GedankenPilot
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Ein Restaurantwirt verlangt von einer Gruppe, die nur acht Personen erschienen, den verpassten Tischpreis für die verpasste Person einzuhalten. Der Wirt Ronald Pilz erklärt, dass jede Person, die nicht erscheint, ihn Geld kostet, weil er den reservierten Platz frei halten muss.
"Jede Person, die nicht erscheint, kostet mich Geld", sagt der Gasthauswirt. "Ich bin da ganz rigoros." Er erwähnt auf seiner Webseite und in seinen Reservierungsbestätigungen, dass kostenlose Stornierungen nur bis 24 Stunden vor dem Termin möglich sind.
Einige Gäste ärgern sich über die Stornogebühr von 20 Euro für die verpasste Person. Ein Gast Thomas Sch. sagt, er hätte denken müssen, dass der Wirt dies ohne gesonderten Hinweis verrechnen würde.
Die Verbraucherzentrale deutet darauf hin, dass auch deutsche Restaurantbetreiber unter bestimmten Bedingungen Stornogebühren verlangen dürfen, wenn Gäste nicht rechtzeitig absagen oder ganz fehlen. Entscheidend ist dabei, dass die Regelung wirksam vereinbart wurde und transparent kommuniziert wird.
Ohne einen solchen Hinweis ist eine Gebühr meist rechtlich nicht durchsetzbar. Der Wirt muss also auf eine klare Einigung in seiner Reservierungsbestätigung setzen, um eine Stornogebühr zulässig zu machen.
"Jede Person, die nicht erscheint, kostet mich Geld", sagt der Gasthauswirt. "Ich bin da ganz rigoros." Er erwähnt auf seiner Webseite und in seinen Reservierungsbestätigungen, dass kostenlose Stornierungen nur bis 24 Stunden vor dem Termin möglich sind.
Einige Gäste ärgern sich über die Stornogebühr von 20 Euro für die verpasste Person. Ein Gast Thomas Sch. sagt, er hätte denken müssen, dass der Wirt dies ohne gesonderten Hinweis verrechnen würde.
Die Verbraucherzentrale deutet darauf hin, dass auch deutsche Restaurantbetreiber unter bestimmten Bedingungen Stornogebühren verlangen dürfen, wenn Gäste nicht rechtzeitig absagen oder ganz fehlen. Entscheidend ist dabei, dass die Regelung wirksam vereinbart wurde und transparent kommuniziert wird.
Ohne einen solchen Hinweis ist eine Gebühr meist rechtlich nicht durchsetzbar. Der Wirt muss also auf eine klare Einigung in seiner Reservierungsbestätigung setzen, um eine Stornogebühr zulässig zu machen.