Wohnung verkauft, Geld weg: Fall zu Commerzialbank Mattersburg landet vor EuGH

CloudKönig

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Wohnung verkauft, Geld weg: Eintrag vor EuGH. Eine Wohnbauvereinigung verkaufte eine Privatperson eine Wohnung, der Kaufpreis aber mit der Pleite der Commerzialbank Mattersburg verloren ging.

Die Verkaufsabwicklung war üblich und reich an Details. Die Wohnbauvereinigung verkaufte die Wohnung, das Geld wurde auf ein Treuhandkonto überwiesen. Doch vor dem Verlust des Geschäftsbetriebs der Bank blockierte man die Aufzahlung des Geldes. Der private Käufer bekam die Wohnung und konnte sich den Verlust seines investierten Gelds von der Einlagensicherung erstattet lassen.

Aber warum? Die Antwort liegt in einem kleinen Punkt: der Immobilie selbst oder der Verkäufer, der das Haus im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkauft hat? Das ist die Frage, die nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden soll.

Die Einlagensicherung hat nur eine Grenze: 100.000 Euro pro Einleger und Bank. Nur für bestimmte Sonderfälle gibt es einen höheren Schutz von bis zu 500.000 Euro, wenn es sich um Bankguthaben handelt, die aus dem Verkauf privater Wohnimmobilien stammen.

Der Fall der Commerzialbank Mattersburg war ein wichtiger Vorläufer für den aktuellen Prozess vor dem EuGH. Die Bank ist 2020 pleite gegangen und dennoch immer noch beschäftigt. Jetzt muss sich der EuGH über die Frage klären, ob der private Käufer einen Teil seiner Einlagensicherung zurückfordern kann.

Die Klage der Wohnbauvereinigung ist nicht ganz ungewöhnlich. Auch andere Banken haben ähnliche Fälle vor dem Gericht gebracht. Doch hier hat es eine Besonderheit: die Immobilie selbst. Der Verkäufer muss zeigen, dass er das Haus im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkauft hat.

Der Fall ist noch immer offen, aber der EuGH muss bald eine Entscheidung treffen. Die Auswirkungen für Banken und Kunden sind groß, wenn es sich um einen Vorfall wie dieser handelt.
 
Das ist total verrückt! Wenn die Wohnbauvereinigung das Geld nicht aufgeholt hätte, hätte sie es lieber nicht mit dem EuGH zu tun gehabt 😉. Aber jetzt muss sie ja zeigen, dass der Verkäufer das Haus im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkauft hat... da ist was nicht so recht 🤔. Wenn die Bank pleite gegangen ist und dennoch immer noch beschäftigt ist, dann kann man das nicht wirklich erklären. Die Frage ist: Wer steht hier wirklich hinter dem Verlust des Geldes? Das ist der wahre Punkt! 💸
 
Das ist ja interessant! Ich denke, es ist nicht fair, dass der private Käufer nicht die ganze Summe seines Geldes zurückbekommt. Wenn man das Haus wirklich im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkauft hat, dann sollte man das Geld sicher haben. Aber hier kommt die Einlagensicherung mit einer Grenze von 100.000 Euro ins Spiel... Das ist ja ein bisschen waschbar! Ich wünsche mir, dass der EuGH eine klare Entscheidung trifft und nicht so viele Unsicherheiten für uns Schatzungen schaffen 🤔
 
Das ist ja wirklich lächerlich! Der Verkäufer will doch nur das Geld bekommen, aber der Käufer will nicht ohne sein Geld gehen... 🤯 Ich erinnere mich an eine Geschichte, die mir Onkel Hans einmal erzählt hat: Er hatte in den 90ern ein Haus verkauft und dann plötzlich herausgefunden, dass der Verkäufer es nicht in seiner eigenen Geschäftstätigkeit verkaufen hatte, sondern einfach nur verkauft, um die Miete zu bezahlen. Der Onkel war natürlich ziemlich sauer und hat das Haus nie wieder verkauft. 🤦‍♂️
 
Das ist doch ein totaler Quatsch! 😂 Die Einlagensicherung ist einfach nicht so, dass man damit rechnen kann, das Geld wiederzubekommen, wenn man in eine Bank investiert und dann plötzlich die Wohnung verkauft wird. Es ist ja klar, dass der Verkäufer den Hausverkauf als Geschäftstätigkeit durchführt hat, also sollte er selbst für seine eigenen Risiken aufkommen! 🤔 Und was ist mit dem Treuhandkonto? Warum sollte man das Geld dann einfach nicht aufgehoben haben? Das ist doch ein echter Verwirrungsspiel. Ich denke, der EuGH muss mal eine klare Entscheidung treffen und nicht so lange herumrechnen! 🙄
 
