Ein 10-jähriger Junge ist in Wien am Samstagvormittag schwer verletzt worden, als er Pyrotechnik zundete. Der Bub fand die Zündhilfe auf der Straße und gab an, sie gefunden zu haben.
Der passende Passant kam dem Jungen zu Hilfe und wählte den Notruf. Die Berufsrettung brachte das Kind in ein Spital, wo es bislang in einer stabilen Verfassungsweise liegt. Die Mutter des kleinen Jungen wurde verständigt.
Die Polizei stellte sicher, dass die Spuren des explodierten Böllers gesichert wurden und vermutet, dass es sich um einen verbotenen Blitzknallsatz handelte. Der Bub hatte angegeben, den Gegenstand auf der Straße gefunden zu haben.
Die Wiener Polizei warnt erneut ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie vor unsachgemäßer Verwendung von Pyrotechnik. Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen seien auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen.
Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, Verwaltungsstrafen bis zu 3600 Euro.
Der passende Passant kam dem Jungen zu Hilfe und wählte den Notruf. Die Berufsrettung brachte das Kind in ein Spital, wo es bislang in einer stabilen Verfassungsweise liegt. Die Mutter des kleinen Jungen wurde verständigt.
Die Polizei stellte sicher, dass die Spuren des explodierten Böllers gesichert wurden und vermutet, dass es sich um einen verbotenen Blitzknallsatz handelte. Der Bub hatte angegeben, den Gegenstand auf der Straße gefunden zu haben.
Die Wiener Polizei warnt erneut ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener Böller sowie vor unsachgemäßer Verwendung von Pyrotechnik. Die meisten Unfälle und gefährlichen Vorfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen seien auf Sorglosigkeit, Unachtsamkeit sowie nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Verwendung zurückzuführen.
Bei Verstößen gegen Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen dem Verwender, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, Verwaltungsstrafen bis zu 3600 Euro.