Die plötzliche Entfernung eines nahestehenden Menschen aus unserem Leben kann jeden erleben – unerwartet und ohne Vorwarnung. Doch in diesem Moment geht es nicht nur um Trauer, sondern auch um die Frage: Wie soll es finanziell weitergehen? Versicherungsexperte Bastian Kunkel erklärt, wie eine Risikolebensversicherung hier Sicherheit schaffen kann.
Die Risikolebensversicherung bietet reinen Todesfallschutz und ist in der Regel die sinnvollere und kostengünstigere Wahl für die reine Absicherung von Angehörigen oder Krediten. Sie zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die begünstigten Angehörigen aus – steuerfrei und unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.
Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung ist grundsätzlich Einkommensteuer-frei, allerdings fällt Erbschaftsteuer an, wenn der Begünstigte nicht mit dem Versicherten verheiratet oder eng verwandt ist und die Freibeträge überschreitet. Die Freibeträge (§ 16 ErbStG) sind sehr unterschiedlich: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € und unverheiratete Partner nur 20.000 €.
Gerade bei unverheirateten Paaren kann es schnell teuer werden, wenn eine Versicherungssumme von 300.000 € abgeschlossen ist – nach Abzug des geringen Freibetrags sind fast 280.000 € steuerpflichtig und damit eine erhebliche Belastung.
Die Risikolebensversicherung umgeht diese Probleme, da die Versicherungssumme direkt an den festgelegten Begünstigten ausgezahlt wird – unabhängig von Testament oder gesetzlicher Erbfolge. Ein Beispiel: Beide Partner sind unverheiratet und sichern 250.000 € ab. Stirbt einer, erhält der andere die volle Summe steuerfrei, da er selbst Versicherungsnehmer ist.
Für Familien mit Kindern ist es wichtig, die Absicherung des Partners und der Ausbildungskosten zu klären. Für Kredit- und Immobilienfinanzierungen kann die Risikolebensversicherung den Schutz vor dem Verlust der Immobilie bieten. Unverheiratete Paare sollten insbesondere eine Über-Kreuz-Absicherung prüfen, um unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden.
Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sollte an den individuellen Bedürfnissen angepasst werden – typischerweise bis Renteneintritt oder bis zur vollständigen Kredittilgung. Der Versicherungsschutz bietet eine schnelle und liquide Lösung für die Hinterbliebenen.
Insgesamt ist die Risikolebensversicherung ein unverzichtbares Instrument, wenn Sie Verantwortung für andere tragen und schützt Ihre Liebsten vor existenziellen Sorgen im Ernstfall. Wer früh handelt, sichert sich günstige Beiträge und vermeidet unnötige steuerliche Belastungen. Handeln Sie jetzt: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und klären Sie, welche Absicherung für Ihre persönliche Lebenssituation die richtige ist.
Die Risikolebensversicherung bietet reinen Todesfallschutz und ist in der Regel die sinnvollere und kostengünstigere Wahl für die reine Absicherung von Angehörigen oder Krediten. Sie zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die begünstigten Angehörigen aus – steuerfrei und unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.
Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung ist grundsätzlich Einkommensteuer-frei, allerdings fällt Erbschaftsteuer an, wenn der Begünstigte nicht mit dem Versicherten verheiratet oder eng verwandt ist und die Freibeträge überschreitet. Die Freibeträge (§ 16 ErbStG) sind sehr unterschiedlich: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € und unverheiratete Partner nur 20.000 €.
Gerade bei unverheirateten Paaren kann es schnell teuer werden, wenn eine Versicherungssumme von 300.000 € abgeschlossen ist – nach Abzug des geringen Freibetrags sind fast 280.000 € steuerpflichtig und damit eine erhebliche Belastung.
Die Risikolebensversicherung umgeht diese Probleme, da die Versicherungssumme direkt an den festgelegten Begünstigten ausgezahlt wird – unabhängig von Testament oder gesetzlicher Erbfolge. Ein Beispiel: Beide Partner sind unverheiratet und sichern 250.000 € ab. Stirbt einer, erhält der andere die volle Summe steuerfrei, da er selbst Versicherungsnehmer ist.
Für Familien mit Kindern ist es wichtig, die Absicherung des Partners und der Ausbildungskosten zu klären. Für Kredit- und Immobilienfinanzierungen kann die Risikolebensversicherung den Schutz vor dem Verlust der Immobilie bieten. Unverheiratete Paare sollten insbesondere eine Über-Kreuz-Absicherung prüfen, um unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden.
Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sollte an den individuellen Bedürfnissen angepasst werden – typischerweise bis Renteneintritt oder bis zur vollständigen Kredittilgung. Der Versicherungsschutz bietet eine schnelle und liquide Lösung für die Hinterbliebenen.
Insgesamt ist die Risikolebensversicherung ein unverzichtbares Instrument, wenn Sie Verantwortung für andere tragen und schützt Ihre Liebsten vor existenziellen Sorgen im Ernstfall. Wer früh handelt, sichert sich günstige Beiträge und vermeidet unnötige steuerliche Belastungen. Handeln Sie jetzt: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und klären Sie, welche Absicherung für Ihre persönliche Lebenssituation die richtige ist.