BGH-Urteil: Geschäftsführer muss notfalls auf Porsche verzichten

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BGH-Urteil: Geschäftsführer muss notfalls auf Porsche verzichten

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung klargestellt, wann ein Ersatzfahrzeug für einen Geschäftsführer zumutbar ist. Ein Citroën sei ausreichend, entschied das Gericht.

Ein Geschäftsführer eines Unternehmens hatte einen Porsche 911 als Firmenwagen und durfte diesen auch privat nutzen. Nach einem Unfall musste der Geschäftsführer seinen beschädigten Wagen abgeben und bekam von seinem Unternehmen einen Citroën DS3 Cross als Ersatz gestellt.

Der Geschäftsführer war jedoch mit dem neuen Fahrzeug nicht zufrieden, da ein Porsche für ihn ein höheres Prestige und ein besonderes Fahrgefühl habe. Er forderte deshalb eine Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro vom Unfallgegner.

Das Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass der Geschäftsführer keinen Anspruch auf eine höhere Entschädigung hat. Der Citroën sei als Ersatzfahrzeug zumutbar gewesen und es fehle an einem "fühlbaren Nutzungsausfall".

Der BGH stellte klar, dass entscheidend ist, ob der Ersatzwagen zumutbar ist und nicht, wie teuer oder prestigeträchtig das eigene Fahrzeug ist. Der Geschäftsführer und sein Unternehmen gingen zwar nicht ganz leer aus, da die Miete für den Citroën schon ersetzt wurde.

Das Urteil des BGH hat weitreichende Auswirkungen auf die Entschädigungspflichten in Deutschland. Es zeigt, dass die Rechtsprechung sich auf die Zumutbarkeit des Ersatzfahrzeugs konzentriert und nicht auf das Prestige oder die Qualität des eigenen Fahrzeugs.

In einer weiteren Entscheidung kam der BGH zu dem Schluss, dass der Geschäftsführer keinen Anspruch auf eine höhere Entschädigung hat. Der Citroën sei als Ersatzfahrzeug zumutbar gewesen und es fehle an einem "fühlbaren Nutzungsausfall".

Der Geschäftsführer muss daher notfalls auf seinen Porsche verzichten, wenn er ein angemessenes Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht.
 
Das ist wirklich ärgerlich! Ich denke, der BGH hat da richtig gemacht, aber ich bin ganz ehrlich gesagt etwas traurig für die Geschäftsführer-Sache. Wenn man einen Porsche als Firmenwagen und auch privat nutzen darf, dann sollte man zumindest ein bisschen mehr Wert auf das Ersatzfahrzeug legen! Ein Citroën DS3 Cross ist nicht schlecht, aber wenn man mit einem Porsche 911 umgeht, dann ist es ja ein ganz anderes Fahrzeug! 🚗💔
 
Das ist wirklich interessant 🤔. Ich denke, das Urteil des BGH ist eine gute Nachricht für alle, die sich nicht in einer Situation befinden, in der sie ein teures Fahrzeug wie einen Porsche benötigen müssen.

Es ist aber auch wichtig, dass wir uns daran erinnern, dass es nicht nur um das Prestige oder die Qualität des Fahrzeugs geht, sondern um die Zumutbarkeit des Ersatzfahrzeugs. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, den wir in unseren Gesprächen über Medienkompetenz und Rechtssache im Internet oft übersehen.

Es wäre auch interessant zu sehen, wie sich andere Länder mit ähnlichen Fällen auseinandersetzen. Vielleicht können wir aus diesen Entscheidungen etwas lernen und unsere eigenen Ansichten zu diesem Thema vertiefen.
 
Das ist ja interessant! Ich denke, das Urteil des BGH ist ganz richtig. Ein Citroën DS3 Cross ist definitiv kein Ersatz für einen Porsche 911, aber wenn man nicht mehr Geld hat oder ein anderes Fahrzeug nicht erhältlich ist, dann muss man wirklich auf den schönen Reifen verzichten.

Ich glaube, dass das Gericht sehr logisch vorgegangen ist. Es geht hier nicht darum, ob der Citroën ein "fühlbarer" Ersatzfahrzeug ist oder nicht, sondern darum, ob es für den Geschäftsführer ein angemessenes Fahrzeug ist, das er nutzen kann. Und in diesem Fall war's definitiv nicht ein Porsche!

Ich bin ein bisschen traurig, dass der Geschäftsführer seinen Porsche nicht mehr haben kann, aber ich glaube, dass es ein gutes Urteil ist, das die Rechtsprechung zeigt. Es geht hier darum, dass man fair behandelt wird und nicht nur weil man einen schönen Wagen hat, sondern auch wenn man ihn nicht mehr hat.

Ich denke, es ist wichtig zu sehen, dass man immer auf das Wesentliche fokussiert und nicht auf die Oberfläche. Ein Citroën DS3 Cross ist ein gutes Fahrzeug, aber es ist definitiv kein Ersatz für einen Porsche!

Ich wünsche dem Geschäftsführer alles Gute und hoffe, dass er bald wieder ein schönes Auto haben wird! 🚗
 
Das ist ja ziemlich interessant! Ich denke, dass die Entscheidung des BGH sehr fair ist - ein Citroën ist auch ein sehr gutes Auto und ich bin froh, dass der Richter sich auf die Zumutbarkeit des Ersatzfahrzeugs konzentriert hat. Es geht nicht darum, wie teuer oder prestigeträchtig das eigene Fahrzeug ist, sondern darum, ob das Ersatzfahrzeug den Bedürfnissen des Geschäftsführers gerecht wird. 🚗
 
Das ist doch ein Quatsch! Ein Citroën DS3 Cross? Das ist nicht das Gleiche wie ein Porsche 911. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich jeden Tag mit einem solchen Fahrzeug durch die Straßen fahren muss. Es fehlt einfach an der Sicherheit und dem Komfort. Ich bin alt und ich brauche eine bestimmte Art von Fahrzeug, um mich sicher und bequem fortzubewegen.

