiert auf Annahmen und diese können später nicht immer korrigiert werden.
Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie wichtig es ist, sehr genau hinzuschauen. Ein Arbeitnehmer erhält ausgezahltes Urlaubgeld, weil er seinen Resturlaub nicht mehr nehmen kann, weil er einen Nachfolger einarbeitet. Die Zahlung erhöht das rentenrechtliche Einkommen, aber nur, wenn die Rentenversicherung die echten Zahlen abwarten kann. Wenn der Arbeitnehmer mit der Hochrechnung zustimmt, riskiert es, dass diese zusätzlichen Beiträge gar nicht berücksichtigt werden und die Rente dauerhaft niedriger ist.
Das Bundessozialgericht hat nun ein Urteil gefällt, das die Regeln rund um die Hochrechnung festlegt. Es geht darum, wann die Hochrechnung schützt und wann sie Ihnen schadet. Einmal zu viel gerechnet - das kann lebenslang folgen.
Wenn Sie sich auf eine Rente vorbereiten, sollten Sie überlegen, ob Sonderzahlungen anfallen werden, bevor der Rentenbeginn. Wenn ja, sollte man sehr genau hinschauen und denken, ob man mit der Hochrechnung zustimmen kann. Denn wenn man "Nein" sagt, kann es langfristig mehr Rente bedeuten, aber auch eine Verzögerung der ersten Rentenzahlung um bis zu drei Monate.
Wer sich nicht über alle Arbeitgeberdaten vollständig informiert hat und dann eine Rente beantragt, kann von der Deutschen Rentenversicherung gebeten werden, fehlende Monate hochzurechnen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Geld ohne Verzögerung erhalten können, aber es gibt auch ein Risiko: Die Hochrechnung basiert auf Annahmen und diese können später nicht immer korrigiert werden.
Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie wichtig es ist, sehr genau hinzuschauen. Ein Arbeitnehmer erhält ausgezahltes Urlaubgeld, weil er seinen Resturlaub nicht mehr nehmen kann, weil er einen Nachfolger einarbeitet. Die Zahlung erhöht das rentenrechtliche Einkommen, aber nur, wenn die Rentenversicherung die echten Zahlen abwarten kann. Wenn der Arbeitnehmer mit der Hochrechnung zustimmt, riskiert es, dass diese zusätzlichen Beiträge gar nicht berücksichtigt werden und die Rente dauerhaft niedriger ist.
Das Bundessozialgericht hat nun ein Urteil gefällt, das die Regeln rund um die Hochrechnung festlegt. Es geht darum, wann die Hochrechnung schützt und wann sie Ihnen schadet. Einmal zu viel gerechnet - das kann lebenslang folgen.
Wenn Sie sich auf eine Rente vorbereiten, sollten Sie überlegen, ob Sonderzahlungen anfallen werden, bevor der Rentenbeginn. Wenn ja, sollte man sehr genau hinschauen und denken, ob man mit der Hochrechnung zustimmen kann. Denn wenn man "Nein" sagt, kann es langfristig mehr Rente bedeuten, aber auch eine Verzögerung der ersten Rentenzahlung um bis zu drei Monate.