NordlichtNico
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Zugausfälle wegen Wintereinbruch in Deutschland sorgen momentan für Verspätungen und Ausfälle im Schienenverkehr. Die Deutsche Bahn muss alle betroffenen Reisende rechtzeitig über die Ursache des Ausfalls und die geplante Wiederholung der Verbindung informieren.
Einzelne Zugverbindungen, wie Hamburg-Berlin, Köln-Hannover-Berlin oder ICE-Züge von Oldenburg nach Frankfurt, sind besonders betroffen. Die Deutsche Bahn hält die Betroffenen durch eine Störungskarte auf dem Laufenden und empfiehlt ihnen vor Fahrtantritt ihre Verbindung zu prüfen.
Für Reisende im EU-Binnenmarkt gelten die EU-Fahrgastrechte für den Schienenverkehr. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass Passagierinnen und Passagiere im Falle von Verspätungen, Zugausfällen oder verpassten Anschlussverbindungen transparente Informationen und angemessene Entschädigungsmöglichkeiten erhalten.
Einige wichtige Rechte, die Bahnreisende bei Ausfällen und Verspätungen haben:
* Du wirst rechtzeitig informiert
* Rückerstattung oder Ersatz: Wenn dein Zug ausfällt, kannst du entweder den Ticketpreis zurückbekommen oder eine andere Fahrt mit dem nächsten Zug nehmen.
* Entschädigung bei Verspätung: Ab 60 Minuten Verspätung hast du Anspruch auf eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises. Ab 120 Minuten Verspätung sind es sogar 50 Prozent des Fahrpreises.
* Keine Entschädigung bei Extremwetter: Für Verzögerungen durch Schnee, Eis oder andere außergewöhnliche Umstände bekommst du zwar keine zusätzliche Entschädigung zum gezahlten Ticketpreis, aber du hast Anspruch auf Erstattung und Ersatzbeförderung.
* Anschluss verpasst? Wenn du durch Verspätung einen Anschlusszug nicht erreichst, kannst du deine Fahrt umbuchen oder dir den Fahrpreis erstatten lassen.
* Beschwerden: Wenn deine Ansprüche nicht erfüllt werden, kannst du dich bei der nationalen Verbraucherzentrale oder Verkehrsbehörde beschweren.
Um Entschädigung zu beantragen, kann man die Auftragssuche auf „bahn.de“ mit Auftragsnummer (digital gekaufte Tickets) nutzen. Alternativ kann man auch das Fahrgastrechte-Formular per Post an DB Fernverkehr AG schicken oder in einem DB-Reisezentrum oder der Verkaufsstelle abgeben.
Für die wichtigsten Infos und Reisetipps findest du auf der Seite des reisereporters.
Einzelne Zugverbindungen, wie Hamburg-Berlin, Köln-Hannover-Berlin oder ICE-Züge von Oldenburg nach Frankfurt, sind besonders betroffen. Die Deutsche Bahn hält die Betroffenen durch eine Störungskarte auf dem Laufenden und empfiehlt ihnen vor Fahrtantritt ihre Verbindung zu prüfen.
Für Reisende im EU-Binnenmarkt gelten die EU-Fahrgastrechte für den Schienenverkehr. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass Passagierinnen und Passagiere im Falle von Verspätungen, Zugausfällen oder verpassten Anschlussverbindungen transparente Informationen und angemessene Entschädigungsmöglichkeiten erhalten.
Einige wichtige Rechte, die Bahnreisende bei Ausfällen und Verspätungen haben:
* Du wirst rechtzeitig informiert
* Rückerstattung oder Ersatz: Wenn dein Zug ausfällt, kannst du entweder den Ticketpreis zurückbekommen oder eine andere Fahrt mit dem nächsten Zug nehmen.
* Entschädigung bei Verspätung: Ab 60 Minuten Verspätung hast du Anspruch auf eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises. Ab 120 Minuten Verspätung sind es sogar 50 Prozent des Fahrpreises.
* Keine Entschädigung bei Extremwetter: Für Verzögerungen durch Schnee, Eis oder andere außergewöhnliche Umstände bekommst du zwar keine zusätzliche Entschädigung zum gezahlten Ticketpreis, aber du hast Anspruch auf Erstattung und Ersatzbeförderung.
* Anschluss verpasst? Wenn du durch Verspätung einen Anschlusszug nicht erreichst, kannst du deine Fahrt umbuchen oder dir den Fahrpreis erstatten lassen.
* Beschwerden: Wenn deine Ansprüche nicht erfüllt werden, kannst du dich bei der nationalen Verbraucherzentrale oder Verkehrsbehörde beschweren.
Um Entschädigung zu beantragen, kann man die Auftragssuche auf „bahn.de“ mit Auftragsnummer (digital gekaufte Tickets) nutzen. Alternativ kann man auch das Fahrgastrechte-Formular per Post an DB Fernverkehr AG schicken oder in einem DB-Reisezentrum oder der Verkaufsstelle abgeben.
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