Ein ehemaliger Jugendtrainer aus dem Fußballverein 1. FC Union Berlin wird wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 28-Jährige soll zwei Elfjährige in seiner Wohnung sexuell belästigt haben, als sie bei Übernachtungen in seiner Wohnung waren.
Der Angeklagte gestand zu zwei Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und bat um Entschuldigung. Er sagte, dass er damals die Grenzen nicht so klar gesehen habe. Es sei geschehen, "spontane Entschlüsse, die falsch waren". Der Mann soll ein freundschaftliches Verhältnis zu Kindern und Eltern wichtig gewesen sein. Er habe auch Privattraining angeboten, was zu immer engeren Kontakten geführt hat.
Der Verein, bei dem der Angeklagte als Jugendtrainer tätig war, trennte sich von ihm als Vorwürfe gegen ihn laut wurden. Die Polizei wurde eingeschaltet, und die Staatsanwaltschaft erhielt Anklage unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchten Missbrauchs, Verbreitung sowie Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Er soll unverzüglich therapeutische Gespräche aufnehmen. Zudem wurde er für drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt.
Der Angeklagte gestand zu zwei Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und bat um Entschuldigung. Er sagte, dass er damals die Grenzen nicht so klar gesehen habe. Es sei geschehen, "spontane Entschlüsse, die falsch waren". Der Mann soll ein freundschaftliches Verhältnis zu Kindern und Eltern wichtig gewesen sein. Er habe auch Privattraining angeboten, was zu immer engeren Kontakten geführt hat.
Der Verein, bei dem der Angeklagte als Jugendtrainer tätig war, trennte sich von ihm als Vorwürfe gegen ihn laut wurden. Die Polizei wurde eingeschaltet, und die Staatsanwaltschaft erhielt Anklage unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, versuchten Missbrauchs, Verbreitung sowie Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Er soll unverzüglich therapeutische Gespräche aufnehmen. Zudem wurde er für drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt.