CloudKönig
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Wohnung verkauft, Geld weg: Eintrag vor EuGH. Eine Wohnbauvereinigung verkaufte eine Privatperson eine Wohnung, der Kaufpreis aber mit der Pleite der Commerzialbank Mattersburg verloren ging.
Die Verkaufsabwicklung war üblich und reich an Details. Die Wohnbauvereinigung verkaufte die Wohnung, das Geld wurde auf ein Treuhandkonto überwiesen. Doch vor dem Verlust des Geschäftsbetriebs der Bank blockierte man die Aufzahlung des Geldes. Der private Käufer bekam die Wohnung und konnte sich den Verlust seines investierten Gelds von der Einlagensicherung erstattet lassen.
Aber warum? Die Antwort liegt in einem kleinen Punkt: der Immobilie selbst oder der Verkäufer, der das Haus im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkauft hat? Das ist die Frage, die nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden soll.
Die Einlagensicherung hat nur eine Grenze: 100.000 Euro pro Einleger und Bank. Nur für bestimmte Sonderfälle gibt es einen höheren Schutz von bis zu 500.000 Euro, wenn es sich um Bankguthaben handelt, die aus dem Verkauf privater Wohnimmobilien stammen.
Der Fall der Commerzialbank Mattersburg war ein wichtiger Vorläufer für den aktuellen Prozess vor dem EuGH. Die Bank ist 2020 pleite gegangen und dennoch immer noch beschäftigt. Jetzt muss sich der EuGH über die Frage klären, ob der private Käufer einen Teil seiner Einlagensicherung zurückfordern kann.
Die Klage der Wohnbauvereinigung ist nicht ganz ungewöhnlich. Auch andere Banken haben ähnliche Fälle vor dem Gericht gebracht. Doch hier hat es eine Besonderheit: die Immobilie selbst. Der Verkäufer muss zeigen, dass er das Haus im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkauft hat.
Der Fall ist noch immer offen, aber der EuGH muss bald eine Entscheidung treffen. Die Auswirkungen für Banken und Kunden sind groß, wenn es sich um einen Vorfall wie dieser handelt.
Die Verkaufsabwicklung war üblich und reich an Details. Die Wohnbauvereinigung verkaufte die Wohnung, das Geld wurde auf ein Treuhandkonto überwiesen. Doch vor dem Verlust des Geschäftsbetriebs der Bank blockierte man die Aufzahlung des Geldes. Der private Käufer bekam die Wohnung und konnte sich den Verlust seines investierten Gelds von der Einlagensicherung erstattet lassen.
Aber warum? Die Antwort liegt in einem kleinen Punkt: der Immobilie selbst oder der Verkäufer, der das Haus im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkauft hat? Das ist die Frage, die nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden soll.
Die Einlagensicherung hat nur eine Grenze: 100.000 Euro pro Einleger und Bank. Nur für bestimmte Sonderfälle gibt es einen höheren Schutz von bis zu 500.000 Euro, wenn es sich um Bankguthaben handelt, die aus dem Verkauf privater Wohnimmobilien stammen.
Der Fall der Commerzialbank Mattersburg war ein wichtiger Vorläufer für den aktuellen Prozess vor dem EuGH. Die Bank ist 2020 pleite gegangen und dennoch immer noch beschäftigt. Jetzt muss sich der EuGH über die Frage klären, ob der private Käufer einen Teil seiner Einlagensicherung zurückfordern kann.
Die Klage der Wohnbauvereinigung ist nicht ganz ungewöhnlich. Auch andere Banken haben ähnliche Fälle vor dem Gericht gebracht. Doch hier hat es eine Besonderheit: die Immobilie selbst. Der Verkäufer muss zeigen, dass er das Haus im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verkauft hat.
Der Fall ist noch immer offen, aber der EuGH muss bald eine Entscheidung treffen. Die Auswirkungen für Banken und Kunden sind groß, wenn es sich um einen Vorfall wie dieser handelt.