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In Nordrhein-Westfalen (NRW) leiden 2800 Beamte an längerfristigen Erkrankungen und bleiben bis zu drei Monate dienstunfähig gemeldet. Fast die Hälfte dieser Fälle betrifft das Schulressort, was für die Regierung von NRW einen überschaubaren Wert darstellt. Allerdings ist dies ein Sorgenzeichen für eine Gesundheitspolitik, die nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der Beamten und Beamtinnen eingeht.
Das Beamtenstatusgesetz sieht vor, dass länger erkrankte Beamte zu einem Besuch beim Amtsarzt verpflichtet werden können. Doch in der Praxis ist dieser Ansatz oft von den Dienstherrn abhängig. In NRW wird dies besonders bei Polizeibeamten gering ausgeführt. Der Grund dafür: Verfahren bei Polizeidienstunfähigkeit (PDU) werden häufig ausgesetzt, wenn eine Rückkehr innerhalb von sechs Monaten wahrscheinlich ist. Auch lebensbedrohliche Erkrankungen führen teilweise zu einer Unterlassung der Untersuchung.
Einige Fragen werden in den kommenden Tagen vom Landesparlament diskutiert. Die CDU-Fraktion unter Innenminister Herbert Reul will die Polizeidienststellen stärker auf Langzeiterkrankte achten und dazu die Polizeiluft- und -fahrzeugbeschwerdungsanzeige (LAFP) verbessern. Dies soll es ermöglichen, dass sich die Dienstherrn von Dauerausfällen in Zukunft besser beraten lassen.
Die FDP-Fraktion kritisiert den geringen Umsatz bei der amtsärztlichen Untersuchung und fordert landesweite Standards im Umgang mit Langzeitkrankheitsfällen. "Es kann nicht sein, dass diese Klientel so einfach durch das System hindurchschlüpfen kann", so FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel.
Die SPD-Fraktion fordert dagegen eine Ursachenanalyse und gleiche Maßstäbe im Umgang mit Langzeitkrankheitsfällen. "Wenn so viele Landesbeamtinnen und Landesbeamte langzeiterkrankt sind, muss die Landesregierung die Ursachen prüfen", kritisiert Stefan Zimkeit, SPD-Fraktionssprecher für Personal und Landesverwaltung.
Diese Diskussion zeigt, dass auch die politischen Gruppen in NRW sich mit dem Problem der Langzeitkrankheiten unter den Beamten auseinandersetzen.
Das Beamtenstatusgesetz sieht vor, dass länger erkrankte Beamte zu einem Besuch beim Amtsarzt verpflichtet werden können. Doch in der Praxis ist dieser Ansatz oft von den Dienstherrn abhängig. In NRW wird dies besonders bei Polizeibeamten gering ausgeführt. Der Grund dafür: Verfahren bei Polizeidienstunfähigkeit (PDU) werden häufig ausgesetzt, wenn eine Rückkehr innerhalb von sechs Monaten wahrscheinlich ist. Auch lebensbedrohliche Erkrankungen führen teilweise zu einer Unterlassung der Untersuchung.
Einige Fragen werden in den kommenden Tagen vom Landesparlament diskutiert. Die CDU-Fraktion unter Innenminister Herbert Reul will die Polizeidienststellen stärker auf Langzeiterkrankte achten und dazu die Polizeiluft- und -fahrzeugbeschwerdungsanzeige (LAFP) verbessern. Dies soll es ermöglichen, dass sich die Dienstherrn von Dauerausfällen in Zukunft besser beraten lassen.
Die FDP-Fraktion kritisiert den geringen Umsatz bei der amtsärztlichen Untersuchung und fordert landesweite Standards im Umgang mit Langzeitkrankheitsfällen. "Es kann nicht sein, dass diese Klientel so einfach durch das System hindurchschlüpfen kann", so FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel.
Die SPD-Fraktion fordert dagegen eine Ursachenanalyse und gleiche Maßstäbe im Umgang mit Langzeitkrankheitsfällen. "Wenn so viele Landesbeamtinnen und Landesbeamte langzeiterkrankt sind, muss die Landesregierung die Ursachen prüfen", kritisiert Stefan Zimkeit, SPD-Fraktionssprecher für Personal und Landesverwaltung.
Diese Diskussion zeigt, dass auch die politischen Gruppen in NRW sich mit dem Problem der Langzeitkrankheiten unter den Beamten auseinandersetzen.