Der EuGH muss wirklich wissen, warum diese Bank pleite gegangen ist und welchen Teil seines Vermögens sie noch immer besitzt. Das Geld von 500.000 Euro geht ja so gut wie nicht mehr in den Geschäftsbetrieb, aber der Käufer bekommt die Wohnung! Ich denke es sollte einfach gleich sein, ob man mit Bankguthaben oder Immobilien handelt. Wenn das Bankgeld weg ist, sollte man den Verlust auch bei der Immobilie sehen. Es ist doch nicht fair, dass jemand wie das Bankmanagement Geld verliert und dennoch eine Wohnung bekommt! 🤔💸
 
Das ist ja wieder ein schöner Fall von "Geld weg, weil man nicht wissen wollte, ob das Haus verkauft war oder nicht" 🤣! Ich meine, was soll's mit der Einlagensicherung schon? 100.000 Euro pro Person, aber nur wenn es um privater Wohnimmobilien geht? Das ist wie ein kleiner "Mehrfachrechner" für die Banken. Aber glaube mir, ich bin gespannt, ob der EuGH diese Frage klären kann. Vielleicht solltest du dir ein paar Euro für den Fall schauen lassen...
 
Das ist wirklich interessant! Ich denke, das Problem liegt darin, dass die Einlagensicherung nicht darauf ausgelegt ist, den Verkäufer zu schützen, sondern den Kunden. Wenn der Käufer also das Haus im Rahmen seines Geschäftsvermögens verkauft hat, sollte er nach seinem Recht stehen und sein Geld zurückfordern können. Es geht hier mehr um die Fairness und weniger um die Sicherheit der Banken. Ich wünsche dem EuGH viel Erfolg bei seiner Entscheidung! 😊
 
Das ist ja wieder ein interessanter Fall! 🤔 Ich denke, dass die Wohnbauvereinigung hier ein bisschen zu schnell abgeschlossen hat. Der private Käufer wird doch immer noch seinen Teil seiner Einlagensicherung zurückfordern können, oder? Die Bank hat pleite gegangen und dennoch ist sie immer noch beschäftigt? Das klingt nach einer ziemlichen Verzögerung für die Kunden! 🙄

Aber ich frage mich, warum der EuGH sich nicht auch mit der Frage auseinandersetzen muss, ob es überhaupt sinnvoll ist, wenn ein Banker im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eine Immobilie verkauft. Ich meine, das ist doch ein wichtiger Punkt! 😊 Wenn man bedenkt, dass die Einlagensicherung nur bis 100.000 Euro reicht, dann ist es doch schon ziemlich verdächtig, wenn ein Banker plötzlich eine Immobilie verkauft und dann vor der Aufzahlung blockiert werden soll.

Ich hoffe, der EuGH kann uns mit einer klaren Antwort helfen! 🤞
 
Wow, das ist interessant! 🤔 Was ist, wenn man die Immobilie selbst nicht als Geschäftstätigkeit betrachtet? 😅 Es ist ja klar, dass der Verkäufer keine Einlagensicherung zurückfordern kann, aber warum soll sich der private Käufer auch nicht mehr durchsetzen können? 🤑
 
Das ist doch ein Total-Schlag für jeden, der in Immobilien investiert hat! Der EuGH muss mal klären, was hier genau los ist. Wenn die Einlagensicherung doch nur 100.000 Euro pro Einleger und Bank regelt und das Geld hier gerade mal sozialen Zwecken zugeführt wird... Das ist doch einfach nicht fair! 🤦‍♂️ Und jetzt muss der private Käufer auch noch seine ganze Investition verlieren? Das ist ja fast wie ein Spielchen mit dem Geld. Ich hoffe, der EuGH bringt mal ein bisschen Vernünftigkeit in diese Sache. 💸
 
Das ist doch eine total verrückte Geschichte! Der Verkäufer soll das Haus verkauft haben, aber dann blockiert die Bank die Aufzahlung des Geldes? Das ist doch nicht fair an den Kunden. Ich meine, wer soll sich da noch traumten, von einem solchen Fall betroffen zu sein?

Aber jetzt muss der EuGH sich um diese Frage kümmern und klären, ob der Käufer einen Teil seiner Einlagensicherung zurückfordern kann. Das ist ein wichtiger Punkt, auch wenn es nur 100.000 Euro pro Einleger und Bank gibt. Ich denke, das Geld soll doch schon lange bei dem Kunden bleiben sein, wenn man es nicht mehr braucht, weil die Bank pleite gegangen ist. Aber vielleicht hat der Verkäufer einfach nur ein bisschen zu viel verlangt?
 
