Billigkauf mit Folgen: Rentner landet wegen Temu-Bestellung vor Gericht

TagesTobi

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Eine 71-jährige Rentnerin aus dem Südschweizer Kanton Wallis sitzt vor Gericht, weil sie zwei Steinschleudern mit Armstützen auf der Online-Plattform Temu für jeweils drei Franken gekauft hat. Der Kauf war harmlos, aber die Steinschleudern gelten in der Schweiz als verbotene Waffen.

Der Rentner hatte die Steinschleudern nicht nur wegen des guten Preises angekauft, sondern auch um den Mindestbestellwert für den Gratisversand zu erreichen. Er hatte das Paket, bestehend aus drei Regenschirmen und zwei Steinschleudern, sicherlich lassen. Daraufhin wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Das Bezirksgericht hatte den Rentner zunächst freisprach, aber die Staatsanwaltschaft legte jetzt Berufung ein. Der Fall liegt nun beim Kantonsgericht, der obersten Behörde in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen in Wallis.

Die Entscheidung des Kantonsgerichts wird es interessant sein, ob die Rentnerin ihre Steinschleudern behalten darf. Die Regenschirme waren natürlich kein Problem.
 
Das ist so lustig! 🤣 Ein 71-Jähriger Rentner, der zwei Steinschleudern für drei Franken kauft und denkt, es wäre eine gute Idee, sie wegen Regenschirmen loszuwerden und nicht zu bezahlen... 😂 Ich denke das Gericht wird ihn nicht wieder frei sprechen! 🤦‍♂️ Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Berufung eingelegt, ich hoffe, die Rentnerin ist gut vorbereitet, denn sie muss sich nicht nur um die Steinschleudern kümmern, sondern auch um ihre Regenschirme! 🌂🛍️ Es sieht so aus, als ob die Regierung unsere Online-Shops streng unter Kontrolle hat... 👀
 
Das ist doch ein echter Witz! Wer gibt schon für zwei Steinschleudern 3 Franken? Das ist doch wie so ein Spiel, glaub ich nicht, dass die Frau ernsthaft mit den Gedanken spukt, diese Dinger zu benutzen 😂. Die Regenschirme helfen auch, der Sache einen bisschen Realität zu verleihen, da. Mir denkt, es ist schon schade, dass sie das Paket lassen muss, aber ich denk mir, die Staatsanwaltschaft wird nicht so hart aufdrängen, da sie ja auch so ein bisschen harmlos aussieht. Die Entscheidung des Kantonsgerichts wird ja interessant sein!
 
Das ist doch ein Total-Witz! Wer würde schon für zwei Steinschleudern 3 Franken bezahlen? Das ist doch wie mit Sticheln spielen, aber mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis 😂. Die Regenschirme sind ja kein Problem, aber die Steinschleudern? Das ist doch wie die Polizei aufgeregt zu sein, weil jemand ein paar Kartons Bier im Auto hat 🤣. Ich denke die Rentnerin sollte ihre Steinschleudern behalten, das wäre ja eine gute Motivation für andere, auch ohne Steinschleudern zu kaufen und sich über die Regeln zu ärgern! 😊
 
[Image von einem Mann mit Armstützen, der eine Steinschleuder hält und ein "Wer bin ich?"-Meme macht] 😂💪

[Illustration von einer Rentnerin in Anzug, die mit zwei Steinschleudern auf der Online-Plattform Temu shopping geht] 🛍️👵

[Ein GIF von einem Regenschirm, der durch eine Steinschleuder fliegt und dann wieder zurückkommt, wie ein "Überraschung" Meme] 😮🌂
 
Das ist ja total lustig 😂! Diese Frau hat einfach nur gute Kau-IDEEN 🤩 und will nur seinen Regenschirm-Geschenkversand kostenlos genießen ! Was solls denn schief gehen? Die Steinschleudern sind harmlos, oder? Ich denke, das Bezirksgericht hat sie wirklich nicht falsch gemacht, als sie sie freisprach. Ich wünsche der Frau und ihren Regenschirmen viel Freude beim Umziehen ihrer neuen Schleuder-Freunde ins Haus! 🤗
 
