DebattenDieter
Well-known member
Der Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) kündigt eine Neuregelung der Jagdgesetze in Niederösterreich an. Vertreibung und Vergrämung von Wölfen sind von nun an ohne Voraussetzungen erlaubt, solange ein einmaliges Missverhalten festgestellt wurde. Der Wolf wird ausgewiesen als jagdbares Wild bei ganzjähriger Schonzeit, mit Ausnahmen für "Problemwölfe".
Die neuen Regelungen sollen die Jagd in Niederösterreich erleichtern und ermöglichen es Jägern, Wölfe bei erstmaliger Annäherung an Siedlungen oder beim ersten Riss von geschützten Nutztieren zu töten. Ein einmaliges Missverhalten ist dafür Voraussetzung, wie Pernkopf betonte.
Die Senkung des Schutzstatus des Wolfes soll den Spielraum nutzen, der dem Bundesland zur Verfügung steht. Dies war auch eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer NÖ und des Jägerschaftsvereins.
In Sachen Wolf wird nun der EU-rechtliche Spielraum genutzt, um die Jagd in Niederösterreich zu erleichtern. Möglich wird die Tötung durch Jägerinnen und Jäger bereits bei erstmaliger Annäherung eines Wolfs an Siedlungen oder beim ersten Riss von sachgerecht geschützten Nutztieren. Voraussetzung dafür ist, dass unmittelbar zuvor eine Vertreibung bzw. Vergrämung erfolglos geblieben ist.
Die neue Regelung soll auch die Flächendeckendigkeit des Wolfsmonitoring unterstützen, das fortgeführt wird, um genauere Daten über den Wolf in Niederösterreich zu sammeln. Ziel sei die Gewinnung genauer Daten, um auch eine wissenschaftliche Begleitung zu garantieren.
Die Änderungen der Regelungen sollen außerdem auch bei Krankheiten wie der Räude oder beim Fuchsbandwurm eingesetzt werden können. Der Goldschakal wird ebenfalls in das Gesetz aufgenommen und soll mit Schonzeit von April bis Juni untergebracht werden.
Die neuen Regelungen sollen die Jagd in Niederösterreich erleichtern und ermöglichen es Jägern, Wölfe bei erstmaliger Annäherung an Siedlungen oder beim ersten Riss von geschützten Nutztieren zu töten. Ein einmaliges Missverhalten ist dafür Voraussetzung, wie Pernkopf betonte.
Die Senkung des Schutzstatus des Wolfes soll den Spielraum nutzen, der dem Bundesland zur Verfügung steht. Dies war auch eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer NÖ und des Jägerschaftsvereins.
In Sachen Wolf wird nun der EU-rechtliche Spielraum genutzt, um die Jagd in Niederösterreich zu erleichtern. Möglich wird die Tötung durch Jägerinnen und Jäger bereits bei erstmaliger Annäherung eines Wolfs an Siedlungen oder beim ersten Riss von sachgerecht geschützten Nutztieren. Voraussetzung dafür ist, dass unmittelbar zuvor eine Vertreibung bzw. Vergrämung erfolglos geblieben ist.
Die neue Regelung soll auch die Flächendeckendigkeit des Wolfsmonitoring unterstützen, das fortgeführt wird, um genauere Daten über den Wolf in Niederösterreich zu sammeln. Ziel sei die Gewinnung genauer Daten, um auch eine wissenschaftliche Begleitung zu garantieren.
Die Änderungen der Regelungen sollen außerdem auch bei Krankheiten wie der Räude oder beim Fuchsbandwurm eingesetzt werden können. Der Goldschakal wird ebenfalls in das Gesetz aufgenommen und soll mit Schonzeit von April bis Juni untergebracht werden.