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Die Regierung wollte eine unabhängige Staatsanwaltschaft. Jetzt scheint sie wieder zu stocken. Die Reform, die seit fünf Monaten diskutiert wird, bleibt immer noch ein offenes Thema.
Seit dem Ministerratsbeschluss für die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft im Juli war es einmal scheinbar so, als ob Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) die schwierige Übung gelungen sei. Die Koalition hatte sich auf die Eckpunkte der neuen Behörde geeinigt, doch jetzt offenbar wieder. Gesetzesentwurf gibt es noch keinen, und vor allem bei zwei entscheidenden Punkten dürften sich die Koalitionäre nach wie vor in den Haaren liegen.
Zunächst geht es um die Frage, wer überhaupt Bundesstaatsanwalt werden darf und wie er oder sie ins Amt kommen soll. Die Justizministerin selbst spricht von nur ausgebildeten Richterinnen oder Staatsanwälten mit langjähriger Erfahrung, die das Amt ausüben dürfen sollten. Dieser Ansatz wird jedoch von der ÖVP kritisiert, die für eine andere Lösung eintritt: auch Experten wie Anwälte oder Wissenschafterinnen sollen dafür infrage kommen.
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Besetzungsverfahren. Die Koalition hatte sich im Ministerratsbeschluss darauf geeinigt, dass die Spitze der neuen Behörde zwar durch eine Personalkommission vorgeschlagen, aber vom Nationalrat gewählt werden soll. Doch aus der Justiz regt sich Widerstand: das würde den Anschein politischer Einflussnahme verstärken, statt ihn zu beseitigen. Vielmehr solle die Spitze vom Bundespräsidenten ernannt werden.
Die Koalition hatte sich auf eine neue Behörde namens Bundesstaatsanwaltschaft einig, die von einem unabhängigen, dreiköpfigen Kollegium geleitet werden soll. Doch die Struktur dieser neuen Behörde bleibt immer noch unklar. Wie genau sollte das Parlament die Behörde kontrollieren können, ohne dass es damit laufende Verfahren beeinflussen kann?
Die Sache scheint wieder einmal auf dem Tiefpunkt zu stehen. Die Koalition hat sich die Gründung einer Bundesstaatsanwaltschaft zu einem ihrer Leuchtturmprojekte hochgestilisiert, doch jetzt drängt die Zeit. Wenn die Reform nicht in den nächsten Monaten vorankommt, könnte es endgültig sein. Denn in der nächsten Legislaturperiode könnte die FPÖ – zumindest nach aktuellen Umfragen – mehr als ein Drittel der Stimmen auf sich vereinen und wäre somit in der Lage, Verfassungsänderungen zu blockieren.
Gleichzeitig machen gewichtige Justizvertreter klar, dass sie die Reform nur wollen, wenn sie tatsächlich Verbesserungen bringt. Das hat etwa die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, Katharina Lehmayer, vorige Woche deutlich gemacht. Sie appellierte bei einer Diskussion an die Politik, den politischen Einfluss durch den Auswahl- und Besetzungsmodus nicht erst recht zu verstärken, sondern ihn zu reduzieren.
Die Zeit ist reif für eine Lösung. Doch bis dahin bleibt die Regierungspolitik in Sachen Bundesstaatsanwaltschaft immer noch ein offenes Thema.
Seit dem Ministerratsbeschluss für die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft im Juli war es einmal scheinbar so, als ob Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) die schwierige Übung gelungen sei. Die Koalition hatte sich auf die Eckpunkte der neuen Behörde geeinigt, doch jetzt offenbar wieder. Gesetzesentwurf gibt es noch keinen, und vor allem bei zwei entscheidenden Punkten dürften sich die Koalitionäre nach wie vor in den Haaren liegen.
Zunächst geht es um die Frage, wer überhaupt Bundesstaatsanwalt werden darf und wie er oder sie ins Amt kommen soll. Die Justizministerin selbst spricht von nur ausgebildeten Richterinnen oder Staatsanwälten mit langjähriger Erfahrung, die das Amt ausüben dürfen sollten. Dieser Ansatz wird jedoch von der ÖVP kritisiert, die für eine andere Lösung eintritt: auch Experten wie Anwälte oder Wissenschafterinnen sollen dafür infrage kommen.
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Besetzungsverfahren. Die Koalition hatte sich im Ministerratsbeschluss darauf geeinigt, dass die Spitze der neuen Behörde zwar durch eine Personalkommission vorgeschlagen, aber vom Nationalrat gewählt werden soll. Doch aus der Justiz regt sich Widerstand: das würde den Anschein politischer Einflussnahme verstärken, statt ihn zu beseitigen. Vielmehr solle die Spitze vom Bundespräsidenten ernannt werden.
Die Koalition hatte sich auf eine neue Behörde namens Bundesstaatsanwaltschaft einig, die von einem unabhängigen, dreiköpfigen Kollegium geleitet werden soll. Doch die Struktur dieser neuen Behörde bleibt immer noch unklar. Wie genau sollte das Parlament die Behörde kontrollieren können, ohne dass es damit laufende Verfahren beeinflussen kann?
Die Sache scheint wieder einmal auf dem Tiefpunkt zu stehen. Die Koalition hat sich die Gründung einer Bundesstaatsanwaltschaft zu einem ihrer Leuchtturmprojekte hochgestilisiert, doch jetzt drängt die Zeit. Wenn die Reform nicht in den nächsten Monaten vorankommt, könnte es endgültig sein. Denn in der nächsten Legislaturperiode könnte die FPÖ – zumindest nach aktuellen Umfragen – mehr als ein Drittel der Stimmen auf sich vereinen und wäre somit in der Lage, Verfassungsänderungen zu blockieren.
Gleichzeitig machen gewichtige Justizvertreter klar, dass sie die Reform nur wollen, wenn sie tatsächlich Verbesserungen bringt. Das hat etwa die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, Katharina Lehmayer, vorige Woche deutlich gemacht. Sie appellierte bei einer Diskussion an die Politik, den politischen Einfluss durch den Auswahl- und Besetzungsmodus nicht erst recht zu verstärken, sondern ihn zu reduzieren.
Die Zeit ist reif für eine Lösung. Doch bis dahin bleibt die Regierungspolitik in Sachen Bundesstaatsanwaltschaft immer noch ein offenes Thema.