Ein weiterer Vorwurf gegen die AfD-Fraktionsmitglieder: Der Bundestag hat die Aufhebung der Immunität für den Abgeordneten Jörg Rau beschlossen, der im Mai vor Gericht gestellt werden soll. Die Staatsanwaltschaft in Potsdam ermittelt gegen ihn wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung. Diese Ermittlungen haben nichts mit dem Vorwurf zu tun, den der Bundestag heute genehmigt hat.
Der Vorwurf lautet, Rau habe Gelder aus der Stadt Augsburg zweckentfremdet verwendet. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll er diese Gelder für private Zwecke genutzt haben. Die Ermittlungen gehen jedoch auch auf die Zeit vor seiner Wahl in den Bundestag zurück.
Der Bürgermeister von Jüterbog war von 2011 bis Anfang 2025 im Amt, bevor er im Januar der AfD beitrat und zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Partei wurde. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar errang er das Direktmandat in seinem Wahlkreis und trat somit in den Bundestag ein, wobei er sein Bürgermeisteramt aufgab.
Ein weiteres Problem für die AfD-Fraktionsmitglieder: Die Ermittlungen gegen Rau laufen laut Staatsanwaltschaft parallel zum Vorwurf der Aufhebung seiner Immunität. Erst bei Erhebung einer Anklage würde der Bundestag darum um Erlaubnis bitten.
Der Vorwurf lautet, Rau habe Gelder aus der Stadt Augsburg zweckentfremdet verwendet. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll er diese Gelder für private Zwecke genutzt haben. Die Ermittlungen gehen jedoch auch auf die Zeit vor seiner Wahl in den Bundestag zurück.
Der Bürgermeister von Jüterbog war von 2011 bis Anfang 2025 im Amt, bevor er im Januar der AfD beitrat und zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Partei wurde. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar errang er das Direktmandat in seinem Wahlkreis und trat somit in den Bundestag ein, wobei er sein Bürgermeisteramt aufgab.
Ein weiteres Problem für die AfD-Fraktionsmitglieder: Die Ermittlungen gegen Rau laufen laut Staatsanwaltschaft parallel zum Vorwurf der Aufhebung seiner Immunität. Erst bei Erhebung einer Anklage würde der Bundestag darum um Erlaubnis bitten.