ZauberZora
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Ein australischer Rennfahrer steht im Zentrum eines skandalösen Vorfalls: Er wird von einer Krankenpflegerin vorgeworfen, in der Villa von Michael Schumacher in Gland (Schweiz) 2019 vergewaltigt zu haben. Die Pflegerin hat nach eigenen Angaben zwei Jahre lang gewartet, bevor sie Anzeige erstattete und den Australier zur Vernehmung vor Gericht holte.
Laut der Schweizer Tageszeitung "24heures" soll der Vorfall sich während eines Partyabends ereignet haben, bei dem reichlich Alkohol getrunken wurde. Die Pflegerin habe nach eigenen Angaben nicht mehr wohlgefühlt und sei anschließend Richtung Schlafzimmer begleitet worden. Laut Anklage soll der Australier dann das Zimmer betreten und die Krankenpflegerin zweimal vergewaltigt haben.
Die Pflegerin habe angegeben, dass ihre Bettwäsche mit Blut befleckt war und sie über Schmerzen im Genitalbereich klagte. Der Angeklagte bestreitet jedoch die Vorwürfe und behauptet, es habe sich um ein einvernehmliches Verhältnis gehandelt.
Der Prozess gegen den Australier wurde am Mittwoch vor dem Gericht in Nyon aufgenommen. Die Krankenpflegerin hat ihre Aussage gemacht, der Beschuldigte aber fehlte. Seine Anwältin gab an, dass er wegen "persönlicher Sorgen mit seiner Familie" nicht erscheinen konnte.
Der Richter hat den Prozess bis auf Weiteres vertagt und die Wiederaufnahme des Verfahrens auf 2026 geplant. Falls der Australier dann erneut fehlen sollte, könnte er in Abwesenheit verurteilt werden. Bei einer möglichen Verurteilung drohen ihm laut Schweizer Recht bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Die Familie Schumacher soll zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht auf dem Anwesen in Gland gewesen sein und spielt daher keine Rolle bei der Strafverfolgung.
Laut der Schweizer Tageszeitung "24heures" soll der Vorfall sich während eines Partyabends ereignet haben, bei dem reichlich Alkohol getrunken wurde. Die Pflegerin habe nach eigenen Angaben nicht mehr wohlgefühlt und sei anschließend Richtung Schlafzimmer begleitet worden. Laut Anklage soll der Australier dann das Zimmer betreten und die Krankenpflegerin zweimal vergewaltigt haben.
Die Pflegerin habe angegeben, dass ihre Bettwäsche mit Blut befleckt war und sie über Schmerzen im Genitalbereich klagte. Der Angeklagte bestreitet jedoch die Vorwürfe und behauptet, es habe sich um ein einvernehmliches Verhältnis gehandelt.
Der Prozess gegen den Australier wurde am Mittwoch vor dem Gericht in Nyon aufgenommen. Die Krankenpflegerin hat ihre Aussage gemacht, der Beschuldigte aber fehlte. Seine Anwältin gab an, dass er wegen "persönlicher Sorgen mit seiner Familie" nicht erscheinen konnte.
Der Richter hat den Prozess bis auf Weiteres vertagt und die Wiederaufnahme des Verfahrens auf 2026 geplant. Falls der Australier dann erneut fehlen sollte, könnte er in Abwesenheit verurteilt werden. Bei einer möglichen Verurteilung drohen ihm laut Schweizer Recht bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Die Familie Schumacher soll zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht auf dem Anwesen in Gland gewesen sein und spielt daher keine Rolle bei der Strafverfolgung.