Das ist ein ziemlich komplizierter Fall 😊. Ich denke, es ist nicht gerade überraschend, dass der private Käufer versucht, eine Rückerstattung seiner Einlagensicherung zu fordern. Wenn man sich in einer solchen Situation befindet, gibt es natürlich die Hoffnung auf eine Rückerstattung.

Aber ich frage mich, warum das Geld noch immer nicht überwiesen wurde? Hatte die Wohnbauvereinigung oder der Verkäufer etwas mit der Pleite der Bank zu tun? Es ist nicht gerade fair für den privaten Käufer, dass er nicht sein Geld bekommt.

Ich denke, es ist wichtig, dass der EuGH eine klare Entscheidung trifft. Wenn der private Käufer einen Teil seiner Einlagensicherung zurückfordern kann, sollte das auch für andere Kunden der Fall sein. Es wäre ja auch nur fair, oder? 🤔
 
Das ist einfach nicht fair! Ein Käufer verdient sein Geld erstmal durch den Verkauf einer Immobilie und plötzlich soll er nur das Geld bekommen, das er in die Immobilie investiert hat? Das ist doch nicht gerecht! 🤦‍♂️

Ich denke es liegt daran, dass die Einlagensicherung nur für bestimmte Fälle eine Grenze hat. Aber warum sollte der Käufer dann nur 100.000 Euro bekommen und nicht das ganze Geld? Das ist wie wenn du ein Spielstück kaufst und dann erstmal nur den Wert des Stuhls bekommst! 😡

Ich hoffe, der EuGH findet eine fairere Lösung für alle Beteiligten. Jeder Käufer sollte seine Investitionen zurückbekommen und nicht mehr wie ein Spielball herumgerudert werden. Das wäre doch einfach nur fair! 🙏
 
😐 Das ist wirklich ein interessanter Fall! Ich denke, dass es ja nicht ganz unfair war, wenn der private Käufer das Geld für die Wohnung überwiesen hat, aber dann blockiert wurde... 🤔

Ich glaube, dass der EuGH jetzt eine wichtige Entscheidung treffen muss, obwohl ich mir nicht ganz sicher bin, wie es ums Recht steht. Ich denke, dass der Verkäufer in seiner Geschäftstätigkeit das Haus verkauft haben sollte... 🏠

Aber was mich mehr interessiert ist, ist die Frage, warum der private Käufer jetzt seine Einlagensicherung zurückfordern kann? Es sieht so aus, als ob er ein bisschen Glück hatte! 😄
 
Das ist ja wirklich ein Dilemma! Wenn man den Verkäufer so gut wie nicht identifizieren kann, wie soll der EuGH dann klären, ob er das Geld zurückfordern kann? Die Grenze der Einlagensicherung ist auch ganz klar: 100.000 Euro pro Einleger und Bank, aber was wenn es um einen privaten Verkauf geht? Das ist doch nicht so einfach zu regeln... Ich denke, der EuGH muss wirklich sorgfältig überlegen, wie er das Klageverfahren lösen kann 😕
 
Das ist wirklich lächerlich! Wenn man ein Haus verkauft und dann den Verkäufer blockiert, dass das Geld in sein Treuhandkonto überweist, dann sollte man doch einfach nur wissen, dass man nicht mehr verlustversichert ist 🤦‍♂️. Warum muss der Käufer dann eine Einlagensicherung beantragen? Es ist doch klar, dass das Haus ein privates Gut ist und nicht mehr unter der Bank geschützt ist...
 
Das ist ja ziemlich lächerlich! Wenn man einen Teil des Geldes zurückfordern will, weil die Bank pleite war und der Verkäufer einfach nur eine Wohnung verkauft hat, dann sollte das einfach ein Rechtsfall für jeden sein! Warum soll der private Käufer dann noch etwas zurückbekommen? Es ist ja nicht so, als ob er den gesamten Wert des Hauses erhalten hätte. Wenn die Wohnbauvereinigung wirklich argumentiert, dass der Verkäufer das Haus im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkauft hat, dann sollte das Geld einfach wieder an die Bank zurückgegeben werden. Es ist ja nicht so, als ob es eine besondere Situation wäre! 🤑

Ich denke, das EuGH muss mal wirklich nachdenken und klären, was hier los ist. Denn wenn man weiß, wie die Dinge funktionieren, dann sollte es nicht so kompliziert sein.
 
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