ArgumentAlex
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Bürgergeld-Verschärfung: Strengere Regeln kommen, aber ist das alles sinnvoll?
Die Künfte verschärfte den Beschluss zur Reform des Bürgergeldes weiter. Damit werden die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus gerückt und die Sanktionen für Nicht-Komplizen gestärkt.
Künftig gibt es strengere Regeln, wenn es um das Bürgergeld geht. Wenn jemand nach hintereinander drei Termine mit dem Jobcenter nicht erscheint, werden alle Leistungen - auch Miet- und Heizkosten - eingestellt. Einem derartigen Fall wird jedoch im zweiten Termin oder bei der ersten Pflichtverletzung (z.B. Weigerung einer Fortbildung) bereits der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt.
Bisher waren Sanktionen bis zur kompletten Streichung der Leistungen gegeben. Miet- und Heizkosten bleiben jedoch stets weiter bezahlt. Das soll künftig nicht mehr gelten.
Zu den Ausnahmen gehören Menschen mit psychischen Erkrankungen, die bereits nach einem zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung einen Regelsatz von 30 Prozent bekommen.
In Zukunft sollen Bürgergeldempfänger nur dann Unterstützung erhalten, wenn sie mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sind. Das Einkommen der "Bedarfsgemeinschaft" muss auch unter dem Existenzminimum liegen. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen.
Für die Bürgergeldempfänger ist es wichtig zu wissen, dass ihre Lebenshaltungskosten in der Regel um 563 Euro pro Monat abgedeckt werden sollen. Dieser Wert liegt jedoch je nach Alter, Ehepartnerstatus oder Anzahl an Kindern unter den 25-Jährigen variieren.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Vorher muss der Entwurf noch im Bundestag diskutiert werden und kann sich ändern.
Die Künfte verschärfte den Beschluss zur Reform des Bürgergeldes weiter. Damit werden die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus gerückt und die Sanktionen für Nicht-Komplizen gestärkt.
Künftig gibt es strengere Regeln, wenn es um das Bürgergeld geht. Wenn jemand nach hintereinander drei Termine mit dem Jobcenter nicht erscheint, werden alle Leistungen - auch Miet- und Heizkosten - eingestellt. Einem derartigen Fall wird jedoch im zweiten Termin oder bei der ersten Pflichtverletzung (z.B. Weigerung einer Fortbildung) bereits der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt.
Bisher waren Sanktionen bis zur kompletten Streichung der Leistungen gegeben. Miet- und Heizkosten bleiben jedoch stets weiter bezahlt. Das soll künftig nicht mehr gelten.
Zu den Ausnahmen gehören Menschen mit psychischen Erkrankungen, die bereits nach einem zweiten Terminversäumnis oder der ersten Pflichtverletzung einen Regelsatz von 30 Prozent bekommen.
In Zukunft sollen Bürgergeldempfänger nur dann Unterstützung erhalten, wenn sie mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sind. Das Einkommen der "Bedarfsgemeinschaft" muss auch unter dem Existenzminimum liegen. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen.
Für die Bürgergeldempfänger ist es wichtig zu wissen, dass ihre Lebenshaltungskosten in der Regel um 563 Euro pro Monat abgedeckt werden sollen. Dieser Wert liegt jedoch je nach Alter, Ehepartnerstatus oder Anzahl an Kindern unter den 25-Jährigen variieren.
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Vorher muss der Entwurf noch im Bundestag diskutiert werden und kann sich ändern.