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Die Regierung plant, das Mietrecht im neuen Jahr zu reformieren. Mit zwei "MILGs", dem vierten Inflationsanpassungsgesetz (MilA) und dem fünften Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG), will man die energetische Qualität von Gebäuden und Wohnungen bei der Mietzinsbildung berücksichtigen. Das MieWeG tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und bedeutet, dass nur drei Prozent der Inflation weitergegeben werden dürfen.
Das neue Gesetz soll dazu beitragen, die Energetizität in den Wohnungen zu verbessern. Der Bundesrat hat sich damit einig gezeigt, während die Länder noch auf der Durchsetzung des MieWeG warten müssen.
Darüber hinaus gibt es eine Neuregelung der Befristungsregelung. Die "reguläre" Mindestbefristungsdauer beträgt nun fünf Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen für "kleine" Vermieterinnen und Vermieter.
Die Regierung plant auch, das Bonus-Malus-System einzuführen, um die energetische Qualität von Gebäuden und Wohnungen zu berücksichtigen. Das System soll dazu beitragen, dass die Energetizität in den Wohnungen verbessert wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verhandlung über eine Dekarbonisierungs-Wohnrechtsnovelle. Die Regierung plant, eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zu verabschieden, um sicherzustellen, dass die Zustimmungserfordernisse so gestaltet werden, dass eine Dekarbonisierung ohne Erfordernis der Einstimmigkeit möglich ist.
Zusätzlich soll das Lagezuschlags-System "evaluiert" und dessen "mangelnde Transparenz beseitigt" werden. Außerdem plant die Regierung, das Paragraph-18-Verfahren im Mietrechtsgesetz (MRG) zu vereinfachen und das System der Aliquotierung bei der Betriebskosten-Abrechnung durchzusetzen.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Pläne umgesetzt werden.
Das neue Gesetz soll dazu beitragen, die Energetizität in den Wohnungen zu verbessern. Der Bundesrat hat sich damit einig gezeigt, während die Länder noch auf der Durchsetzung des MieWeG warten müssen.
Darüber hinaus gibt es eine Neuregelung der Befristungsregelung. Die "reguläre" Mindestbefristungsdauer beträgt nun fünf Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen für "kleine" Vermieterinnen und Vermieter.
Die Regierung plant auch, das Bonus-Malus-System einzuführen, um die energetische Qualität von Gebäuden und Wohnungen zu berücksichtigen. Das System soll dazu beitragen, dass die Energetizität in den Wohnungen verbessert wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verhandlung über eine Dekarbonisierungs-Wohnrechtsnovelle. Die Regierung plant, eine Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zu verabschieden, um sicherzustellen, dass die Zustimmungserfordernisse so gestaltet werden, dass eine Dekarbonisierung ohne Erfordernis der Einstimmigkeit möglich ist.
Zusätzlich soll das Lagezuschlags-System "evaluiert" und dessen "mangelnde Transparenz beseitigt" werden. Außerdem plant die Regierung, das Paragraph-18-Verfahren im Mietrechtsgesetz (MRG) zu vereinfachen und das System der Aliquotierung bei der Betriebskosten-Abrechnung durchzusetzen.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Pläne umgesetzt werden.