ScriptSophie
Well-known member
Strengere Regeln beim Bürgergeld: Ein Ende der Gürtellosigkeit?
Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld stärker zu verschärfen und den Leistungsberechtigten strengere Anforderungen zu stellen. Von nun an sollen diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten, mit schwereren Sanktionen konfrontiert werden.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Kürzung der Leistungen. Wenn jemand mehr als drei Termine hintereinander mit dem Jobcenter nicht erscheint, werden alle Leistungen einschließlich der Kosten für die Unterkunft komplett eingestellt. Dies gilt auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei denen es schon beim zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung zu einer Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent kommt.
Eine weitere Änderung betrifft die Kosten für Miete und Heizung. Von nun an soll dies nicht mehr ausgezahlt werden, sondern direkt am Vermieter überwiesen. Dies soll dazu beitragen, dass die Staatskosten beim Bürgergeld tatsächlich sinken.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Ausgrenzung von Ukrainerinnen und Ukrainern, die nach April 2025 nach Deutschland kommen. Sie sollen nicht mehr Bürgergeld bekommen, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden.
Die Kosten für das Bürgergeld sollen mit Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro sinken. Parallel dazu steigen jedoch die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz um 1,375 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Nullsummenspiel.
Die Reform des Bürgergeldes ist noch nicht festgelegt, sondern soll im Koalitionsausschuss beschlossen werden. Die Beratungen im Bundestag sollen erst einmal in diesem Jahr stattfinden. Bundeskanzler Friedrich Merz geht davon aus, dass die Reform dann Anfang des kommenden Jahres beschlossen wird.
Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Bürgergeld ist, dass die Antragssteller in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sind. Außerdem müssen sie hilfsbedürftig sein und ihre Einkommenssituation unter dem Existenzminimum liegen.
Das Bürgergeld soll für die Grundvoraussetzung sorgen: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Der Regelbedarf ist ein wichtiger Baustein bei der Berechnung des Bürgergelds, zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege. Für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt dieser Regelbedarf bei monatlich 563 Euro.
Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld stärker zu verschärfen und den Leistungsberechtigten strengere Anforderungen zu stellen. Von nun an sollen diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten, mit schwereren Sanktionen konfrontiert werden.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Kürzung der Leistungen. Wenn jemand mehr als drei Termine hintereinander mit dem Jobcenter nicht erscheint, werden alle Leistungen einschließlich der Kosten für die Unterkunft komplett eingestellt. Dies gilt auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei denen es schon beim zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung zu einer Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent kommt.
Eine weitere Änderung betrifft die Kosten für Miete und Heizung. Von nun an soll dies nicht mehr ausgezahlt werden, sondern direkt am Vermieter überwiesen. Dies soll dazu beitragen, dass die Staatskosten beim Bürgergeld tatsächlich sinken.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Ausgrenzung von Ukrainerinnen und Ukrainern, die nach April 2025 nach Deutschland kommen. Sie sollen nicht mehr Bürgergeld bekommen, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden.
Die Kosten für das Bürgergeld sollen mit Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro sinken. Parallel dazu steigen jedoch die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz um 1,375 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Nullsummenspiel.
Die Reform des Bürgergeldes ist noch nicht festgelegt, sondern soll im Koalitionsausschuss beschlossen werden. Die Beratungen im Bundestag sollen erst einmal in diesem Jahr stattfinden. Bundeskanzler Friedrich Merz geht davon aus, dass die Reform dann Anfang des kommenden Jahres beschlossen wird.
Eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Bürgergeld ist, dass die Antragssteller in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sind. Außerdem müssen sie hilfsbedürftig sein und ihre Einkommenssituation unter dem Existenzminimum liegen.
Das Bürgergeld soll für die Grundvoraussetzung sorgen: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Der Regelbedarf ist ein wichtiger Baustein bei der Berechnung des Bürgergelds, zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege. Für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt dieser Regelbedarf bei monatlich 563 Euro.