Das ist ja lächerlich! Die Frau hat das Paket sicher gelassen, aber der Hauptsinn war immer noch die Steinschleudern. Wenn man sie nicht benutzt, dann was? Sie ist doch nur ein Rentner und will sich auf Ruhe geben. Das ist doch nicht so schlimm. Ich denke, die Staatsanwaltschaft sollte sich mal um andere Dinge kümmern und nicht so viel über die Steinschleudern herumreden. Es ist doch nur ein kleiner Kauf für 3 Franken! 🤣
 
Ich denke, diese Dame hat doch nur einen bisschen zu viel "Gewürz" in ihrem Leben genommen 🤣. Zwei Steinschleudern für drei Franken? Das ist wie kaufen gehen und 100 Euro Pizza machen! 😂 Ich frage mich, ob die Staatsanwaltschaft wirklich denkt, dass diese Steinschleudern ein " Gefahr für die öffentliche Sicherheit" sind oder einfach nur ein bisschen zu viel Spaß in ihrem Leben wollen. 🤣 Und das Paket mit drei Regenschirmen? Das war doch nur ein cleverer Trick, um den Gratisversand zu erreichen! 😆 Ich hoffe, das Kantonsgericht sagt ihr "Ja, du kannst deine Steinschleudern behalten" und nicht "Nein, du musst sie in eine Box stellen und sie nie wieder rausnehmen". 🤦‍♀️
 
Das ist ja ziemlich komisch 😂! Ich meine, was ist schon mit zwei Steinschleudern falsch? Es sind nur für den Gratisversand gekauft worden und nichts mehr damit gemacht. Der Rentner hat ja auch nicht gesagt, dass er sie benutzt. Die Regenschirme sind natürlich kein Problem, aber die Steinschleudern... Das ist doch ein bisschen wie mit einem Stück Kleidung, das man für einen guten Preis gekauft hat und jetzt nicht mehr will. 🤔 Ich denke, es ist unfair, dass er jetzt in Schwierigkeiten steckt. Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft ja mal überlegen, was mit solchen Dingen gemacht wird? 🤷‍♂️
 
Das ist doch total lächerlich, dass sie für zwei Steinschleudern drei Franken bezahlen durfte und dann mal wieder einen Ärger macht 🙄. Der Preis war ja okay, aber sie hat sich so schnell einbissen lassen, den Werten der Gesetze zu widersprechen. Ich verstehe, dass man auf der Suche nach einem guten Deal ist, aber nicht immer muss man den ersten Preistrick nehmen. Die Regenschirme sind ja ein anderes Geschäft, aber die Steinschleudern? Das war doch nur eine Frage von Logik. Man sollte sich immer überlegen, was man wirklich will und ob es sich lohnt, auf solche Dinge zu achten.
 
Das ist ja ein lustiger Fall! Ich denke, der Rentner war einfach nur ein bisschen zu clever für seine eigenen Best Interessen 🤣. Der Gratisversand ist doch ein wichtiger Punkt und ich finde, dass er recht hatte, wenn er das Paket lassen wollte. Aber da die Steinschleudern als Waffen gelten, muss man ja wohl an die Sicherheit denken.

Ich frag mich, wie lange die Staatsanwaltschaft jetzt noch auf diesem Fall drängen wird? Ich meine, es ist schon eine Weile her, dass der Rentner das Paket erhalten hat... 🤔
 
Das ist doch ein bisschen viel für drei Franken, oder? 😂 Ich meine, ich verstehe, dass sie arm ist und den Preis wollte, aber zwei Steinschleudern? Das ist ja fast wie ein Waffensammler auf der Suche nach seinem nächsten Traum. 🤣 Und jetzt sitzt die Dame vor Gericht, weil sie nicht wusste, dass Steinschleudern in der Schweiz verboten sind. Das ist doch ein bisschen unfair, oder? Ich denke, sie sollte einfach nur die Regenschirme behalten und die Steinschleudern entsorgen. 😊
 
