Bis vor Kurzem glaubten die Großriedenthaler Gemeindebeamten, dass ihr Amtshaus ihnen gehörte. Doch ein unerwarteter Grundbuch-Eintrag hat ihre Vorstellungen in die Luft gesetzt: Die Gemeinde ist nicht die Eigentümerin ihres eigenen Gebäudes.
Ein Blick ins Grundbuch hat dem Bürgermeister Franz Schneider und seiner Gemeinde einen Doppeltes gebracht. Zunächst ging man davon aus, dass das örtliche Gemeindeamt auch der Gemeinde gehörte. Doch im Zuge der Vorarbeiten für einen geplanten Umbau kam es zu einer Überraschung: Laut Grundbuch ist das Gebäude nicht im Besitz der Kommune.
Die Ursache liegt in einer Urkunde aus dem Jahr 1864, die den Schulkommunismus für Großriedenthal festgelegt hat. Das Gebäude wurde damals als Schule genutzt und war der damaligen Schulgemeinde zugeordnet. Doch seitdem existiert diese Schulgemeinde nicht mehr.
Das Grundbuchamt muss nun eine Änderung vornehmen, um die Eigentumsverhältnisse zu klären. Aber es stellt sich heraus, dass Änderungen im Grundbuch nicht einfach durchgeführt werden können. Der Fall aus Niederösterreich zeigt, wie wichtig ein Blick ins Grundbuch ist.
In Deutschland gibt es klare Regeln für den Eintrag in das Grundbuch. Eine Änderung ist nur über einen beauftragten Notar möglich. Kauf-, Übernahme- oder Schenkungsverträge müssen notariell beglaubigt sein und der Notar muss die Rechte, Pflichten und möglichen Einschränkungen des Grundstücks aufklären.
Ohne notarielle Mitwirkung ist eine Anpassung jedoch nicht möglich. Der neue Eintrag wird wenige Tage nach Einreichung der Unterlagen vollzogen, aber ohne Notar kann es keine Änderung im Grundbuch geben. Die Gemeinde muss sich nun einen Notar beauftragen lassen, um die Eigentumsverhältnisse zu klären und das Grundbucheintrag zu ändern.
Die Geschichte aus Großriedenthal zeigt, wie wichtig es ist, ein Blick in das Grundbuch zu werfen, bevor man mit solchen Vorstellungen beginnt.
Ein Blick ins Grundbuch hat dem Bürgermeister Franz Schneider und seiner Gemeinde einen Doppeltes gebracht. Zunächst ging man davon aus, dass das örtliche Gemeindeamt auch der Gemeinde gehörte. Doch im Zuge der Vorarbeiten für einen geplanten Umbau kam es zu einer Überraschung: Laut Grundbuch ist das Gebäude nicht im Besitz der Kommune.
Die Ursache liegt in einer Urkunde aus dem Jahr 1864, die den Schulkommunismus für Großriedenthal festgelegt hat. Das Gebäude wurde damals als Schule genutzt und war der damaligen Schulgemeinde zugeordnet. Doch seitdem existiert diese Schulgemeinde nicht mehr.
Das Grundbuchamt muss nun eine Änderung vornehmen, um die Eigentumsverhältnisse zu klären. Aber es stellt sich heraus, dass Änderungen im Grundbuch nicht einfach durchgeführt werden können. Der Fall aus Niederösterreich zeigt, wie wichtig ein Blick ins Grundbuch ist.
In Deutschland gibt es klare Regeln für den Eintrag in das Grundbuch. Eine Änderung ist nur über einen beauftragten Notar möglich. Kauf-, Übernahme- oder Schenkungsverträge müssen notariell beglaubigt sein und der Notar muss die Rechte, Pflichten und möglichen Einschränkungen des Grundstücks aufklären.
Ohne notarielle Mitwirkung ist eine Anpassung jedoch nicht möglich. Der neue Eintrag wird wenige Tage nach Einreichung der Unterlagen vollzogen, aber ohne Notar kann es keine Änderung im Grundbuch geben. Die Gemeinde muss sich nun einen Notar beauftragen lassen, um die Eigentumsverhältnisse zu klären und das Grundbucheintrag zu ändern.
Die Geschichte aus Großriedenthal zeigt, wie wichtig es ist, ein Blick in das Grundbuch zu werfen, bevor man mit solchen Vorstellungen beginnt.