Schneewetter in Nordrhein-Westfalen: Wer muss Schnee räumen?
Bei Glätte und Schnee ist die private Räumpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer denkt, dass die Hauptsorge der Straßenverkehr ist, sollte sich über die vielen Regeln überlegen.
Zu Beginn des Schneefalls muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden, entweder durch Räumen oder Beseitigung von Glätte. Nach 20 Uhr müssen Werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages und Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr geräumt werden. An Gehwegen muss der Schnee abgeglichen werden, je nachdem, wie breit die Straße ist. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, müssen 80 Zentimeter am Fahrbahnrand als Fußweg geräumt sein.
Wer eine Bushaltestelle vor seinem Grundstück hat, muss sich vergewissern, dass es für die Fahrgäste sicher über den Gehweg gehen kann. Andernfalls müssen die Gassen vor dem Haus geräumt werden, damit sie zu Mülltonnen und Containern freigeschaufelt werden können. Ebenso müssen Eiszapfen oder Schneedeckungen an Häusern entfernt werden, um Fußgänger vor Gefahren zu schützen.
Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Sie sorgen für die Pflege von Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwegen in öffentlichen Anlagen, Fahrradwege, Brücken, Treppen und Passagen sowie die Busbuchten des öffentlichen Personennahverkehrs.
Wer als Fußgänger auf glatter Straße unterwegs ist, sollte bei Gefahr durch Glatteis den Pinguin-Gang anwenden. Dabei schiebt man sich langsam und mit kleinen Schritten über den Boden, indem man seinen Körperschwerpunkt über das vordere, auftretende Bein verlagert. Der Fuß setzt jeweils mit ganzer Sohle auf und zeigt leicht nach außen.
Auf der Straße muss man beim Fahren auch auf Glätte achten. Glatte Straßen, eingeschränkte Sicht und verlängerte Bremswege stellen Autofahrende vor Herausforderungen. Bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt können sich die Verhältnisse innerhalb kürzester Zeit ändern.
"Wer bei Schnee und Glätte unterwegs ist, sollte das Tempo deutlich reduzieren, wesentlich mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten und jede Fahrt ohne Zeitdruck antreten", betont Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Viele kritische Situationen entstehen, weil die Bremswege unterschätzt oder Fahrmanöver zu hektisch ausgeführt werden.
Wir bedanken uns bei unseren Quellen: WDR Fernsehen Aktuelle Stunde, 30.12.2025, 18.45 Uhr.
Bei Glätte und Schnee ist die private Räumpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer denkt, dass die Hauptsorge der Straßenverkehr ist, sollte sich über die vielen Regeln überlegen.
Zu Beginn des Schneefalls muss unverzüglich nach Ende des Schneefalls geräumt werden, entweder durch Räumen oder Beseitigung von Glätte. Nach 20 Uhr müssen Werktags bis 7 Uhr des folgenden Tages und Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr geräumt werden. An Gehwegen muss der Schnee abgeglichen werden, je nachdem, wie breit die Straße ist. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, müssen 80 Zentimeter am Fahrbahnrand als Fußweg geräumt sein.
Wer eine Bushaltestelle vor seinem Grundstück hat, muss sich vergewissern, dass es für die Fahrgäste sicher über den Gehweg gehen kann. Andernfalls müssen die Gassen vor dem Haus geräumt werden, damit sie zu Mülltonnen und Containern freigeschaufelt werden können. Ebenso müssen Eiszapfen oder Schneedeckungen an Häusern entfernt werden, um Fußgänger vor Gefahren zu schützen.
Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden. Sie sorgen für die Pflege von Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwegen in öffentlichen Anlagen, Fahrradwege, Brücken, Treppen und Passagen sowie die Busbuchten des öffentlichen Personennahverkehrs.
Wer als Fußgänger auf glatter Straße unterwegs ist, sollte bei Gefahr durch Glatteis den Pinguin-Gang anwenden. Dabei schiebt man sich langsam und mit kleinen Schritten über den Boden, indem man seinen Körperschwerpunkt über das vordere, auftretende Bein verlagert. Der Fuß setzt jeweils mit ganzer Sohle auf und zeigt leicht nach außen.
Auf der Straße muss man beim Fahren auch auf Glätte achten. Glatte Straßen, eingeschränkte Sicht und verlängerte Bremswege stellen Autofahrende vor Herausforderungen. Bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt können sich die Verhältnisse innerhalb kürzester Zeit ändern.
"Wer bei Schnee und Glätte unterwegs ist, sollte das Tempo deutlich reduzieren, wesentlich mehr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten und jede Fahrt ohne Zeitdruck antreten", betont Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Viele kritische Situationen entstehen, weil die Bremswege unterschätzt oder Fahrmanöver zu hektisch ausgeführt werden.
Wir bedanken uns bei unseren Quellen: WDR Fernsehen Aktuelle Stunde, 30.12.2025, 18.45 Uhr.