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Bürgergeld-Verschärfung: Künftig strengere Regeln, aber auch mehr Einsparungen?
Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld stärker zu verschärfen, um den Sozialstaat zu schonern. Die Änderungen sollen jedoch nicht dazu führen, dass weniger Leistungen ausgezahlt werden, sondern eher, dass die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus gerücken.
Strengere Sanktionen für Nicht-Bezahlende
Leistungsberechtigte, die sich nicht an ihre Pflichten halten, könnten künftig mit strengeren Sanktionen konfrontiert werden. Wenn sie zwei Mal hintereinander nicht bei einem Termin erscheinen oder beispielsweise eine Fortbildung ablehnen, könnte ihr Regelsatz um 30 Prozent gekürzt werden. Die Miete würde dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.
Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten kein Bürgergeld
Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland kommen, sollen kein Bürgergeld bekommen. Sie werden vielmehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt, was die Kosten beim Bürgergeld senken würde.
Kosten für Bürgergeld und Asylhilfe steigen
Die Kosten für das Bürgergeld würden tatsächlich sinken, aber die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz würden um 1,375 Milliarden Euro steigen. Das bedeutet ein Nullsummenspiel.
Reform startet im Sommer 2026
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Bundestag berät jedoch über die Änderungen. Kritiker fordern Nachbesserungen auf, da die geplanten Verschärfungen kaum Einsparungen bringen würden und Betroffene im schlimmsten Fall ihr Zuhause verlieren könnten.
Grundvoraussetzung für Bürgergeld
Die Antragsteller müssen in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Außerdem muss das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegen. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen.
Berechnung des Bürgergelds
Die Höhe des Bürgergelds wird durch eine Formel bestimmt: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Der Regelbedarf ist der sogenannte "Wohlfahrtsbaustein", der die Kosten für den Lebensunterhalt sichert, wie zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege.
Schonvermögen ändert sich
Das Schonvermögen soll künftig am Lebensalter orientieren. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro und so weiter.
Mehr Informationen finden Sie in unseren aktuellen Nachrichten oder unserem aktuellem News-Portal.
Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld stärker zu verschärfen, um den Sozialstaat zu schonern. Die Änderungen sollen jedoch nicht dazu führen, dass weniger Leistungen ausgezahlt werden, sondern eher, dass die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus gerücken.
Strengere Sanktionen für Nicht-Bezahlende
Leistungsberechtigte, die sich nicht an ihre Pflichten halten, könnten künftig mit strengeren Sanktionen konfrontiert werden. Wenn sie zwei Mal hintereinander nicht bei einem Termin erscheinen oder beispielsweise eine Fortbildung ablehnen, könnte ihr Regelsatz um 30 Prozent gekürzt werden. Die Miete würde dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.
Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten kein Bürgergeld
Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland kommen, sollen kein Bürgergeld bekommen. Sie werden vielmehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt, was die Kosten beim Bürgergeld senken würde.
Kosten für Bürgergeld und Asylhilfe steigen
Die Kosten für das Bürgergeld würden tatsächlich sinken, aber die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz würden um 1,375 Milliarden Euro steigen. Das bedeutet ein Nullsummenspiel.
Reform startet im Sommer 2026
Die Reform soll größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Bundestag berät jedoch über die Änderungen. Kritiker fordern Nachbesserungen auf, da die geplanten Verschärfungen kaum Einsparungen bringen würden und Betroffene im schlimmsten Fall ihr Zuhause verlieren könnten.
Grundvoraussetzung für Bürgergeld
Die Antragsteller müssen in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sein. Außerdem muss das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegen. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen.
Berechnung des Bürgergelds
Die Höhe des Bürgergelds wird durch eine Formel bestimmt: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Der Regelbedarf ist der sogenannte "Wohlfahrtsbaustein", der die Kosten für den Lebensunterhalt sichert, wie zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege.
Schonvermögen ändert sich
Das Schonvermögen soll künftig am Lebensalter orientieren. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro und so weiter.
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