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Der Landrat von Bad Bodendorf und sein Amtshauptmann sind "irrig" in ihrer Argumentation für die Unvermeidbarkeit der Flut im Ahrtal. Der Kausalitätsexperte Grosse-Wilde sagt, dass es in diesem Fall nur um den Tod einer Frau geht und sie hätte sicher überlebt, wenn sie eine Etage höher gegangen wäre.
Grosse-Wilde hält die Sache nicht für aussichtlos und vertraut auf die Justiz. Er sieht Parallelen zur Loveparade-Katastrophe 2010, deren juristische Aufarbeitung er analysiert hat. "Die Ahrtalflut reiht sich in eine Reihe von Fällen ein, in denen ein Amtsträgerversagen in Rede steht, und bei denen der Staat kein hinreichendes Interesse zeigt, den Sachverhalt auszuermitteln", kritisiert er.
Der Landrat hat nicht die Gelegenheit gehabt, das Hochwasser vorherzusagen. Die Prognose um 14:22 Uhr vom LfU Rheinland-Pfalz, dass es zu einem katastrophalen Hochwasserereignis kommen würde, war nicht öffentlich bekannt.
Grosse-Wilde kritisiert die Beurteilung der Generalstaatsanwaltschaft, dass das Dimension des Hochwassers gegen 21 Uhr noch unklar gewesen sei. Er denkt, dass dies ein großes Versäumnis ist und dass es eine substantiierte Chance gibt, dass das OLG zu einer anderen rechtlichen Bewertung als die Generalstaatsanwaltschaft kommt und einen hinreichenden Tatverdacht bejaht.
Für die Eltern von Johanna Orth steht ohinemal schon etwas anderes fest: "Allein das Beispiel mit dem nicht untersuchten Handy zeigt einmal mehr, wie empathielos mit uns umgangen wird", sagt Mutter Inka Orth.
Grosse-Wilde hält die Sache nicht für aussichtlos und vertraut auf die Justiz. Er sieht Parallelen zur Loveparade-Katastrophe 2010, deren juristische Aufarbeitung er analysiert hat. "Die Ahrtalflut reiht sich in eine Reihe von Fällen ein, in denen ein Amtsträgerversagen in Rede steht, und bei denen der Staat kein hinreichendes Interesse zeigt, den Sachverhalt auszuermitteln", kritisiert er.
Der Landrat hat nicht die Gelegenheit gehabt, das Hochwasser vorherzusagen. Die Prognose um 14:22 Uhr vom LfU Rheinland-Pfalz, dass es zu einem katastrophalen Hochwasserereignis kommen würde, war nicht öffentlich bekannt.
Grosse-Wilde kritisiert die Beurteilung der Generalstaatsanwaltschaft, dass das Dimension des Hochwassers gegen 21 Uhr noch unklar gewesen sei. Er denkt, dass dies ein großes Versäumnis ist und dass es eine substantiierte Chance gibt, dass das OLG zu einer anderen rechtlichen Bewertung als die Generalstaatsanwaltschaft kommt und einen hinreichenden Tatverdacht bejaht.
Für die Eltern von Johanna Orth steht ohinemal schon etwas anderes fest: "Allein das Beispiel mit dem nicht untersuchten Handy zeigt einmal mehr, wie empathielos mit uns umgangen wird", sagt Mutter Inka Orth.