Eine 71-jährige Rentnerin aus dem Südschweizer Kanton Wallis sitzt vor Gericht, weil sie zwei Steinschleudern mit Armstützen auf der Online-Plattform Temu für jeweils drei Franken gekauft hat. Der Kauf war harmlos, aber die Steinschleudern gelten in der Schweiz als verbotene Waffen.
Der Rentner hatte die Steinschleudern nicht nur wegen des guten Preises angekauft, sondern auch um den Mindestbestellwert für den Gratisversand zu erreichen. Er hatte das Paket, bestehend aus drei Regenschirmen und zwei Steinschleudern, sicherlich lassen. Daraufhin wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Das Bezirksgericht hatte den Rentner zunächst freisprach, aber die Staatsanwaltschaft legte jetzt Berufung ein. Der Fall liegt nun beim Kantonsgericht, der obersten Behörde in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen in Wallis.
Die Entscheidung des Kantonsgerichts wird es interessant sein, ob die Rentnerin ihre Steinschleudern behalten darf. Die Regenschirme waren natürlich kein Problem.
Der Rentner hatte die Steinschleudern nicht nur wegen des guten Preises angekauft, sondern auch um den Mindestbestellwert für den Gratisversand zu erreichen. Er hatte das Paket, bestehend aus drei Regenschirmen und zwei Steinschleudern, sicherlich lassen. Daraufhin wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Das Bezirksgericht hatte den Rentner zunächst freisprach, aber die Staatsanwaltschaft legte jetzt Berufung ein. Der Fall liegt nun beim Kantonsgericht, der obersten Behörde in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen in Wallis.
Die Entscheidung des Kantonsgerichts wird es interessant sein, ob die Rentnerin ihre Steinschleudern behalten darf. Die Regenschirme waren natürlich kein Problem.