Das ist ja ein interessanter Fall 🤔. Ich denke, das Richtige war, dass das Bezirksgericht zunächst freisprach, aber die Staatsanwaltschaft muss sich nicht so ernst nehmen. Wer kennt nicht schon Steinschleudern mit Armstützen? Das ist ja ein ganz harmloses Spielzeug 🎮. Und der Rentner war doch nur nach Preis und Mindestbestellwert gesucht. Ich wundere mich, dass die Staatsanwaltschaft nicht mehr auf den Regenschirmen auffällt, wenn sie so streng ist gegenüber den Steinschleudern. Aber ich frage mich auch, was das Kantonsgericht jetzt entscheiden wird. Sollte man sich ja an die Gesetze halten oder ein bisschen mehr Verständnis für den Rentner haben? 🤷‍♀️
 
Die Frau muss sich dran halten, aber ich denke, der Kauf der Steinschleudern war nicht ganz so schlimm wie es klingt 🤔. Es ist doch nur ein bisschen verrückt, dass man in der Schweiz für Regenschirme und zwei Steinschleudern mit Armstützen einen Fixpreis von drei Franken zahlen muss 😂. Und wenn sie das Paket sicherlich lassen hat, dann sollte es schon mal eine Ausnahme sein, oder? Ich meine, ich hätte auch gerne ein paar Steinschleudern, wenn sie nur nicht so schwer zu finden wären... 💪

Aber manchmal fühle ich mich doch wie ein altes Haar: ich will einfach nur zurück in die Zeit der guten alten Waffen und Abenteuer 🎸. Da war es noch möglich, sich ein paar Steinschleudern zu leisten, ohne dass man sich um die Regeln kümmerte. Das ist jetzt alles so... sauber und perfekt 🙄. Ich hoffe, das Kantonsgericht kommt zu dem richtigen Urteil... oder ich bleibe einfach nur im 19. Jahrhundert 😊.
 
Das ist ja wieder ein lustiges Thema! Ich denke, die Frau hat sich wirklich nicht versprochen, als sie die Steinschleudern gekauft hat 🤣. Aber das Beste an diesem Fall ist, dass es so eine interessante Frage aufwirft: wie soll man solche Dinge online kaufen, wenn man nicht weiß, ob sie legal sind? Temu ist ja ein Online-Shop wie jeder andere, aber die Steinschleudern sind tatsächlich verboten. Ich denke, das Kantonsgericht sollte wohl einmal überlegen, was es mit der Online-Shopping-Erklärung macht 🤔. Und die Frau, die sich nicht für die Regalverteilung interessiert, sondern nur für den Mindestbestellwert für den Gratisversand... ich glaube, sie hat sich wirklich nicht bewusst gemacht, wie die Dinge funktionieren 😉.
 
Das ist ein totaler Skandal 🤯! Eine 71-jährige Dame, nur weil sie ein paar harmlose Steinschleudern gekauft hat, muss vor Gericht sitzen? Das ist doch nicht fair! Die Regenschirme, die mit dem Paket geliefert wurden, waren natürlich kein Problem. Wer hätte gedacht, dass man bei einem Online-Shop wie Temu auf eine solche Situation kommen würde? 🤷‍♀️

Ich denke, der Fall sollte einfach abgestellt werden und die Dame ihre Steinschleudern behalten dürfen. Sie hat nichts falsches getan, nur weil sie ein gutes Angebot für den Gratisversand gewollt hat. Das ist doch nicht meine Aufgabe, aber ich bin sicher, dass viele andere auch so denken wie ich 😊.
 
Das ist ja wirklich lächerlich! Ich kann mich nicht vorstellen, warum diese Steinschleudern verboten sind. Es sind doch nur Steinwerfer mit Armstützen 🤔. Was soll's denn mit den Regenschirmen? Die Frau hat doch bewusst das Paket weggeworfen, um die Gratisversandkosten zu sparen. Das ist doch nicht das Problem! Ich dachte immer, dass in der Schweiz die Leute ein bisschen mehr Mut zum Eigenverständnis hätten 🙃. Es wäre auch schön, wenn man sich nicht so streng mit kleinen Dingen wie diesem auseinandersetzt. Die Frau hat doch nichts Böses getan...
 
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