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Ein Reformmodell zur Erbschaftsteuer: Weniger Steuerzahler, mehr Geld
Das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat ein umfangreiches Studienpaket vorgelegt, das einen möglichen Weg zur Reform der Erbschaftsteuer präsentiert. Der Vorschlag soll dazu beitragen, dass die Staatskasse zusätzliche Einnahmen landet und gleichzeitig die Steuerlast für viele Bürger reduziert wird.
Der DIW-Steuerexperte Stefan Bach und sein Team haben mehr als 20 Reformmodellen entwickelt, um die Erbschaftsteuer zu reformieren. Der vorgestellte Ansatz soll über den derzeit bekannten Vorschlag der Sozialdemokraten hinausgehen.
Ein wichtiges Ziel des DIW ist es, die Steuereinnahmen durch die Abschaffung besonderer steuerlicher Ausnahmen bei der Vererbung von Unternehmen zu erhöhen. Dies würde zu zusätzlichen Einnahmen von rund 2,3 Milliarden Euro führen, wie die Berechnungen des Instituts zeigen.
Ein weiterer Schwerpunkt des DIW liegt auf der Einführung von sogenannten Lebensfreibeträgen für enge Verwandte. Diese Freibeträge würden es ihnen ermöglichen, bis zu einer Million Euro steuerfrei zu erben oder zu schenken. Dies soll dazu beitragen, dass die Steuerlast für viele Bürger reduziert wird.
Die sieben derzeit bestehenden Steuersätze der Erbschaftsteuer sollen auf nur noch vier reduziert werden. Dies würde die Regeln vereinfachen und es einfacher machen, wie viel Steuer auf ein Erbe anfällt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einführung einer Flattax, einer einheitlichen Steuersätze für alle Erbschaften. Der DIW-Experte Stefan Bach schlägt vor, dass ein solcher Steuersatz mindestens 15 Prozent betragen sollte, um das heutige Steueraufkommen zu sichern.
Die Vererbung von Unternehmen soll durch besondere Übergangsregelungen gestärkt werden. Die anfallende Steuer könnte über einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren gezahlt werden, sodass sie aus den laufenden Gewinnen der Betriebe finanziert wird kann.
Letztendlich soll die Reform der Erbschaftsteuer dazu beitragen, dass weniger Steuerzahler sorgen müssen und gleichzeitig die Staatskasse zusätzliche Einnahmen landet. Der Vorschlag des DIW ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienteren und gerechteren Steuerpolitik.
Die Zahl der Steuerpflichtigen, die eine Erbschaftsteuer zahlen müssen, wird durch den Reformvorschlag des DIW von rund 200.000 auf etwa 100.000 reduziert. Dies sollte zu einem deutlichen Rückgang der Verwaltungskosten für das Finanzamt führen.
Das Ergebnis ist ein Reformmodell, das sowohl die Steuerlast für viele Bürger reduziert als auch die Staatskasse zusätzliche Einnahmen landet. Es bleibt abzuwarten, ob der Reformvorschlag des DIW in den nächsten Monaten oder Jahren umgesetzt wird.
Das Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat ein umfangreiches Studienpaket vorgelegt, das einen möglichen Weg zur Reform der Erbschaftsteuer präsentiert. Der Vorschlag soll dazu beitragen, dass die Staatskasse zusätzliche Einnahmen landet und gleichzeitig die Steuerlast für viele Bürger reduziert wird.
Der DIW-Steuerexperte Stefan Bach und sein Team haben mehr als 20 Reformmodellen entwickelt, um die Erbschaftsteuer zu reformieren. Der vorgestellte Ansatz soll über den derzeit bekannten Vorschlag der Sozialdemokraten hinausgehen.
Ein wichtiges Ziel des DIW ist es, die Steuereinnahmen durch die Abschaffung besonderer steuerlicher Ausnahmen bei der Vererbung von Unternehmen zu erhöhen. Dies würde zu zusätzlichen Einnahmen von rund 2,3 Milliarden Euro führen, wie die Berechnungen des Instituts zeigen.
Ein weiterer Schwerpunkt des DIW liegt auf der Einführung von sogenannten Lebensfreibeträgen für enge Verwandte. Diese Freibeträge würden es ihnen ermöglichen, bis zu einer Million Euro steuerfrei zu erben oder zu schenken. Dies soll dazu beitragen, dass die Steuerlast für viele Bürger reduziert wird.
Die sieben derzeit bestehenden Steuersätze der Erbschaftsteuer sollen auf nur noch vier reduziert werden. Dies würde die Regeln vereinfachen und es einfacher machen, wie viel Steuer auf ein Erbe anfällt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einführung einer Flattax, einer einheitlichen Steuersätze für alle Erbschaften. Der DIW-Experte Stefan Bach schlägt vor, dass ein solcher Steuersatz mindestens 15 Prozent betragen sollte, um das heutige Steueraufkommen zu sichern.
Die Vererbung von Unternehmen soll durch besondere Übergangsregelungen gestärkt werden. Die anfallende Steuer könnte über einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren gezahlt werden, sodass sie aus den laufenden Gewinnen der Betriebe finanziert wird kann.
Letztendlich soll die Reform der Erbschaftsteuer dazu beitragen, dass weniger Steuerzahler sorgen müssen und gleichzeitig die Staatskasse zusätzliche Einnahmen landet. Der Vorschlag des DIW ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienteren und gerechteren Steuerpolitik.
Die Zahl der Steuerpflichtigen, die eine Erbschaftsteuer zahlen müssen, wird durch den Reformvorschlag des DIW von rund 200.000 auf etwa 100.000 reduziert. Dies sollte zu einem deutlichen Rückgang der Verwaltungskosten für das Finanzamt führen.
Das Ergebnis ist ein Reformmodell, das sowohl die Steuerlast für viele Bürger reduziert als auch die Staatskasse zusätzliche Einnahmen landet. Es bleibt abzuwarten, ob der Reformvorschlag des DIW in den nächsten Monaten oder Jahren umgesetzt wird.