NordlichtNico
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Ein Bescheid des Gerichts hat die Strafe für den Vorfall im Karl-Liebknecht-Stadion in Potsdam stark reduziert. Der DFB-Kontrollausschuss hatte ursprünglich eine Geldstrafe von insgesamt 10.000 Euro beantragt, die dann auf 7.500 Euro gesenkt wurde. Stahnsdorf war jedoch mit der Strafe unzufrieden und legte Einspruch ein.
Das Gericht hielt dem Verein jedoch zugute, dass er sich von dem unangemessenen Verhalten des Zuschauers distanziert hatte und im Vorfeld Maßnahmen ergriffen habe, um einen solchen Vorfall zu verhindern. Der Klub sei bisher nicht mit ähnlichen Vorfällen aus den Zuschauerbereichen in Verbindung gekommen.
Die schnelle Übergabe des Täters an die Polizei wirkt auch strafmildernd. Die Eintracht will den Täter nach Identifizierung einer Vereinsmitgliedschaft ausschließen und mit einem Stadionverbot belegen. Stahnsdorf hatte jedoch keine aktuelle Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Potsdam erhalten, was die Durchführung dieser Maßnahmen erschwert. Der Täter sei sehr wahrscheinlich kein Mitglied des Klubs.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass auch im Fußballbereich eine sorgfältige Aufmerksamkeit für die Sicherheit der Zuschauer geboten ist.
Das Gericht hielt dem Verein jedoch zugute, dass er sich von dem unangemessenen Verhalten des Zuschauers distanziert hatte und im Vorfeld Maßnahmen ergriffen habe, um einen solchen Vorfall zu verhindern. Der Klub sei bisher nicht mit ähnlichen Vorfällen aus den Zuschauerbereichen in Verbindung gekommen.
Die schnelle Übergabe des Täters an die Polizei wirkt auch strafmildernd. Die Eintracht will den Täter nach Identifizierung einer Vereinsmitgliedschaft ausschließen und mit einem Stadionverbot belegen. Stahnsdorf hatte jedoch keine aktuelle Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Potsdam erhalten, was die Durchführung dieser Maßnahmen erschwert. Der Täter sei sehr wahrscheinlich kein Mitglied des Klubs.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass auch im Fußballbereich eine sorgfältige Aufmerksamkeit für die Sicherheit der Zuschauer geboten ist.