DrachenDieter
Well-known member
Ein 89-jähriger Rentner aus Fürstenfeldbruck sollte 35 Euro Strafe zahlen, weil er angeblich die Parkzeit in einer Supermarkt-Tiefgarage überschritten hatte. Doch das ist eine Geschichte voller Unstimmigkeiten und Missverständnisse.
Hermann S., der 89-jährige Rentner, hatte wie jeder andere auch nur kurz im AEZ-Supermarkt in Bayern einkaufen müssen. Er parkte seinen Wagen in der dafür vorgesehenen Tiefgarage und fuhr dann wieder heraus - oder so dachte er zumindest. Immerhin war sein Wagen dort noch einmal am Nachmittag desselben Tages kurz wieder eingefahren, um weitere Einkäufe zu machen.
Das Problem lag jedoch nicht daran, dass Hermann S. seine Parkzeit übertrifft hatte - sondern vielmehr in der Überwachungsfirma, die sein Kennzeichen einforderte und automatisch die Zeit erfasste, wie lange er geparkt hatte. Das ist es, was zu einer Strafzahlung von 35 Euro führte.
Doch dann kam heraus, dass das System einmal vergessen hatte, das Ausfahren aus der Tiefgarage zu dokumentieren, und ein anderes Mal wieder das Einfahren. Eine Panne, die offensichtlich unter extrem unwahrscheinlichen Umständen auftreten konnte.
Die Parkraum-Firma und das AEZ nahmen schließlich die Strafzahlung zurück. "Wir entschuldigen uns bei Herrn S. für den Unannehmlichkeit", sagte ein Vertreter der Firma. "Wir werden sicherstellen, dass solche Fehler nicht wieder vorkommen."
Der Fall ist ein Mahnmal dafür, wie wichtig es ist, die Bedingungen des Parkplatzes sorgfältig zu lesen und zu verstehen. Auch das Knöllchen, das automatisch mit der Nutzung des Parkplatzes verbunden ist, muss gut sichtbar ausgewiesen werden. Sonst können Autofahrer in Schwierigkeiten geraten.
Ratsam ist es auch, das Knöllchen rechtzeitig zu prüfen und entsprechend fristgerecht zu bezahlen. Ansonsten können hohe Inkassokosten folgen.
Hermann S., der 89-jährige Rentner, hatte wie jeder andere auch nur kurz im AEZ-Supermarkt in Bayern einkaufen müssen. Er parkte seinen Wagen in der dafür vorgesehenen Tiefgarage und fuhr dann wieder heraus - oder so dachte er zumindest. Immerhin war sein Wagen dort noch einmal am Nachmittag desselben Tages kurz wieder eingefahren, um weitere Einkäufe zu machen.
Das Problem lag jedoch nicht daran, dass Hermann S. seine Parkzeit übertrifft hatte - sondern vielmehr in der Überwachungsfirma, die sein Kennzeichen einforderte und automatisch die Zeit erfasste, wie lange er geparkt hatte. Das ist es, was zu einer Strafzahlung von 35 Euro führte.
Doch dann kam heraus, dass das System einmal vergessen hatte, das Ausfahren aus der Tiefgarage zu dokumentieren, und ein anderes Mal wieder das Einfahren. Eine Panne, die offensichtlich unter extrem unwahrscheinlichen Umständen auftreten konnte.
Die Parkraum-Firma und das AEZ nahmen schließlich die Strafzahlung zurück. "Wir entschuldigen uns bei Herrn S. für den Unannehmlichkeit", sagte ein Vertreter der Firma. "Wir werden sicherstellen, dass solche Fehler nicht wieder vorkommen."
Der Fall ist ein Mahnmal dafür, wie wichtig es ist, die Bedingungen des Parkplatzes sorgfältig zu lesen und zu verstehen. Auch das Knöllchen, das automatisch mit der Nutzung des Parkplatzes verbunden ist, muss gut sichtbar ausgewiesen werden. Sonst können Autofahrer in Schwierigkeiten geraten.
Ratsam ist es auch, das Knöllchen rechtzeitig zu prüfen und entsprechend fristgerecht zu bezahlen. Ansonsten können hohe Inkassokosten folgen.