Bislang mussten in Berlin Wohnhochhäuser mit über 60 Metern Höhe nicht nur multifunktional genutzt werden. Das Gewerbe und Büros waren Pflicht. Doch nun soll die Senatsregierung diese Anforderung aufgeben. Ziel ist es, mehr Platz für Wohnfläche zu schaffen.
Das neue Konzept bleibt jedoch an das sogenannte Berliner Modell festhalten, bei dem 30 Prozent der Wohnungen als Sozialwohnungen genutzt werden müssen. Die Dachterrasse ist zwar ausgesetzt, aber sie muss nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Nur noch für die Wohngemeinschaft geeignet ist diese Etage.
Ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung der Bauvorschriften: Die Anforderung nach einer Dachterrasse kann nun auch fallen, wenn sich die Bauherren dafür entscheiden. Das hatte den Bau von Wohnhochhäusern schon einmal verzögert, da man mehr Zeit brauchte, um die Öffentlichkeit zugängliche Flächen zu planen und auszubauen.
Das neue Konzept bleibt jedoch an das sogenannte Berliner Modell festhalten, bei dem 30 Prozent der Wohnungen als Sozialwohnungen genutzt werden müssen. Die Dachterrasse ist zwar ausgesetzt, aber sie muss nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Nur noch für die Wohngemeinschaft geeignet ist diese Etage.
Ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung der Bauvorschriften: Die Anforderung nach einer Dachterrasse kann nun auch fallen, wenn sich die Bauherren dafür entscheiden. Das hatte den Bau von Wohnhochhäusern schon einmal verzögert, da man mehr Zeit brauchte, um die Öffentlichkeit zugängliche Flächen zu planen und auszubauen.