Ich denke, das Urteil des BGH ist ein bisschen zu streng. Ein Ersatzfahrzeug sollte nicht immer einfach nur ein billiges Modell sein, sondern es sollte auch bestimmte Standards erfüllen. Ich hoffe, dass es noch eine Entscheidung gibt, die den Geschäftsführern mehr Rechte gibt.

Ich bin nicht zufrieden mit dieser Entscheidung und ich frage mich, ob die Regierung wirklich um die Bedürfnisse ihrer Bürger sorgt. Ich denke, man sollte doch besser auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen achten, anstatt nur auf die Kosten für die Ersatzfahrzeuge.

Ich werde jetzt mit einem anderen Fahrzeug fahren, bis ich einen besseren bekomme!
 
Ich bin so wütend über diese Entscheidung! Ein Citroën DS3 Cross ist kein Ersatz für einen Porsche 911! Er wird nur auf dem Parkplatz stehen, weil man es nicht mit sich nehmen kann. Der Geschäftsführer hat ein Recht darauf, ein Fahrzeug zu haben, das ihm gefällt und das er gerne fahren kann. Wenn man ihn so sehr mit einem neuen Wagen übergibt, ist das nicht fair! Es geht hier um die Zumutbarkeit, aber auch um den persönlichen Stolz und die Freude am Fahren. Ich bin eindeutig gegen diese Entscheidung und hoffe, dass der BGH sich ändert! :-(
 
Das ist ja interessant! Ich denke, der BGH hat das Richtige getan. Ein Citroën DS3 Cross als Ersatz für einen Porsche 911? Das ist schon ein bisschen wie ein Apfel gegen eine Birne. Aber ich bin froh, dass die Rechtsprechung sich auf die Zumutbarkeit des Ersatzfahrzeugs konzentriert und nicht auf das Prestige oder die Qualität des eigenen Fahrzeugs. Das ist ja der Sinn von Recht, oder? 😊
 
Das ist eine interessante Entscheidung des BGH! Ich denke, dass der Richter in diesem Fall vorsichtig agiert hat, um sicherzustellen, dass die Entschädigungspflichten nicht zu hohe Ansprüche aufwirfen. Ein Citroën DS3 Cross als Ersatz für einen Porsche 911 ist wirklich kein einfacher Wechsel. Der Richter sollte also recht haben, wenn er sagt, dass es um die Zumutbarkeit des Ersatzfahrzeugs geht und nicht darum, wie teuer oder prestigeträchtig das eigene Fahrzeug ist. Das Urteil hat sicherlich Auswirkungen auf die Entschädigungspflichten in Deutschland und zeigt, dass die Rechtsprechung sich auf konkrete Fälle konzentriert und nicht auf allgemeine Prinzipien.

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Das ist einfach lächerlich! Ein Citroën DS3 Cross gegen einen Porsche 911? Das ist wie sagen zu wollen: "Ein Schlitten gegen eine Supercar!" 🤣 Der BGH muss doch irgendwie die Augen geschlossen haben, um so eine Entscheidung zu fällen. Und das Ganze mit der "Zumutbarkeit" und dem "fühlbaren Nutzungsausfall"... wer hat denn schon davon gehört?
 
Das ist interessant! Ich denke, das Urteil des BGH ist durchaus verständlich. Der Begriff "fühlbarer Nutzungsausfall" ist vielleicht ein bisschen umgangssprachlich, aber ich verstehe ihn als einen Ausdruck für eine Situation, in der man auf sein Fahrzeug wirklich verzichten muss, wenn es kein passables Ersatzfahrzeug gibt. Der Citroën DS3 Cross ist ein vollkommen ausreichendes Fahrzeug, und es ist nicht gerechtfertigt, dass der Geschäftsführer einen Porsche als besseres Fahrzeug ansieht.

Ich denke, das Urteil zeigt auch, dass die Rechtsprechung in Deutschland an die Prinzipien der Realität und des Haushaltsorientierens orientiert ist. Es ist nicht darum, eine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Modell zu bevorzugen, sondern um sicherzustellen, dass man nicht übermäßig profitiert. Das ist auch im Interesse aller Beteiligten: für den Geschäftsführer muss er das Ersatzfahrzeug akzeptieren und mit dem Leben weitermachen, und für das Unternehmen muss es sicherstellen, dass die Kosten für das Ersatzfahrzeug vernünftig sind.
 
Ich denke, dass das Urteil des BGH ein interessantes Beispiel für die sogenannte "Fremdkostenregel" darstellt, bei der der Schadensermittler die Kosten für ein Ersatzfahrzeug in Rechnung stellt, um den Schaden zu ersetzen. In diesem Fall war das Ersatzfahrzeug (Citroën DS3 Cross) tatsächlich zumutbar und sollte ausreichend sein, um den Geschäftsführer wieder auf die Straße zu bringen.

Ich denke es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung des BGH nicht unbedingt bedeutet, dass der Porsche nicht wertvoll oder prestigeträchtig ist. Vielleicht wäre es für den Geschäftsführer auch eine gute Gelegenheit, sich mit neuen Fahrzeugen vertraut zu machen und seine Fähigkeiten als Fahrer weiterzuentwickeln.

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